Bußgelder Handy am Steuer:
Telefonieren am Steuer – was ist erlaubt, was ist verboten
Kurz einen Anruf tätigen, ein Kochrezept für den Abend heraussuchen oder einfach nur eine gute Fahrroute ermitteln – ein Handy bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Ablenkung und zur Organisation des Alltags. Weil es so praktisch ist, können viele Autofahrer auch während der Fahrt nicht von ihrem Handy ablassen. Doch das Mobiltelefon sollte während einer Autofahrt am besten abgeschaltet bleiben, damit der Fahrer nicht abgelenkt wird.
Mit einer Freisprechanlage ist Telefonieren am Steuer erlaubt
Das Handy am Steuer zu nutzen, ist verboten.
Telefonieren am Steuer ist generell verboten. Das Handy darf nicht in die Hand genommen werden, selbst wenn nur kurz eine SMS gelesen werden soll. Auch eine wenige Sekunden andauernde Unachtsamkeit kann fatal enden! Laut einer Studie erhöht das SMS-Schreiben als Autofahrer die Gefahr für einen Unfall um das Doppelte. Es gibt immer wieder Gerichtsentscheidungen, die bestätigen, dass auch ein kurzes Aufnehmen des Handys bereits den Tatbestand eines Handyverstoßes laut Bußgeldkatalog erfüllt. In der StVO heißt es bezüglich des Handyverbots im Auto:
Laut Verkehrsrecht und StVO ist jedoch das Verwenden einer Freisprechanlage zulässig. Nach der Montage im Autoinnenraum können Autofahrer ihre Anrufe über die Freisprecheinrichtung während der Fahrt tätigen. Inzwischen verfügen die meisten Handys über eine Bluetooth-Verbindung. Das Telefon lässt sich mit dieser Art der Funkverbindung unkompliziert mit der Freisprechanlage verbinden. Falls der Motor von Ihrem Auto eine automatische Abschaltfunktion hat, können Sie Ihr Handy z.B. beim Halten an einer roten Ampel benutzen, ohne Punkte und einen Bußgeldbescheid befürchten zu müssen.
Gericht erlaubt Handy am Steuer?
Eine Gerichtsentscheidung zum Thema “Handy am Steuer” verdeutlichte das Verbot.
Tatsächlich hat das OLG (Oberlandesgericht) Hamm in einem Urteil aus dem Jahr 2014 die Handynutzung am Steuer erlaubt! Doch diese Erlaubnis gilt nicht für alle Autofahrer: Nur wenn der Motor von Ihrem Auto über eine “Start-Stopp”-Automatik verfügt, ist die Handynutzung beispielsweise an einer roten Ampel erlaubt – Voraussetzung ist, dass der Motor des Autos in dieser Zeit tatsächlich aus ist.
Mit Handy am Steuer geblitzt
Ein Blitzer löst nur dann aus, wenn eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt wurde. Wer also mit Handy am Steuer geblitzt wurde, hat zwei Vergehen laut Bußgeldkatalog begangen: eine Geschwindigkeitsüberschreitung und eine Handyverstoß. Werden in solch einem Fall dann beide Verstöße auch geahndet?
Hier verfolgen die Behörden zwei unterschiedliche Ansätze. Welcher zur Anwendung kommt, das entscheiden die Bußgeld-Behörden autonom.
Tateinheit und Tatmehrheit beim Handyverbot
Eine Möglichkeit hierbei ist, dass eine Tateinheit angenommen wird. In diesem Fall wird nur eines der begangenen Vergehen mit einem Bußgeldbescheid verfolgt, in der Regel das mit dem höchsten Bußgeld. Allerdings kann auch Tatmehrheit vorliegen. Hier summieren sich die Bußgelder der einzelnen Vergehen aus der Bußgeldtabelle. Schon bevor der Bußgeldbescheid ankommt, können Sie mit dem Bußgeldrechner die verschiedenen Vergehen und ihre Sanktionen untereinander vergleichen.
Handynutzung als Ursache für einen Unfall
So ist Telefonieren am Steuer erlaubt.
Kommt es beispielsweise unmittelbar nach dem Versand einer SMS zu einem Verkehrsunfall, so wird dem verursachendem Verkehrsteilnehmer grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Um dies festzustellen, werden heute nach einem Unfall sogar oft die Handys der Beteiligten daraufhin untersucht. Bei einer gerichtlichen Verhandlung bedingt die Feststellung der groben Fahrlässigkeit eine höhere Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Gleichzeitig übernimmt die Kfz-Versicherung möglicherweise nicht alle entstandenen Schäden – sie kann bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers dies verweigern.
Experten schätzen, dass von den 2,4 Mio. Verkehrsunfällen, die sich jährlich auf deutschen Straßen ereignen, etwa 300.000 auf Handynutzung zurückzuführen sind. Anscheinend entspricht die Gefahr, die von der Handynutzung am Steuer ausgeht, der Gefahr einer 0,8 Promille-Trunkenheitsfahrt! Das Telefonieren am Steuer stellt damit eine erhebliche Gefahr dar, der Vergleich mit einem Bußgeld von einem Alkoholverstoß zeigt allerdings, dass bei der Handynutzung im Auto mit gerade mal 100 Euro trotzdem ein geringeres Bußgeld anfällt. Auch der einzelne Punkt ist angesichts der Gefahr, der vom Telefonieren am Steuer ausgeht, eher eine marginale Sanktion.
Handy als Navigationsgerät benutzen
Lohnt sich die Anschaffung eines Navigationsgerätes überhaupt noch? Schließlich gibt es inzwischen zahlreiche Apps für das Mobiltelefon, mit denen sich die Navigation bewältigen lässt. Sie können das Handy als Navigationsgerät benutzen. Aber nur solange Sie es dabei nicht in die Handy nehmen müssen – sobald Sie dies tun, kann ein Bußgeldbescheid verhängt werden. Wenn das Handy beispielsweise durch Sprachsteuerung gesteuert werden kann, kann es problemlos als Navigationsgerät benutzt werden. Das Handyverbot im Auto beschränkt sich auf die manuelle Aufnahme des Mobiltelefons.
Handy am Steuer in der Probezeit
Das bedeutet für die Fahranfänger, dass beim 2. Handyverstoß eine Verlängerung der Probezeit anberaumt wird. Zudem wird der Besuch eines Aufbauseminars in diesem Fall verpflichtend – sonst droht ein dauerhaftes Fahrverbot aufgrund eines Führerscheinentzugs. In unserem Bußgeldrechner werden die speziellen Vorschriften für Fahranfänger berücksichtigt, so dass auch junge Autofahrer hier eine verlässliche Information, die Verkehrsrecht und Bußgeldtabelle berücksichtigt, erhalten.
Handy-Bußgeld vermeiden
Auto-Fahrer dürfen im Auto telefonieren, sofern Sie eine Freisprechanlage benutzen. Auch die Sprachsteuerung, die inzwischen bei einigen Handys angeboten ist, darf auch vom Fahrer genutzt werden. Sobald das Handy jedoch aufgenommen wird, liegt laut Bußgeldkatalog ein Vergehen vor, welches mit einem Bußgeld von 100 Euro verfolgt wird. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Das Handy an einer roten Ampel aufnehmen dürfen nur Autofahrer, deren Auto-Motor mit automatischer Stopp-Funktion ausgestattet ist.
Guntram R. meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fahre seit Jahrzehnten jährlich 40 bis 50.000 km mit dem PKW. Selbstverständlich lenkt das Telefonieren mit dem Handy am Steuer ab. Allerdings beobachte ich seit Jahren, dass andere Tätigkeiten und Beschäftigungen am Steuer noch viel mehr ablenken. z.B. Essen und Trinken am Steuer, wobei die Autohersteller sogar Halterungen für Kaffebecher am Fahrersitz oder am Armaturenbrett einbauen dürfen???
Desweiteren die Bedienung von Audiogeräten und/oder vor allem das Einstellen von Navigationsgeräten???
Das LKW-Fahrer am Steuer Zeitungen lesen oder mit Tablett auf dem Lenker frühstücken???
Das Rauchen am Steuer ist mindestens so gefährlich, wie telefonieren mit
dem Handy???
In diesem Sinne “Gute Fahrt”!!!
Guntram R.
Dresden
stachel6462 meint
Absolut richtig, Guntram R.!!
Was ich da auch für absolut gefährlich erachte, ist Übermüdung am Steuer…!!
Wenn man rein über die Freisprecheinrichtung telefoniert und über Siri (Sprachsteuerung) einen Kontakt anrufen kann, ist Telefonieren in dem Moment keineswegs ablenkender als ein Gespräch mit dem Beifahrer; eher im Gegenteil, da man zum Beifahrer ab und zu auch mal kurz reflektorisch halb rüberguckt, während man mit ihm spricht oder er was sagt, was beim Telefonieren sicher entfällt!
R. meint
Darf man ein Diktiergerät, um Gesprächsnotizen aufzunehmen, beim
Autofahren in der Hand haben ?
Gruß
Klaus R
bussgeldtabelle.org meint
Hallo,
ein Diktiergerät ist im Straßenverkehr nicht ausdrücklich verboten. Bedenken Sie aber, dass auch ein solches Gerät vom Verkehr ablenken kann und Sie ggf. sich und die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Das Team von bussgeldtabelle.org