Aus dem Führerschein ergibt sich, ob eine Fahrerlaubnis besteht.
Grundlegend müssen die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis unterschieden werden. Ersteres ist das Dokument, welches nachweist, dass eine Fahrerlaubnis besteht. Diese bezeichnet wiederum die Berechtigung, überhaupt ein Kfz im Straßenverkehr führen zu dürfen.
Doch wie können Sie eigentlich die Fahrerlaubnis erhalten? Welche Voraussetzungen müssen für den Führerschein gegeben sein? Unser Ratgeber klärt Sie darüber auf. Außerdem erfahren Sie, was die Schlüsselzahlen beim Führerschein für eine Bedeutung haben.
Inhaltsverzeichnis
Der Weg zum Führerschein
Bevor Sie endlich einen eigenen Führerschein in den Händen halten können, muss eine Fahrschule aufgesucht und ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Letzterer ist an die zuständige Führerscheinstelle zu richten. Dazu müssen einige Unterlagen, wie beispielsweise der Sehtest für den Führerschein, beigefügt werden.
Auf dem Führerschein werden Kennziffern notiert.
Neben dem Fahrlehrer wird dann ein Prüfer im Fahrschulauto platznehmen und Ihr Verhalten im Straßenverkehr überprüfen. Leisten Sie sich keine gravierenden Fehler, haben Sie die Prüfung für den Führerschein bestanden und die Fahrerlaubnis wird erteilt.
Auf dem Führerschein selbst sind Kennziffern vermerkt, die angeben, für welche Fahrzeugklassen eine Fahrerlaubnis besteht. Sind Sie verpflichtet, beim Fahren eine Sehhilfe zu tragen, wird dies ebenfalls auf dem Dokument vermerkt.
Probezeit: Der Führerschein soll behalten werden
Nach dem Erwerb vom Führerschein beginnt die Probezeit. In dieser steht der Fahranfänger unter besonderer Beobachtung und Regelmissachtungen haben neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog weitere Konsequenzen.
Wenn der Führerschein erteilt wird, beginnt die Probezeit.
Leistet sich ein Fahranfänger insgesamt drei A- oder sechs B-Verstöße in der Probezeit, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Diese kann dann frühestens nach Ablauf der Sperrfrist von sechs Monaten erneut beantragt werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Keine Teilnahme am Straßenverkehr ohne Führerschein
Eine Fahrerlaubnis, welche durch den Führerschein nachgewiesen wird, ist also Grundvoraussetzung, um überhaupt mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Doch was passiert, wenn Sie gar keine Fahrerlaubnis besitzen und sich trotzdem hinters Steuer setzen?
Dabei handelt es sich um eine Straftat, die gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sanktioniert werden kann. Absatz 1 des Paragraphen dazu:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat […]
Gibt es für Fahren ohne Führerschein eine Strafe?
Das Autofahren ohne Führerschein zieht ein Verwarngeld von 10 Euro nach sich. Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, müssen Sie das Dokument bei sich tragen, damit Sie es bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen können.
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird
Eine Fahrerlaubnis wird beispielsweise in der Klasse B grundsätzlich nicht befristet erteilt, es ist daher in aller Regel keine erneute Prüfung für den Führerschein vonnöten. Allerdings können verschiedene Verstöße dazu führen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Es besteht eine Möglichkeit, den EU-Führerschein ohne MPU in einem anderen EU-Land wieder zu erteilen.
Nicht selten stellt die Führerscheinstelle dann Bedingungen, die zu erfüllen sind, wenn Sie die Fahrerlaubnis samt Führerschein wieder erhalten möchten. Eine solche Auflage kann zum Beispiel die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sein.
Da es sich um eine kostspielige Untersuchung mit hoher Durchfallquote handelt, versuchen einige Betroffene diese Maßnahme zu umgehen. Dadurch ist ein regelrechter Führerscheintourismus innerhalb Europas entstanden.
Denn wer einen EU-Führerschein macht kann ohne MPU in Deutschland wieder fahren, sofern dieser hierzulande anerkannt wird.
Schreibe einen Kommentar