Wichtige Information: Mit derzeitigem Stand (06.07.2020) sind die neuen Regelungen zu Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in 14 Bundesländer außer Kraft gesetzt.
Bußgeldkatalog: Geschwindigkeit für LKW über 3,5 t (innerorts)
Bußgeldkatalog: Geschwindigkeit für LKW über 3,5 t (außerorts)
LKW-Bußgeldkatalog: Lenk- und Ruhezeiten
Verstoß | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Unternehmer |
---|---|---|
Unterschreitung der täglichen Ruhezeit | ||
... bis zu 1 Std. | 30 € | - |
... bis zu 3 Std. je angefangene weitere Std. | 30 € | 90 € |
... mehr als 3 Std. je angefangene weitere Std. | 60 € | 180 € |
Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung | ||
... bis zu 15 Minuten | 30 € | 90 € |
... mehr als 15 Minuten je angefangene weitere Viertelstunde | 60 € | 180 € |
Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit | ||
... bis zu 1 Std. | 30 € | - |
... bis zu 2 Std. je angefangene weitere halbe Std. | 30 € | 90 € |
... über 2 Std. je angefangene weitere halbe Std. | 60 € | 180 € |
Nichtmitführen der Fahrerkarte bzw. nicht zur Prüfung ausgehändigt | ||
... Kontrolle dadurch nicht ermöglicht | 250 € | - |
... Kontrolle dadurch erschwet | 75 € | - |
Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß, Überladung, Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten – Die Tatbestände sind bei Lkws zum Teil zwar die gleichen wie bei anderen Kraftfahrzeugen, aber was die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog betrifft, werden LKW-Fahrer gesondert sanktioniert. Grundsätzlich wird was die Höchstgeschwindigkeit angeht auch bei Lastwagen zwischen innerorts und außerorts unterschieden.
Wer Nutzfahrzeuge auf deutschen Straßen führt, dem drohen genau wie Autofahrern härtere Strafmaßnahmen, wenn innerorts zu schnell gefahren wird.
Werden bei schwerwiegenden Vergehen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg vergeben, ist dies für Berufskraftfahrer nicht selten existenzbedrohend, denn der Führerscheinverlust ist oft gleichbedeutend mit dem Verlust der Erwerbstätigkeit.
Aber wie schnell dürfen Sie mit einem LKW oder Sattelzug überhaupt fahren? Und ab wann droht LKW-Fahrern ein Fahrverbot? Diese und weitere Fragen rund um den Bußgeldkatalog für LKW beantworten wir Ihnen im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
LKW und Sattelzug: Definition verschiedener Transportfahrzeuge
Der Transport von Gütern oder Personen kann mittels unterschiedlicher Transportfahrzeuge erfolgen. Während die Personenbeförderung durch Omnibusse umgesetzt wird, gelangen Waren wie Lebensmittel oder Baumaterial mit Hilfe von Lastkraftwagen von A nach B.
Im Bußgeldkatalog für LKW basiert die Klassifizierung unterschiedlicher Transporter auf der zulässigen Gesamtmasse (zGM) bzw. dem zulässigem Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs. Außerdem spielt hierbei die Anzahl der Achsen eine Rolle sowie der jeweilige Einsatzzweck des LKW. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Beispiele zusammengestellt:
- Kleinlaster bzw. Kleintransporter oder umgerüstete Pkw, die ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und deren Nutzlast zwischen 0,5 und 1,5 Tonnen liegt.
- Leichte LKW bis maximal 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.
- LKW, die mit einem Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 12 Tonnen als mittelschwer gelten.
- Zu den schweren Transportfahrzeugen zählen LKW, die in Kombination mit Anhänger oder als Sattelzug vorliegen. Für Sattelzüge liegt die Grenze bei 40 Tonnen, wohingegen Anhängerkombinationen bis zu 44 Tonnen schwer sein können. Pro Achse darf hierbei eine Achslast von maximal 11,5 Tonnen nicht überschritten werden.
Beispiele aus dem Bußgeldkatalog für LKW
Nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fahrer von LKW, gibt es gesetzlich vorgeschriebene Verkehrsregeln, die einzuhalten sind. Andernfalls werden von der Polizei sowie den zuarbeitenden Behörden (z. B. Ordnungsamt oder Bußgeldstelle) Sanktionen in die Wege geleitet.
Vollstreckt werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot im Rahmen von Bußgeldverfahren und mit Hilfe von Bußgeldbescheiden. Zu jedem Tatbestand gibt es Tabellen, die Sie in unseren LKW-Ratgebern einsehen können. Außerdem stehen Ihnen in den Ratgebertexten Bußgeldrechner kostenlos zur Verfügung.
Sie sind zu schnell mit dem LKW gefahren? – Welches Bußgeld jetzt drohen kann
In Deutschland gelten für Nutzfahrzeuge wie LKW spezifische Höchstgeschwindigkeiten, die von Brummifahrern eingehalten werden müssen. Das hat unter anderem folgende Gründe:
- LKW sind deutlich schwerer als andere Fahrzeuge, wodurch sich der Bremsweg verlängert.
- Wegen des großen Gewichts ist im Unfall von einem erhöhten Schadenspotential auszugehen.
- Insbesondere in Kurven unterscheiden sich die Fahreigenschaften von LKW gegenüber kleineren bzw. kürzeren Kraftfahrzeugen deutlich.
Daher ist es Fahrzeugführern gemäß dem Bußgeldkatalog für LKW nicht gestattet, ihre Transportfahrzeuge außerorts schneller als mit 80 km/h zu fahren. Nur wenn eine entsprechende Sondergenehmigung existiert, dürfen LKW-Fahrer außerorts mit maximal 100 km/h unterwegs sein. Für Landstraßen gilt grundsätzlich die 80 km/h-Grenze. Handelt es sich um ein Nutzfahrzeug, dass schwerer als 7,5 Tonnen ist, reduziert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Land- und Bundesstraßen auf 60 km/h, denn nach § 3StVO sind die Geschwindigkeiten vom Gewicht abhängig.
Vor allem innerhalb geschlossener Ortschaften werden Fahrer von Transportfahrzeugen schon bei geringen Verstößen streng sanktioniert. Hintergrund ist das hohe Schadensrisiko, dass bei Unfällen mit LKW-Beteiligung allgegenwärtig ist. Wer mit seinem Nutzfahrzeug innerorts fährt und die geltende Höchstgeschwindigkeit um 16 km/h überschreitet, muss bereits mit der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.
Was bei Überladung gemäß dem Bußgeldkatalog für LKW gilt
Wenn LKW zu schwer beladen werden, wirkt sich das nicht nur gefährdend auf die Fahreigenschaften des jeweiligen Fahrzeugs aus, sondern kann auch massive Straßenschäden verursachen. Sowohl der LKW selbst als auch Fahrbahn und andere Verkehrsteilnehmer werden demnach durch Überladung in Mitleidenschaft gezogen. Sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter werden bei Verstößen gegen die Beladungsgrenzen mit einem Bußgeld sanktioniert.
Selbst bei Ausweichmanövern oder im Falle einer Vollbremsung darf die Ladung nicht verrutschen oder im schlimmsten Fall sogar in den Verkehrsraum gelangen (§ 22 StVO).
Nicht nur vor Beginn einer jeden Fahrt ist der LKW einer Prüfung zu unterziehen, sondern bei gegebenem Anlass auch während der Fahrt. Treten unterwegs Probleme auf müssen Spanngurte beispielsweise nachjustiert werden, um die Ladungssicherung weiterhin zu gewährleisten.
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG): Was steht drin und wo findet es Anwendung?
Neben den Vorschriften im Bußgeldkatalog für LKW, beinhaltet das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz weitere Vorgaben für Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich im Gürterkraft- oder Personenverkehr beschäftigt sind. Nachfolgend sind sämtliche Fahrerlaubnisklassen aufgelistet, bei denen eine Grundqualifikation zwingend erforderlich ist. Vorausgesetzt die Fahrerlaubnis wurde nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. nach dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben.
- D1
- D1E
- D
- DE
- C1
- C1E
- C
- CE
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die eine Fahrerlaubnis der genannten Klassen oder eine gleichwertige Fahrerlaubnisklasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.
Für den Erhalt der Grundqualifikation ist es zwingend erforderlich, dass eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt wird.
Mit dieser Maßnahme wird das Ziel verfolgt, die Qualitätssicherung für den Beruf des Kraftfahrers zu gewährleisten. Sowohl bei der Aufnahme des Berufes als auch in regelmäßigen Abständen während der Ausübung, sollen Kraftfahrer durch Qualifikationen und Weiterbildungen zur Sicherung der Qualität Ihres Berufes beitragen.
Nicht zuletzt dient dies der Verkehrssicherheit im Allgemeinen sowie der Sicherheit des Fahrers selbst. Unter anderem gelten folgende Mindestanforderungen beim Erwerb der Grundqualifikation sowie bei Weiterbildungsmaßnahmen:
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Entwicklung eines defensiven Fahrstils, d. h. das Voraussehen von Gefahren und die Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
- Fähigkeit zur Optimierung des Kfraftstoffverbrauchs
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
Schreibe einen Kommentar