Bußgeldtabelle für Pkw-Fahrer: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts
Bußgeldtabelle für Lkw-Fahrer: Zulässige Geschwindigkeit außerorts überschritten
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Grundregel: Die Geschwindigkeit muss immer angepasst werden!
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) klärt sehr genau, wie schnell auf Landstraßen und Autobahnen gefahren werden darf. In § 3 Abs. 3 StVO ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften für bestimmte Kfz nachzulesen.
Doch bevor wir uns diesen Regelungen widmen, möchten wir ein wichtiges Grundprinzip im Straßenverkehr betonen. Egal, ob Sie sich innerorts oder außerorts befinden, mit welchem Kfz Sie unterwegs sind und welche Höchstgeschwindigkeit gilt: Sie müssen die Geschwindigkeit immer den äußeren Umständen anpassen (z. B. Witterung, Zustand der Straße, Verkehrsfluss etc.).
Nachfolgend soll nun geklärt werden, welche Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts gilt, welche Kfz betroffen sind und was eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften kostet.
Inhaltsverzeichnis
Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts für Pkw
Mit „außerhalb geschlossener Ortschaften“ oder „außerorts“ sind in der Regel Landstraßen, autobahnähnliche Schnellstraßen und Autobahnen gemeint. Grundsätzlich gibt es in Deutschland auf der Autobahn keine festgesetzte Höchstgeschwindigkeit für Pkw. Vielmehr gilt hier die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern nichts anderes angezeigt wird.
Für Pkw-Fahrer ist bezüglich der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auch entscheidend, ob sie mit Anhänger unterwegs sind oder Schneeketten aufgezogen haben. Auf der Landstraße gelten folgende Begrenzungen:
- Pkw bis 3,5 Tonnen: 100 km/h
- Pkw mit Anhänger: 80 km/h (Ausnahme: der Anhänger hat eine Tempo-100-Zulassung
- Pkw mit Schneeketten: 50 km/h
- Bei Sichtweite unter 50 Metern: 50 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung für schwere Kfz
Lkw-Fahrer kommen gewöhnlich nicht in den Genuss der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn. Generell dürfen schwere Kfz, zu denen auch Wohnmobile und Kraftomnibusse zählen können, nicht so schnell fahren wie Pkw.
Das hängt unter anderem damit zusammen, dass sich Gewicht und Geschwindigkeit eines Kfz auf den Bremsweg auswirken. Es macht also durchaus Sinn, dass die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften für große und schwere Kfz noch etwas genauer geregelt ist.
Diesen Kfz sind außerorts maximal 80 km/h gestattet:
- Lkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen mit Anhänger
- Kfz über 3,5, jedoch unter 7,5 Tonnen
- Kraftomnibusse (mit und ohne Gepäckanhänger)
Maximal 60 km/h dürfen Sie außerhalb geschlossener Ortschaften fahren, wenn Sie mit einem der folgenden Kfz unterwegs sind:
- Kfz über 7,5 Tonnen
- Kfz mit Anhänger (nicht Pkw, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen)
- Kraftomnibusse, die Personen befördern, wenn nicht für jeden Fahrgast ein Sitzplatz vorhanden ist
Außerdem dürfen auch Lkw nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn die Sichtweite maximal 50 Meter beträgt oder Schneeketten aufgezogen sind.
FAQ: Fragen zur Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
Falls nichts anderes vorgegeben ist und die Umstände es erlauben, dürfen Pkw auf der Landstraße 100 km/h fahren, auf der Autobahn Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
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Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile dürfen teilweise nur 60 oder 80 km/h fahren.
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