Bußgelder Alkohol am Steuer:
Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
In der Probezeit gegen 0-Promillegrenze verstoßen | 250 | 1 | ||
Verstoß gegen die 0,5- Promillegrenze beim ersten Mal | 500 | 2 | 1 Monat | |
Verstoß gegen die 0,5- Promillegrenze beim zweiten Mal | 1.000 | 2 | 3 Monate | |
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss* | 3 | |||
*Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Bußgeldrechner Alkohol
Alkohol am Steuer: Geldstrafe oder Bußgeld?
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Auch wer sich etwa nach einem oder zwei kleinen Flaschen Bier noch in sein Auto setzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Auch auf kurzen Strecken kann unter Alkoholeinfluss ein Unfall geschehen.
Um dem vorzubeugen, sieht der Bußgeldkatalog harte Sanktionen für Alkoholfahrten vor. Wie sich diese genau gestalten, ist nicht nur davon abhängig, mit wie viel Promille Sie unterwegs sind.
Auch ob Sie sich noch in der Probezeit befinden oder ob Sie bereits einen Eintrag wegen eines Alkoholverstoßes haben, ist relevant. Wann Sie mit einem Bußgeld oder mit einer Geldstrafe bei Alkohol am Steuer rechnen müssen, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Promillegrenze für Fahranfänger
Während der in der Regel zweijährigen Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Gleiches gilt auch, wenn Sie sich durch einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße eine Verlängerung der Probezeit eingehandelt haben: In diesem Fall müssen Sie vier Jahre lang gänzlich auf Alkohol verzichten, wenn Sie noch fahren wollen.
Während der Probezeit bekommen Sie in der Regel zwar keine Geldstrafe bei Alkohol am Steuer, aber ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Die Sanktionen können sich allerdings erhöhen, wenn Sie beispielsweise einen Unfall verursachen. Ein Blutalkoholwert über 0,00% gilt während der Probezeit immer als A-Verstoß und führt daher auch dazu, dass Sie an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen müssen, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten wollen.
Wann wird eine Geldstrafe bei Alkohol am Steuer fällig?
Nicht immer muss eine Geldstrafe bei Alkohol am Steuer fällig werden. In der Regel sind Alkoholvergehen im Straßenverkehr Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld und Nebensanktionen gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden. Das kann sich auch auf den Führerschein auswirken.
Befinden Sie sich nicht mehr in der Probezeit und sind älter als 21 Jahre, begehen Sie in der Regel keine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie mit einer Blutalkoholkonzentration unter 0,5 Promille fahren. Überschreiten Sie diesen Wert allerdings erstmalig, riskieren Sie ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Fahren Sie, während sich ein Promillewert von mindestens 1,1 in Ihrem Blut befindet, haben Sie die Grenzen der Ordnungswidrigkeit überschritten. In diesem Fall begehen Sie eine Straftat. Nur bei einer solchen wird eine Geldstrafe für Alkohol am Steuer fällig. Statt dieser ist unter Umständen auch eine Freiheitsstrafe möglich. Eine Straftat im Straßenverkehr geht weiterhin mit einer Erhöhung des Punktekontos in Flensburg um drei Punkte einher. Ebenso erfolgt der Führerscheinentzug.
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