Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) auf einen Blick
Die FeV klärt unter anderem, wie Sie Ihren Führerschein erhalten und wieder verlieren können.
Dieser Ratgeber lichtet den Paragraphendschungel und stellt die Themengebiete und wichtigsten Paragraphen der FeV vor.
Inhaltsverzeichnis
Wer darf in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen?
§ 1 FeV regelt die grundsätzliche Zulassung zum Straßenverkehr:
Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.
Demnach darf grundsätzlich jeder am Straßenverkehr teilnehmen. Ausnahmen treten auf, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können, wie zum Beispiel bei bestimmten Behinderungen, die das freie Bewegen im Verkehr einschränken können. Außerdem ist entscheidend, dass die entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Welche verschiedenen Fahrerlaubnisse es gibt – also die Einteilung der Führerscheinklassen – regelt § 6 FeV. Hier wird also aufgeführt, was für Führerscheine im Fahrerlaubnisregister geführt werden und welche Fahrzeuge man mit den insgesamt 16 Klassen führen kann.
Müssen Sie Ihren Führerschein abgeben, geschieht das aufgrund eines Paragraphen aus der FeV – Gesetz ist Gesetz
Wie kann die Fahrerlaubnis wieder entzogen werden?
§ 46 FeV regelt die Bedingungen für die Beschränkung der Fahrerlaubnis und den Führerscheinentzug. Wer sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, dem droht nach FeV Führerscheinentzug. Wann ein Fahrer geeignet oder ungeeignet ist, klärt Anlage 4 der FeV: Diese enthält eine Liste häufiger Krankheiten und gesundheitlichen Konditionen, die die Fahreignung laut FeV einschränken.
Eine Person, die unter Herzrhythmusstörungen mit anfallsweiser Bewusstseinstrübung leidet, darf laut FeV bzw. Fahrerlaubnisverordnung nicht Auto fahren.
Trägt die Person allerdings einen Herzschrittmacher und leidet nicht mehr unter Bewusstseinstrübung steht der Fahrerlaubnis nach FeV nichts mehr im Wege.
Das Beispiel zeigt, dass es nicht entscheidend ist, ob jemand krank ist, sondern ob durch die Krankheit im Straßenverkehr andere Teilnehmer gefährdet werden können. Nach dieser Frage orientieren sich alle Regelungen in Anlage 4 FeV.
Auch in der Fahrerlaubnisverordnung: Die ärztliche Untersuchung – wann wird sie angeordnet?
Die FeV regelt auch, ob und wann eine ärztliche FeV-Untersuchung notwendig wird, um die Fahrfähigkeit eines Fahrers festzustellen.
Auch in der FeV geregelt ist die ärztliche Untersuchung, die entscheiden kann, ob Sie Ihre Fahrerlaubnis erhalten.
FeV für LKW-Fahrerlaubnis und Busführerscheine besonders wichtig
Anlage 5 FeV und Anlage 6 regeln die ärztlichen Untersuchungen, die für bestimmte Führerscheinklassen nötig sind. Es gibt drei Arten von Untersuchungen:
- ärztliche Untersuchung: Hier wird festgestellt, ob durch körperliche Erkrankungen das Führen des Fahrzeugs beeinträchtigt werden kann.
- ärztliche Untersuchung des Sehvermögens: Dieser Sehtest ist auch für den herkömmlichen B-Führerschein beim Erstantrag zu absolvieren und stellt sicher, dass das Sehvermögen zum Autofahren ausreicht.
- psychometrische Tests: Hier werden psychische Faktoren, also Konzentration, Belastbarkeit, Afmerksamkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit abgefragt.
Die Anlage der FeV ist für LKW-Fahrer besonders wichtig, da hier geregelt ist, dass für die Klassen C und CE die Körper- und Augenuntersuchungen alle 5 Jahre durchgeführt werden müssen.
Für die Klassen C1 und C1E sind die Untersuchungen nur einmal beim Erstantrag und dann wieder ab dem 50. Lebensjahr Pflicht.
Für die Fahrerlaubnis Klasse D und Fahrgastbeförderungs-Scheine ist laut FeV beim Erstantrag und erneut ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich ein Psychometrie-Test erforderlich.
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