Drängler auf der Autobahn: Warum sind sie so gefährlich?

Sie fahren zu dicht auf, behindern Überholvorgänge oder setzen sogar die Lichthupe ihres Fahrzeugs ein, um andere Autofahrer unter Druck zu setzen und so selbst schneller voranzukommen: Drängler auf der Autobahn. Wie das sogenannte Drängeln im Straßenverkehr geahndet wird und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie auf der Autobahn mit einem Drängler konfrontiert werden, klären wir im Ratgeber.

FAQ: Drängler auf der Autobahn

Mit welcher Strafe müssen Drängler auf der Autobahn rechnen?

Drängeln kann als Nötigung im Straßenverkehr angesehen werden. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die gemäß § 240 StGB mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Zusätzlich drohen drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten und schlimmstenfalls der Führerscheinentzug.

Wie sollte man auf einen Drängler reagieren?

Stößt man auf einen Drängler, sollte man ruhig bleiben und sich nicht provozieren lassen. Es empfiehlt sich außerdem, ihn einfach überholen zu lassen, anstatt auf das eigene Recht zu bestehen.

Was ist bei einer Anzeige wegen Drängeln zu beachten?

Drängler kann man bei der Polizei anzeigen. Dazu sollte man die Marke, das Modell, die Farbe sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs parat haben. Vorteilhaft ist es ebenfalls, wenn man beschreiben kann, was genau passiert ist und wie die Person aussah.

Drängeln auf der Autobahn: Welche Strafe ist möglich?

Drängler gefährden sowohl sich selbst als auch andere Kraftfahrer im Straßenverkehr.
Drängler gefährden sowohl sich selbst als auch andere Kraftfahrer im Straßenverkehr.


Nicht selten bringen Drängler sowohl sich selbst als auch andere Kraftfahrer durch ihr rücksichtsloses Verhalten in Gefahr. Je nachdem, welche Maßnahmen sie ergreifen, um einen anderen Fahrer dazu zu bringen, die Spur freizumachen, kann ihnen dies als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt werden.

Dabei handelt es sich um einen Straftatbestand, der in § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) definiert ist. In Absatz 1 heißt es:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Auf Drängler können einige Sanktionen zukommen.
Auf Drängler können einige Sanktionen zukommen.

Das ist jedoch noch längst nicht alles: Drängler, denen Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen wird, müssen in der Regel zusätzlich mit drei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten sowie im schlimmsten Fall sogar mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

Kam es zu einem Abstandsverstoß beim Drängeln, richtet die Strafe sich unter anderem danach, wie schnell der jeweilige Drängler unterwegs war.

Maximal ein Bußgeld von 400 Euro, zwei Punkte sowie ein dreimonatiges Fahrverbot können hier auf ihn zukommen.

Wie sollten Sie sich bei einem Drängler verhalten?

Die wohl wichtigste Regel, die Sie beachten sollten, wenn Sie auf einen Drängler treffen, ist die folgende: Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht provozieren. Ansonsten sollten Sie die folgenden Tipps für den Umgang mit einem Drängler beherzigen:

  • Fahren Sie nicht mit einer kontinuierlich gleichbleibenden Geschwindigkeit auf der Überholspur, sondern ordnen sich nach dem Überholvorgang direkt wieder rechts ein, um Drängler nicht zu provozieren.
  • Entschuldigen Sie sich, beispielsweise durch das Heben der Hand, wenn ein anderer Kraftfahrer wegen Ihnen ein plötzliches Bremsmanöver hinlegen musste.
  • Lassen Sie Drängler überholen, anstatt auf Ihr Recht zu beharren.
  • Verzichten Sie darauf, einen Drängler zurechtzuweisen, indem Sie immer wieder abbremsen, wenn er Ihnen zu dicht auffährt.
Oft sind sich Autofahrer unsicher, wie sie mit einem Drängler umgehen sollen.
Oft sind sich Autofahrer unsicher, wie sie mit einem Drängler umgehen sollen.

Sollte aufgrund seines Fehlverhaltens eine Gefährdung im Straßenverkehr zustande gekommen sein, haben Sie normalerweise jegliches Recht, eine Anzeige wegen Drängeln gegen ihn zu erstatten.

Dies können Sie bei der Polizei tun. Sie benötigen dazu in der Regel die Marke, das Modell, die Farbe sowie das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs. Können Sie sogar beschreiben, wie die entsprechende Person aussah und was genau geschehen ist, kann das nur von Vorteil sein, wenn Sie den Drängler anzeigen.

Es bedarf bei einer solchen Anzeige im Regelfall übrigens keiner Zeugen, die das Geschehene beobachtet haben – schaden kann es allerdings auch nicht, wenn Sie welche benennen können.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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