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Bußgeldrechner
Wollen Sie nicht erst in der entsprechenden Bußgeldtabelle nach Ihrem konkreten Verstoß suchen, können Sie diesen Bußgeld- und Punkterechner für in Flensburg relevante Verkehrsverstöße nutzen:
Augen auf im Straßenverkehr!
Mit dem deutschen Bußgeldkatalog haben Sie als Fahrer eines Kfz vermutlich schon einmal Bekanntschaft geschlossen. Hierin finden sich nämlich die Sanktionen, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit in Deutschland mit sich bringt – und eine solche ist unter Umständen schnell geschehen.
Haben Sie Ihr Auto nur kurz für eine schnelle Erledigung im Parkverbot stehen lassen? Dachten Sie, Sie schaffen es bei Gelb noch über die Ampel, aber dem war nicht so? Oder waren Sie so erpicht darauf, schnell nach Hause zu kommen, dass Sie es mit der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ganz so genau genommen haben? Der Bußgeldkatalog in Deutschland hält für all diese Verstöße gegen das Verkehrsrecht „Strafen“ bereit. Dieser Ausdruck ist allerdings ein umgangssprachlicher. Was es wirklich mit den Sanktionen auf sich hat, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Seit wann gibt es den Bußgeldkatalog?
Bei dem Bußgeldkatalog, der in Deutschland bei Verstößen im Straßenverkehr angewendet wird, handelt es sich korrekt um die Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). War diese bereits am 01. Januar 2002 in Kraft getreten, so stammt ihre letzte Neufassung aus dem Jahr 2013.
Das bedeutet nicht, dass es seitdem keine Änderungen mehr gab. Die drastischste – wenn auch nicht die letzte – war vermutlich diejenige, die infolge der Punktereform vom 01. Mai 2014 geschah.
Das neue Punktesystem, das seit diesem Datum gilt, ging auch mit dem neuen Fahreignungsregister (FAER), das vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt wird, einher. Dieses ersetzte das alte Verkehrszentralregister (VZR). Neben der Anpassung der Höhe der Bußgelder war die wohl bedeutendste Änderung der Umstand, dass im neuen System nicht mehr 18 Punkte in Flensburg gesammelt werden können, bis der Entzug der Fahrerlaubnis folgt.
Weitere Bereiche im Bußgeldkatalog
Der Punktekatalog aus Flensburg
Der volle Titel der Bußgeldkatalog-Verordnung gibt Aufschluss über ihren Zweck. Er lautet: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Begehen Sie eine solche Verkehrsordnungswidrigkeit und die Beamten der Polizei oder des Ordnungsamts registrieren diese, erwartet Sie in der Regel ein Bußgeldbescheid.
Die Sanktionen, die Ihnen darin mitgeteilt werden, folgen dem Flensburger Punktekatalog. In diesem sind sämtliche Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergeben, anhand einzelner Bußgeldkatalog-Nummern (BKat-Nr.) aufgeführt.
Nicht nur der Regelsatz des Bußgeldes und Punkte sind im Katalog für jeden Verstoß zu finden. Auch ob ein Fahrverbot verhängt werden soll und ob der Verstoß während der Probezeit als A- oder als B-Verstoß gilt, steht im Bußgeldkatalog aus Flensburg.
Verwarnungsgeld und Bußgeld: Wo liegt der Unterschied?
Nicht immer, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, müssen Sie ein Bußgeld zahlen. Eine Geldbuße kommt in der Regel allerdings trotzdem auf Sie zu. Wo liegt nun aber der Unterschied?
Das Bußgeld ist nur eine mögliche Ausprägung der Geldbuße. Daneben hat die zuständige Behörde auch die Möglichkeit, ein Verwarnungsgeld gegen Sie zu verhängen. Dies geschieht häufig, weil eine Verwarnung ein unbürokratischer Akt ist.
Ein Verwarnungsgeld kommt nur bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten infrage, die laut Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße zwischen 5 und 55 Euro geahndet werden. Sie haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass statt des Bußgeldes ein Verwarnungsgeld erhoben wird. Häufig bleibt es aber bei folgenden beispielhaften Verstößen bei einer Verwarnung:
- Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um bis zu 20 km/h
- Zu wenig Abstand zum Vorausfahrenden bei weniger als 80 km/h (auch mit Gefährdung oder Sachbeschädigung)
- Nichtbeachten der Rechts-vor-links-Regel zur Vorfahrt
- Beim Überholen den Seitenabstand nicht einhalten
- Parken ohne oder mit abgelaufenem Parkschein
Weitere Sanktion im Bußgeldkatalog: Punkte in Flensburg
Verkehrsordnungswidrigkeiten, die gemäß dem „Strafenkatalog“ für den Verkehr mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro einhergehen, erhöhen auch das Punktekonto in Flensburg.
Derartige Verstöße werden dann in das Fahreignungsregister eingetragen. Seit der Reform aus dem Jahr 2014 sieht der Bußgeldkatalog ein 3-Punkte-System vor. Das bedeutet, dass Sie je Verstoß 1 bis 3 Punkte bekommen können.
Dabei handelt es sich um eine Nebensanktion, da Punkte immer in Verbindung mit einem Bußgeld verhängt werden. Wie viele Punkte Sie infolge eines Verstoßes im Straßenverkehr bekommen, folgt einem festgelegten Schema:
1 Punkt | Ordnungswidrigkeiten, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen |
2 Punkte | Ordnungswidrigkeiten, die besonderen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben und mit einem Fahrverbot einhergehen, und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis |
3 Punkte | Schwere Straftaten, die zum Fahrerlaubnisentzug oder zu einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis führen |
Die härteste Nebensanktion: Das Fahrverbot
Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, die mit der Vergabe von zwei Punkten einhergeht, bekommen Sie üblicherweise auch ein Fahrverbot. Dieses kann im Falle einer zugrundeliegenden Ordnungswidrigkeit einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten umfassen. Wie lang ein Monat in diesem Kontext ist, erläutert Ihnen die nachfolgende Infografik:
Das Fahrverbot aus dem Bußgeldkatalog sollte nicht mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verwechselt werden. Bei einer solchen wird Ihnen die grundsätzliche Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen, aberkannt. Um diese Fähigkeit zu beweisen, müssen Sie häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Können Sie eine entsprechende Bestätigung nicht vorweisen, erhalten Sie Ihren Führerschein nicht zurück. In diesem Fall müssen Sie in der Regel 15 Jahre warten, bis die MPU sozusagen verjährt ist.
Bei einem Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog handelt es sich hingegen um eine zeitlich begrenzte Maßnahme, die keinen Einfluss auf Ihre Fahrerlaubnis hat. Sie treten es in der Regel an, indem Sie Ihr Führerschein-Dokument der zuständigen Behörde übergeben, und können es nach Ablauf des Fahrverbot-Zeitraums wieder abholen.
Fahren Sie während dieser Zeit trotzdem, begehen Sie keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. In diesem Fall kommt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Sie zu.
FAQ: Fragen zum Bußgeldkatalog in Deutschland
Die letzte Neufassung des Bußgeldkatalogs stammt aus dem Jahr 2013. Änderungen werden aber regelmäßig daran vorgenommen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Auch äußere Faktoren wie die Punktereform aus dem Jahr 2014 gehen mit der Notwendigkeit einer Anpassung des Bußgeldkatalogs einher.
Hier finden Sie die Bußgeldregelsätze, die für einzelne Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr festgesetzt wurden. Auch ob und wie viele Punkte Sie für den Verstoß erhalten und ob ein Fahrverbot in diesem Fall angeordnet werden soll, können Sie im Bußgeldkatalog nachlesen. Für Fahranfänger ist zudem die Information, ob es sich bei einem Verstoß um einen A- oder um einen B-Verstoß handelt, hilfreich.
Der Bußgeldkatalog führt explizit keine Bußgelder, sondern Regelsätze auf. Geht mit dem Tatbestand eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung einher, wird der Regelsatz für den Grundtatbestand erhöht. Diese Erhöhung geschieht allerdings nicht willkürlich, sondern folgt ebenso festgesetzten Regeln. Beinhaltet der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, dann führt ein Sachschaden zur Erhöhung.
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