Was steht im Fahreignungsregister in Flensburg?
Sobald sich ein Kraftfahrer einen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht leistet, auf den nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg folgen, muss er mit einem Eintrag in das sogenannte Fahreignungsregister (FAER) rechnen. Dabei handelt es sich um das im Zuge der Punktereform im Mai 2014 umbenannte Verkehrszentralregister (VZR), in dem die Punkte gespeichert werden. Verwaltet wird dieses Register vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Tummeln sich insgesamt acht Punkte im FAER, kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Daher ist es ratsam, stets darüber Bescheid zu wissen, wie voll das Punktekonto bereits ist. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister beantragen, wann die Einträge darin gelöscht werden und wie Sie selbst Punkte im FAER abbauen können.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahreignungsregister
Im Fahreignungsregister (FAER) werden die Punkte in Flensburg gespeichert. Es handelt sich dabei um das ehemalige Verkehrszentralregister, welches im Zuge der Punktereform im Mai 2014 umbenannt wurde.
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, um einen Antrag auf einen Auszug aus dem Fahreignungsregister zu stellen. Diese stellen wir Ihnen hier vor.
Wann die im Fahreignungsregister gespeicherten Punkte in Flensburg gelöscht werden, können Sie an dieser Stelle in Erfahrung bringen.
Wie Sie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) beantragen
Bereits seit vielen Jahren verwaltet das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahreignungsregister (FAER). Um einen Auszug daraus zu beantragen, müssen Sie sich demzufolge an dieses Amt wenden. Dies können Sie auf drei unterschiedlichen Wegen tun, die wir Ihnen allesamt im Folgenden erläutern:
- Auskunft aus dem FAER direkt vor Ort: Am „Auskunftspavillon“ des KBA in Flensburg haben Kraftfahrer die Möglichkeit, direkt vor Ort aus dem Fahreignungsregister einen Auszug zu erhalten. Dazu benötigen sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Der Pavillon ist montags bis mittwochs von 9 bis 15 Uhr, donnerstags von 9 bis 17:30 Uhr und freitags auch von 9 bis 15 Uhr besetzt.
- Per Post aus dem Fahreignungsregister Auskunft erhalten: Nachdem Sie den Antrag für die Punkteabfrage auf der Webseite des KBA ausgedruckt haben, müssen Sie ihn nur noch ausfüllen und unterschreiben, bevor Sie ihn an das Kraftfahrt-Bundesamt senden. Vergessen Sie nicht, eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) bzw. Ihres Reisepasses beizulegen. Nach einer gewissen Bearbeitungszeit wird Ihnen aus dem FAER die gewünschte Auskunft erteilt – ebenfalls per Post.
- Fahreignungsregister per Online-Antrag abfragen: Wenn Sie ein Kartenlesegerät und einen Computer besitzen, auf dem die sogenannte „AusweisApp2-Software“ installiert ist, können Sie die Auskunft aus dem Fahreignungsregister auch online beantragen. Dazu muss Ihr Personalausweis jedoch nach dem 1. November 2010 ausgestellt worden und mit einer aktivierten Online-Ausweisfunktion ausgestattet sein. Haben Sie den Online-Antrag auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes ausgefüllt, wird überprüft, ob Ihnen der Auszug online als Download angeboten werden kann. Ansonsten wird er Ihnen ebenfalls postalisch zugestellt.
Wichtig: Unabhängig davon, für welchen Weg der Punkteabfrage Sie sich entscheiden: Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister verursacht keine Kosten. Jeder Fahrer hat das Recht darauf, sich kostenlos darüber zu informieren, wie es um sein Punktekonto bestellt ist.
Fahreignungsregister: Wann eine Löschung der Punkte stattfindet
Nach dem Ablauf bestimmter Tilgungsfristen kommt es zum Verfall der Punkte in Flensburg. Die Einträge werden daraufhin aus dem Fahreignungsregister gelöscht. Wie diese Fristen genau aussehen, zeigt Ihnen die folgende Übersicht:
- Nach zweieinhalb Jahren verjährt ein Punkt.
- Zwei Punkte verfallen nach fünf Jahren.
- Nach zehn Jahren tritt bei drei Punkten die Verjährung ein.
Seit der Punktereform im Mai 2014 verfällt jeder Punkt für sich. Es spielt demzufolge keine Rolle mehr, ob neue Eintragungen im Fahreignungsregister hinzukommen. Die Verjährung einzelner Punkte bleibt davon unberührt.
Wer die Tilgungsfristen als zu lang empfindet und nicht abwarten möchte, bis bestimmte Eintragungen gelöscht werden, kann sich unter Umständen auch selbst um den Punkteabbau kümmern. Durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar können Sie dafür sorgen, dass sich Ihr Punktestand im FAER um einen Punkt reduziert.
Diese Option gibt es allerdings nur, wenn sich nicht mehr als fünf Einträge in Ihrem Fahreignungsregister befinden und Sie in den letzten fünf Jahren kein Seminar dieser Art absolviert haben. Ansonsten können Sie das Fahreignungsseminar zwar dennoch besuchen, dadurch werden aber dann keine Punkte abgebaut.
Bildnachweise: depositphotos.com/inhabitant (Vorschaubild)
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