Fahrverbot: Wenn der Führerschein zeitweilig weg ist
Fahrverbote schützen den Verkehr.
Das Fahrverbot ist eine der strengsten Maßnahmen des Bußgeldkataloges. Es handelt sich um eine Strafmaßnahme – nicht zu verwechseln mit dem Sonntagsfahrverbot für Lkw oder der kompletten Entziehung der Fahrerlaubnis. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland mehr als 400.000 Fahrverbote verhängt. Die betroffenen Fahrer – unabhängig davon, ob sie Pkw oder Lkw fahren – müssen ihren Führerschein für einen, zwei oder drei Monate an die zuständigen Behörden abgeben.
Zweck dieser Maßnahme ist es, bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Delikten ein Umdenken zu einem rücksichtsvolleren Verhalten auf den Straßen zu erreichen. Für welche Vergehen ein Fahrverbot droht kann dem Bußgeldkatalog und der Bußgeldtabelle entnommen werden.
Tatsächlich kann das Verbot eine schwerwiegende Einschränkung für auf den Führerschein angewiesene Betroffene darstellen – wie etwa Lkw-Fahrer. Daher sollte ein Verkehrsverstoß, der zu einer solchen Einschränkung führen kann, möglichst nicht wiederholt werden.
Gründe für ein Fahrverbot: Punkte in Flensburg
Die Maßnahmen des aktuellen Bußgeldkatalogs 2017 sind gestaffelt:
- Verwarnungsgeld (zwischen 5 und 55 Euro)
- Bußgeld (über 55 Euro)
- Punkte im Fahreignungsregister (ab 60 Euro)
- 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit
- 2 Punkte: Grobe Ordnungswidrigkeit, führt zum Fahrverbot
- 3 Punkte: Straftat, führt zum Fahrerlaubnisentzug
Delikte, die laut Bußgeldkatalog mit zwei Punkten in Flensburg bestraft werden, ziehen grundsätzlich eine zeitweilige Entziehung des Führerscheins mit sich.
Sind 8 Punkte in Flensburg erreicht oder liegen schwerere Delikte vor, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Hier verliert der Fahrer nicht nur seinen Führerschein, sondern seine komplette Erlaubnis, ein jedes Fahrzeug zu bedienen und zu fahren. Diese kann er erst nach Ablauf einer Sperrfrist wieder erlangen. Beim Fahrverbot behält der Fahrer seine grundsätzliche Fahrerlaubnis.
Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung
61% der Fahrverbote 2014 in Deutschland wurden wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt.
Zu hohe Geschwindigkeit: Fahrverbot?
Überschreitungen der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit stellen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und den Straßenverkehr dar. Deshalb droht laut aktuellem Bußgeldkatalog 2019 in diesen Fällen neben Bußgeld auch ein Fahrverbot. Das heißt, dass der Führerschein entzogen wird und zwar je nach Überschreitung bis zu einer Dauer von drei Monaten.
Fahrverbot – auf die Geschwindigkeit kommt es an:
Fahrverbot | Außerorts | Innerorts |
---|---|---|
1 Monat | 41 bis 60 km/h | 31 bis 50 km/h |
2 Monate | 61 bis 70 km/h | 51 bis 60 km/h |
3 Monate | Mehr als 71 km/h | Mehr als 61 km/h |
Fahrverbot: Alkohol am Steuer
Fahrer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stellen eine Bedrohung für den Verkehr dar. Die Überschreitung der gesetzlichen 0,5-Promille-Grenze wird streng geahndet; es drohen hohe Strafen inklusive der zeitweiligen Abgabe des Führerscheins:
Erstdelikt | 500 Euro Strafe | 1 Monat Fahrverbot |
Erstes Wiederholungsdelikt | 1000 Euro Strafe | 3 Monate Fahrverbot |
Zweites Wiederholungsdelikt | 1.500 Euro Strafe | 3 Monate Fahrverbot |
Bei Werten über 1,1 Promille verliert der Fahrer automatisch seine Fahrerlaubnis.
Fahrverbot: Rote Ampel überfahren
Leuchtete die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde Rot folgt ein Fahrverbot von einem Monat. Ruft der Fahrzeugführer jedoch Sachbeschädigungen oder Gefährdungen hervor, ist es irrelevant, ob die Ampel kürzer als eine Sekunde rot leuchtete. Auch hier gilt: der Führerschein muss für die Dauer eines Monats abgegeben werden.
Das Fahrverbot umgehen?
Kann man das Fahrverbot umgehen?
In bestimmten Fällen lässt sich das Fahrverbot abwenden. Die Hilfe eines kundigen Anwalts sollte hierzu vom Betroffenen in Anspruch genommen werden. Zum Teil wird das Verbot gegen eine Verdopplung des Bußgeldes aufgehoben.
Des Weiteren ist es möglich, dem Gericht die „unzumutbare Härte“ des Verbots darzulegen – etwa wenn die berufliche und finanzielle Zukunft des Betroffenen von seinem Führerschein abhängt. Entscheidend ist jedoch immer der Einzelfall.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, das Fahrverbot bedingt zu verschieben. Bei Ersttätern greift eine 4-Monats-Frist, in welcher sie sich den Zeitpunkt des Fahrverbots aussuchen können. Die Frist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins bei der zuständigen Behörde. Als Ersttäter gilt, wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot verursacht hat.
Schwierig wird es in der Regel, wenn es sich um ein Verbot aufgrund der für den Straßenverkehr besonders gefährlichen Alkohol- oder Drogendelikte handelt, wenn der Täter bereits Punkte in Flensburg hat oder in der Vergangenheit ein Fahrverbot auferlegt bekam.
Fahren trotz Fahrverbot?
Zu fahren, obwohl ein Fahrverbot verhängt wurde kann mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Zudem kann für Betroffene eine Erweiterung des bestehenden Fahrverbots angeordnet oder gar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Alwine meint
erlöschen alle punkte nach einem fahrverbot