Alte und neue Führerscheinklassen in der Übersicht:
Alte Führerscheinklassen | EU-Führerscheinklassen | Fahrzeugtypen |
---|---|---|
1 | A | Krafträder ohne Leistungsbeschränkung |
1a | A2 | Kafträder bis zu einer Leistung von 35 kW |
1b | A1 | Krafträder bis zu einem Hubraum von 125 ccm und 11 kW Leistung |
2 | C | schwere LKW |
CE | schwere Lastzüge | |
3 | B | PKW bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse |
B196-Führerschein | PKW bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, Motorräder der Klasse A1 |
|
BE | PKW in Verbindung mit einem Anhänger über 750 kg | |
C1 | leichte LKW | |
C1E | leichte Lastzüge | |
2 oder 3 mit Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Bussen | D | Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen |
D1 | Bus bis höchstens 16 Fahrgastplätzen | |
D1E | Bus bis höchstens 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg | |
DE | Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg | |
4 | AM | Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge |
5 | L | Landwirtschaftsfahrzeuge und Stapler bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit |
T | Landwirtschaftsfahrzeuge und Stapler bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit |
Führerschein: Die Klasse entscheidet, welches Kfz geführt werden darf
Fahrer von Kraftfahrzeugen brauchen für die Nutzung öffentlicher Straßen eine gültige Fahrerlaubnis. Gesetzlich festgelegt ist diese Regelung in Paragraph 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Das Dokument, welches diese Erlaubnis bescheinigt, ist der Führerschein. Auf diesem ist unter anderem auch die Führerscheinklasse vermerkt.
Der kurze Code zeigt an, welche Fahrzeuge der Inhaber auf öffentlichen Straßen führen darf. Wir erklären in diesem Ratgeber, was die “alten” von den “neuen” Führerscheinklassen unterscheidet und warum es überhaupt Änderungen auf diesem Gebiet gegeben hat.
Inhaltsverzeichnis
Reform der Führerscheinklassen in Deutschland
Seit dem 1. Januar 1999 gelten in Deutschland die in der obigen Übersicht gezeigten EU-Führerscheinklassen. Sie dienen der Vereinheitlichung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Führerscheine werden seitdem im Scheckkartenformat ausgegeben und unterscheiden sich somit schon äußerlich stark von den “Lappen”, die zuvor hierzulande die Fahrerlaubnis bescheinigten.
Doch auch inhaltlich unterscheiden sich aktuelle Führerscheinklassen von in Deutschland zuvor gültigen Einteilungen. Sie unterliegen engeren Kriterien, sodass aus sieben Klassen ganze 15 wurden. Im Januar 2013 kam sogar eine weitere hinzu (A2), sodass es jetzt insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen gibt.
Die deutsche Durchnummerierung ist der europäischen Einteilung in Buchstaben gewichen. Die Bus-Kategorie ist gänzlich neu und der PKW-Führerschein (Klasse 3 bzw. B) ist seither auch wirklich nur noch auf Kraftwagen zur Personenbeförderung beschränkt. LKW können nur mit der C-Klasse gefahren werden. Wobei kleine Transporter auch mit dem B-Führerschein geführt werden dürfen, solange diese die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Wurden die Führerscheinklassen fürs Motorrad zuvor in drei Krafträder-Unterkategorien eingeteilt (1, 1a und 1b), bedeutete die Umstellung 1999 zunächst eine Vereinfachung: 1 und 1a wurden durch die neue Klasse A zusammengefasst. Die Führerscheinklassen-Reform von 2013 allerdings bewirkte eine Rückkehr der Klasse 1a, nunmehr unter dem Namen A2.
Hinzugekommen sind außerdem die E-Führerscheinklassen, welche zusätzlich erworben werden müssen, wenn die Fahrer schwere Anhänger an das Fahrzeug hängen wollen. Sie setzen stets den Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse voraus. Wer also etwa den BE-Führerschein anstrebt, hat zuvor die Ausbildung und Prüfung für die reguläre B-Führerscheinklasse zu durchlaufen.
Sind Fahrerlaubnisklassen alt wie neu gültig?
Seit der Reform von 2013 unterliegen Führerscheine einer Gültigkeitsdauer. Zu beachten ist abermals der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein. Nur letzterer muss erneuert werden, und zwar alle 15 Jahre.
Dies dürfte vordergründig dazu dienen, dass das Lichtbild auf der Karte halbwegs dem aktuellen Äußeren des Besitzers entspricht.
Die Fahrerlaubnis muss dagegen nur einmal erworben werden und bleibt grundsätzlich ein Leben lang erhalten. Es sei denn, der Betroffene verstößt wiederholt gegen die Straßenverkehrs-Ordnung und wird mit Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft.
Die alten “Lappen” müssen bis spätestens 2033 ebenfalls gegen die neuen Führerscheine ausgetauscht werden. Wer vor 1999 eine der alten Führerscheinklassen beantragt und erhalten hat, muss seine Prüfung nicht wiederholen. Ihnen wird bei Neuerteilung des Führerscheins die Fahrerlaubnisklasse zuerkannt, die ihrer alten Erlaubnis entspricht. Kompetenzen gehen also nicht verloren.
Was können die verschiedenen Führerscheinklassen kosten?
Dadurch, dass die neuen Führerscheinklassen strengeren Beschränkungen unterworfen sind, können Ausbildung und Prüfung genauer auf den späteren Anwendungsbereich ausgerichtet sein. Dies kann dazu führen, dass die Ausbildung tendenziell günstiger wird.
Allerdings gibt es keine gesetzlichen Regelungen zu den Preisen einer Fahrausbildung. Diese unterliegen dem Wettbewerb auf dem Fahrschulmarkt und variieren somit von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt.
Der Prüfling muss dabei eine gewisse Anzahl an Pflichtstunden absolvieren und letztlich die praktische und theoretische Prüfung bestehen, welche allerdings mit fixen Kosten verbunden sind, da hier die örtlichen Behörden ins Spiel kommen.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Ausbildung der Führerscheinklassen im Preis steigt, je mehr Verantwortung und Übung ein Fahrzeugtyp verlangt. Ein AM-Führerschein für Roller und Mopeds ist also schneller und günstiger zu haben als ein D-Führerschein zur Beförderung vieler Personen.
Außerdem sind die Gesamtkosten auch davon abhängig, wie schnell und zielstrebig ein Fahrschüler lernt. Denn bevor er die notwendige praktische Prüfungen absolvieren darf, muss sein Fahrlehrer davon überzeugt sein, dass er diese auch bestehen kann. Sollte er den Prüfling als nicht ausreichend vorbereitet einschätzen, so müssen eben weitere Fahrstunden genommen werden, was entsprechend den Preis erhöht. Auch müssen die Prüfungen wiederholt werden, wenn der Anwärter sie nicht besteht, was abermals ins Geld geht.
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