Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts missachtet
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts missachtet
Diesen Bußgeldtabellen können Sie die Sanktionen für Tempoverstöße entnehmen, welche seit Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 gelten. Welche Bußgelder vor der Novelle ausgesprochen wurden, können Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung nachlesen.
Warum beinhaltet die StVO Vorgaben zur Geschwindigkeitsbegrenzung?
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nach wie vor statistisch gesehen die häufigste Unfallursache im Straßenverkehr.
Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials hat der Gesetzgeber die fahrzeug- und fahrbahngebundene Geschwindigkeitsbegrenzung festgelegt. Dadurch soll für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gesorgt werden.
Aber welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt je nach Fahrbahnumgebung? Und gibt es spezifische Vorschriften für Autos und LKW? Diesen Fragen gehen wir im Folgenden nach. Außerdem erfahren Sie in unserem Ratgeber, woran Sie erkennen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wurde und woran sich Fahrradfahrer halten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Ratgeber zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung
Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften
Innerorts ist das Risiko für Unfälle im Straßenverkehr besonders hoch. Fahrzeugführer müssen hier nicht nur auf andere Kfz achten, sondern auch auf Fußgänger, Radfahrer und spielende Kinder.
Deshalb müssen Fahrer in Ortschaften und im innerstädtischen Bereich besonders aufmerksam, rücksichtsvoll und vorausschauend fahren, um gefährlichen Situationen vorzubeugen.
Vor diesem Hintergrund ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h innerorts nachvollziehbar, denn nur bei geringer Geschwindigkeit können Sie Ihr Fahrzeug im Ernstfall rechtzeitig zum Stehen bringen. Mit zunehmendem Tempo verlängern sich nämlich Bremsweg und Anhalteweg.
Die Bestimmungen zur Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften sind in § 3 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) gesetzlich festgehalten. Hier heißt es wie folgt:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h
[…]
Vor Schulen, in der Nähe von Kindergärten oder in Spielstraßen, kann die Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Schild vorgeschrieben sein.
In diesem Fall sind dann nicht die allgemein geltenden 50 km/h einzuhalten, sondern das ausgeschilderte Tempo.
Die mittels Verkehrszeichen vorgegebene Höchstgeschwindigkeit liegt in Schulnähe in der Regel bei 30 km/h, während in Spielstraßen sogar nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist (maximal 7 km/h).
Wann kommt es zur Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung?
Schilder zeigen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nur an, sondern markieren auch den Bereich, ab dem das Tempolimit wieder aufgehoben ist.
Das Verkehrszeichen zur Aufhebung ist rund und die Hauptfarbe des Schildes ist weiß. In grauer Farbe ist z. B. die Zahl 60 oder 30 zu sehen, wenn das zuvor die ausgewiesene Maximalgeschwindigkeit war. Schwarze Diagonallinien, die das Schild durchziehen, signalisieren das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ein Tempolimit endet aber nicht nur, wenn durch entsprechende Verkehrszeichen die Geschwindigkeit aufgehoben oder geändert wird. Auch Ortstafeln oder das Verlassen der Strecke heben ein etwaiges Tempolimit auf. Ausnahmen bilden Geschwindigkeitsbegrenzungen bei
- scharfen Kurven,
- Gefällen
- oder in Gefahrensituationen.
Hier gilt die Einschränkung nur solange bis die Gefahr eindeutig nicht mehr besteht.
Außerdem muss auch dann kein Aufhebungszeichen anzeigen, dass keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr vorliegt, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und die Länge der Einschränkung durch ein Zusatzzeichen angegeben wird.
Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge auf der Landstraße
Sie möchten wissen, mit wie viel km/h auf Landstraßen maximal gefahren werden darf? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, denn in diesem Fall herrscht nicht wie innerorts eine für alle Fahrzeuge geltende Geschwindigkeitsbegrenzung.
Stattdessen gibt es je nach Gewicht und Fahrzeugklasse spezifische Obergrenzen, die wir für Sie aufgelistet haben:
- 60 km/h: Kfz über 7,5 Tonnen, Kfz über 3,5 Tonnen inklusive Anhänger und Busse, die nicht für alle Fahrgäste Sitzplätze zur Verfügung haben
- 80 km/h: Kfz von 3,5 bis 7,5 Tonnen (exklusive Pkw), Pkw inklusive Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen, die einen Anhänger ziehen und Busse (auch mit Gepäckanhänger)
- 100 km/h: Pkw sowie andere mehrspurige und einspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen
Wichtig: Die genannten Tempolimits gelten nur, wenn die Kraftfahrtstraßen in gutem Zustand sind und normale Wetterverhältnisse bestehen. Regnet oder schneit es hingegen stark oder sind die Straßen glatt, heißt das oberste Gebot: Runter vom Gas! Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit in solchem Maße, dass Sie Ihren Wagen trotz schwieriger Witterung stets unter Kontrolle haben.
Gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Autobahn?
Speziell die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen variieren innerhalb der Europäischen Union. Während ein Großteil der Länder Höchstgeschwindigkeiten von 120 oder 130 km/h vorschreibt, muss zum Beispiel in Norwegen etwa schon bei 90 Stundenkilometern und in Großbritannien bei 112 km/h abgebremst werden.
Deutschland nimmt im EU-Vergleich eine Sonderrolle ein, denn bislang herrscht auf vielen Autobahnabschnitten noch die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. In der Praxis bedeutet dies, dass dort zumindest für
für Pkw und andere Kfz bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht.
Lkw und Pkw mit Anhänger unterliegen auf der Autobahn hingegen in aller Regel einem Tempolimit von 80 km/h. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine „Tempo-100-Zulassung“ zu beantragen.
Wird diese genehmigt, erhalten Sie einen entsprechenden Aufkleber für Ihren Anhänger und können, sofern keine andere Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn ausgeschildert ist, mit Tempo 100 fahren.
Auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung dürfen jedoch Fahrer, die sich nur an die Richtgeschwindigkeit halten müssen, trotzdem nicht nach Lust und Laune rasen. Wetterverhältnisse und Beschaffenheit der Fahrbahn können Sie stets dazu zwingen Ihr Tempo deutlich zu reduzieren.
Gemäß § 3 Absatz 1 StVO müssen Sie Ihr Fahrzeug nämlich dauerhaft unter Kontrolle haben:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […]
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