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Geldstrafe bei Alkohol am Steuer: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 22. November 2020

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Bußgelder Alkohol am Steuer:

Ver­stoßBuß­geld (€)
Punk­te
Fahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
In der Pro­be­­zeit ge­gen 0-Pro­mille­gren­ze ver­stoß­en2501
Hier prüfen
Ver­stoß ge­gen die 0,5- Pro­mille­gren­ze beim ers­ten Mal
500
2
1 Mo­nat
Hier prüfen
Ver­stoß ge­gen die 0,5- Pro­mille­gren­ze beim zwei­ten Mal

1.0002
3 Mona­teHier prüfen
Stra­ßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alko­hol­einfluss*
3Hier prüfen
*Ent­zug der Fahr­er­laub­nis, Frei­heits­strafe oder Geld­stra­fe

Bußgeldrechner Alkohol

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Alkohol am Steuer: Geldstrafe oder Bußgeld?

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Auch wer sich etwa nach einem oder zwei kleinen Flaschen Bier noch in sein Auto setzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Auch auf kurzen Strecken kann unter Alkoholeinfluss ein Unfall geschehen.

In den meisten Fällen bedingt Alkohol am Steuer keine Geldstrafe, sondern ein Bußgeld.
In den meisten Fällen bedingt Alkohol am Steuer keine Geldstrafe, sondern ein Bußgeld.

Um dem vorzubeugen, sieht der Bußgeldkatalog harte Sanktionen für Alkoholfahrten vor. Wie sich diese genau gestalten, ist nicht nur davon abhängig, mit wie viel Promille Sie unterwegs sind.

Auch ob Sie sich noch in der Probezeit befinden oder ob Sie bereits einen Eintrag wegen eines Alkoholverstoßes haben, ist relevant. Wann Sie mit einem Bußgeld oder mit einer Geldstrafe bei Alkohol am Steuer rechnen müssen, erfahren Sie hier.

Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog riskieren Sie mit einer Trunkenheitsfahrt auch den Verlust Ihres Versicherungsschutzes.

Inhaltsverzeichnis

  • Bußgelder Alkohol am Steuer:
  • Bußgeldrechner Alkohol
  • Alkohol am Steuer: Geldstrafe oder Bußgeld?
    • Promillegrenze für Fahranfänger
    • Wann wird eine Geldstrafe bei Alkohol am Steuer fällig?

Promillegrenze für Fahranfänger

Eine Geldstrafe kommt bei Alkohol am Steuer mit geringen Promillezahlen noch nicht auf Sie zu.
Eine Geldstrafe kommt bei Alkohol am Steuer mit geringen Promillezahlen noch nicht auf Sie zu.

Während der in der Regel zweijährigen Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Gleiches gilt auch, wenn Sie sich durch einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße eine Verlängerung der Probezeit eingehandelt haben: In diesem Fall müssen Sie vier Jahre lang gänzlich auf Alkohol verzichten, wenn Sie noch fahren wollen.

Während der Probezeit bekommen Sie in der Regel zwar keine Geldstrafe bei Alkohol am Steuer, aber ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Die Sanktionen können sich allerdings erhöhen, wenn Sie beispielsweise einen Unfall verursachen. Ein Blutalkoholwert über 0,00% gilt während der Probezeit immer als A-Verstoß und führt daher auch dazu, dass Sie an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen müssen, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten wollen.

Für Fahrer unter 21 Jahren gilt wie für Fahranfänger die Null-Promille-Grenze – das gilt auch, wenn die Probezeit bereits überstanden ist.

Wann wird eine Geldstrafe bei Alkohol am Steuer fällig?

Eine Geldstrafe wird bei Alkohol am Steuer fällig, sobald Sie einen Promillewert von 1,1 aufweisen und fahren.
Eine Geldstrafe wird bei Alkohol am Steuer fällig, sobald Sie einen Promillewert von 1,1 aufweisen und fahren.

Nicht immer muss eine Geldstrafe bei Alkohol am Steuer fällig werden. In der Regel sind Alkoholvergehen im Straßenverkehr Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld und Nebensanktionen gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden. Das kann sich auch auf den Führerschein auswirken.

Befinden Sie sich nicht mehr in der Probezeit und sind älter als 21 Jahre, begehen Sie in der Regel keine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie mit einer Blutalkoholkonzentration unter 0,5 Promille fahren. Überschreiten Sie diesen Wert allerdings erstmalig, riskieren Sie ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Fahren Sie, während sich ein Promillewert von mindestens 1,1 in Ihrem Blut befindet, haben Sie die Grenzen der Ordnungswidrigkeit überschritten. In diesem Fall begehen Sie eine Straftat. Nur bei einer solchen wird eine Geldstrafe für Alkohol am Steuer fällig. Statt dieser ist unter Umständen auch eine Freiheitsstrafe möglich. Eine Straftat im Straßenverkehr geht weiterhin mit einer Erhöhung des Punktekontos in Flensburg um drei Punkte einher. Ebenso erfolgt der Führerscheinentzug.

Wird bei Ihnen ein Wert unter 1,1 Promille festgestellt, können dennoch der Führerscheinentzug sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe auf Alkohol am Steuer folgen. Das ist der Fall, wenn Sie Ausfallerscheinungen haben.
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