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Lenk- und Ruhezeiten bei LKW: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 22. November 2020

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Bußgelder Lenk- und Ruhezeiten bei LKW

VerstoßBußgeld FahrerBußgeld Unternehmer
Unterschreitung der täglichen Ruhezeit
... bis zu 1 Std.30 €-
... bis zu 3 Std. je angefangene weitere Std.30 €90 €
... mehr als 3 Std. je angefangene weitere Std.60 €180 €
Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung
... bis zu 15 Minuten30 €90 €
... mehr als 15 Minuten je angefangene weitere Viertelstunde60 €180 €
Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit
... bis zu 1 Std.30 €-
... bis zu 2 Std. je angefangene weitere halbe Std.30 €90 €
... über 2 Std. je angefangene weitere halbe Std.60 €180 €
Nichtmitführen der Fahrerkarte bzw. nicht zur Prüfung ausgehändigt
... Kontrolle dadurch nicht ermöglicht250 €-
... Kontrolle dadurch erschwet 75 €-

Bußgelder mit dem Bußgeldrechner ermitteln

Für wen gelten die Lenk- und Ruhezeiten?

Das Arbeitszeitgesetz gibt in Deutschland die Lenkzeiten und Ruhezeiten vor.
Das Arbeitszeitgesetz gibt in Deutschland die Lenkzeiten und Ruhezeiten vor.

Die Maßgaben für die LKW Lenk- und Ruhezeiten ergeben sich aus dem Arbeitszeitengesetz, der EU-Verordnung 561/2006, der Fahrpersonalverordnung und dem Fahrpersonalgesetz. Diese Regelungen gelten für Fahrer von Fahrzeugen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen aufweisen, bei Fahrten zur gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung. Bei privaten Fahrten muss keine Lenkzeit berücksichtigt werden.

Demnach gelten die Ruhe- und Lenkzeiten auf für Busfahrer. Um diese Ruhe- und Lenkzeiten beim LKW nachweisen zu können, müssen diese Fahrzeuge ein EG-Kontrollgerät mitführen. Etwaige Kontrollen führen das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und die Polizei durch.

Inhaltsverzeichnis

  • Bußgelder Lenk- und Ruhezeiten bei LKW
  • Bußgelder mit dem Bußgeldrechner ermitteln
  • Für wen gelten die Lenk- und Ruhezeiten?
    • LKW-Fahrzeiten: Wie lange darf gefahren werden?
      • Lenkzeiten und Lenkzeitunterbrechung
      • Tageslenkzeiten
      • Tagesruhezeiten
      • Wochenlenkzeiten

Seit dem 1. Mai 2006 gelten für die Fahrtenschreiber neue Regelungen: Bei LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen darf nur noch ein digitaler Fahrtenschreiber (Tachograph) mit Fahrerkarte zum Einsatz kommen. Dieses digitale Kontrollgerät ist der Nachfolger von den analog betriebenen Kontrollgeräten. Durch Unternehmenskarten kann das Gerät ausgelesen werden.

LKW-Fahrzeiten: Wie lange darf gefahren werden?

Im Folgenden geben wir Ihnen über die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer eine Übersicht. Denn die Regeln, welche Berufskraftfahrer betreffen, sind nicht ganz einfach zu durchschauen. Zu unterscheiden ist zwischen Lenkzeiten und Lenkzeitenunterbrechungen, sowie Tageslenkzeiten und Tagesruhezeiten und einer wöchentlichen Lenkzeit. Die LKW Lenkzeiten dürfen dabei nicht einfach durch den Fahrer überschritten werden, wenn mal eine Verzögerung aufgeholt werden soll.

Lenkzeiten und Lenkzeitunterbrechung

Die maximale Lenkzeit ohne eine Fahrtunterbrechung darf laut Arbeitszeitgesetz 4,5 Stunden betragen. Nach spätestens 4,5 Stunden muss dann eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten am Stück folgen.

Während dieser Pause dürfen keine anderen Tätigkeiten ausgeführt werden, denn die Lenkzeitunterbrechung ist als Erholungsphase gedacht. Es ist allerdings durchaus denkbar die Pause als Beifahrer zu verbringen. Sind Wartezeiten beispielsweise beim Be- und Entladen bekannt, können auch diese als Lenkzeitunterbrechung gewertet werden.

Arbeitszeit eines LKW-Fahrers: Die Lenkzeiten dürfen in der Woche nicht überschritten werden.
Arbeitszeit eines LKW-Fahrers: Die Lenkzeiten dürfen in der Woche nicht überschritten werden.

Die LKW Ruhezeit kann auch durch eine 15 minütige und später eine 30 minutige Pause ersetzt werden. Aber auch hier darf in Summe die Lenkzeit nicht über 4,5 Stunden betragen. Auch die Pausen dürfen nicht gekürzt werden.

Wählt der Fahrer diese Variante, ist zu beachten, dass erst die kurze Fahrtunterbrechung und dann die lange absolviert werden muss.
Die genannten Lenkzeitunterbrechungen dürfen nicht der täglichen Ruhezeit angerechnet werden.

Tageslenkzeiten

Die maximale Tageslenkzeit darf neun Stunden betragen. Zweimal pro Kalenderwoche darf jedoch eine Verlängerung auf maximal zehn Stunden vorgenommen werden.
Unter die Lenkzeit fallen alle Fahrtätigkeiten und vorübergehendes Stehen. Also auch ein Halt an einer roten Ampel zählt zur Lenkzeit, ebenso wie Staus und Bahnschranken.

Fahrpausen, selblst wenn sie kürzer sind als 15 Minuten, zählen nicht als Lenkzeit. Besteht für den Fahrer die Möglichkeit, seinen Platz zu verlassen, ist die Lenkzeit unterbrochen. Denkbar sind hier Vollsperrungen einer Autobahn.

Tagesruhezeiten

Die Tagesruhezeit für den Fahrer umfasst 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden. Dieser Zeitraum muss dabei nicht genau einem Kalendertag entsprechen.

Die Tagesruhezeit darf innerhalb einer Woche bis zu dreimal auf neun Stunden verkürzt werden. Dies nennt sich dann verkürzte Tagesruhezeit. Es ist nicht erforderlich, die verkürzte Zeit nachzuholen.

Auch bei der Tagesruhezeit kann eine Aufteilung vorgenommen werden. Der erste Teil muss dabei einen Zeitraum von mindestens drei Stunden umfassen und darf nicht unterbrochen werden. Der zweite Teil muss einen Zeitraum von mindestens neun Stunden umfassen. Auch dieser muss ununterbrochen sein.  Die Reihenfolge der Ruhezeiten ist hier wieder entscheidend: Erst die dreistündige Pause, dann die neunstündige.

 Regelmäßige RuhezeitReduzierte Ruhezeit
Tägliche Ruhezeitmind. 11 Stunden oder geteilt zuerst 3, dann 9 Stundenmind, 9 und max. 11 Stunden
Wöchentliche Ruhezeitmind. 45 Stundenmind, 24 Stunden und max. 45 Stunden

Wochenlenkzeiten

Die Lenkzeiten und Ruhezeiten werden von einem digitalen Fahrtenschreiber festgehalten.
Die Lenkzeiten und Ruhezeiten werden von einem digitalen Fahrtenschreiber festgehalten.

Neben der Tageslenkzeit gibt es eine Wochenlenkzeit. Diese darf 56 Stunden nicht überschreiten. Bei dieser Regelung ist von einer Arbeitswoche mit sechs Tagen auszugehen, von denen höchstens zwei Arbeitstage auf bis zu 10 Stunden ausgeweitet wurden. Die übrigen vier Arbeitstage dürfen maximal neun Stunden lang sein.

Die gesamte Lenkzeit während zwei aufeinanderfolgender Wochen darf insgesamt nicht mehr als 90 Stunden betragen, ansonsten wird von einer Lenkzeitüberschreitung gesprochen. Sowohl der Fahrer als auch der Unternehmen riskieren hohe Bußgelder, wenn beispielsweise die wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Allerdings sieht der Bußgeldkatalog keine Punkte vor.

Die wöchentliche Ruhezeit von 45 bzw. 24 Stunden wird meistens am Wochenende abgehalten, da aufgrund des LKW-Fahrverbots nicht gefahren werden darf. Aus diesem Grund wird in dieser Berufsgruppe von einer Wochenenderuhezeit der LKW gesprochen.

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. ingo p. meint

    13. Februar 2018 um 18:02

    braucht ein fahrer eines abschleppwagen im umkreis von 100 km um seiner station keine fahrerkarte benutzen?

    Antworten
    • Bussgeldtabelle.org meint

      1. März 2018 um 18:13

      Hallo Ingo,

      Fahrer benötigen eine Fahrerkarte, sobald sie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen führen.

      Das Team von Bussgeldtabelle.org

      Antworten

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