Ein Bußgeldbescheid bedeutet oft mehr Gebühren, als Sie denken
Als wäre es nicht schon ärgerlich genug, einen Bußgeldbescheid im Briefkasten vorzufinden, in dem eine hohe Gebühr verlangt wird: Oft bleibt es nicht bei einem Bußgeld. Die Gebühren eines Bußgeldbescheids treiben die Gesamtkosten teilweise zunehmend in die Höhe. Was können Sie dagegen tun? Welche Möglichkeiten haben Sie genau? Und worum geht es bei einem Bußgeldbescheid mit Gebühr überhaupt? Lesen Sie im folgenden Ratgeber mehr zu diesem Thema.
Bußgeldbescheid – Was ist das?
Generell beinhaltet jeder Bußgeldbescheid folgende Punkte:
- Angaben zur betroffenen Person und ggf. weiteren Beteiligten
- Name und Adresse des Verteidigers
- Die Tat selbst, inklusive Zeit und Ort
- Beweismittel (z. B. Blitzerfoto)
- Höhe des Bußgeldes und eventuell weitere Folgen (z. B. Fahrverbot)
Außerdem muss die beschuldigte Person immer darauf hingewiesen werden, dass die Rechtskraft von einem Bußgeldbescheid mit Gebühr eintritt, wenn kein Einspruch nach § 67 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (kurz: OwiG) eingelegt wird.
Ein Einspruch bedeutet jedoch nicht, dass der Betroffene besser aus der Sache herauskommt. Ebenso ist es möglich, dass nach erneuter Überprüfung des Sachverhalts eine härtere Strafe verhängt wird.
In der Regel hat der Beschuldigte zwei Wochen Zeit, um sich zum Bußgeldbescheid und den Gebühren zu äußern bzw. das erhobene Bußgeld zu zahlen.
Bußgeldbescheid: Welche Gebühren?
Mit der alleinigen Zahlung des Bußgeldes ist die Sache jedoch noch nicht erledigt: Mindestens 25 Euro Bußgeldbescheid-Gebühr werden bei einem Bußgeldverfahren verlangt, die Geldbußen liegen dabei je nach Vergehen bei mehreren hundert Euro, was den Gesamtbetrag oftmals ziemlich in die Höhe schnellen lässt. Wie hoch die Bußgeldbescheid-Gebühren genau sein können, ist in § 107 OwiG geregelt:
Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemisst sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. […] Als Bußgeldbescheid-Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.“
Hinzu kommen noch weitere Auslagen, wie beispielsweise Reisekosten, Bekanntmachungen oder die Kosten für die Zustellung der Post. Mit welchem Betrag Sie im Endeffekt rechnen müssen, bleibt erstmal unklar.
Bußgeldbescheide und Gebühren können unwirksam sein
Auch Behörden irren sich von Zeit zu Zeit. Daher kann es manchmal aufgrund formeller und technischer Fehler dazu kommen, dass ein Bußgeldbescheid und die Gebühren unwirksam werden. Dabei geht es jedoch nicht um den falsch geschriebenen Namen des Beschuldigten, wenn dieser trotzdem (beispielsweise durch KFZ-Kennzeichen) identifiziert werden kann. Das Einschalten eines Anwalts kann an dieser Stelle sehr hilfreich sein, denn dieser erkennt schnell, wo Fehltritte begangen wurden. Möglicherweise müssen Sie die teure Bußgeldbescheid-Gebühr dann doch nicht bezahlen und haben noch einmal Glück gehabt.
Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid und die Gebühren
Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einzulegen
Natürlich müssen Sie dies nicht ohne weiteres akzeptieren, es bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dabei müssen einige Regeln beachtet werden: Halten Sie sich unbedingt an die Einspruchsfrist. Diese können Sie dem betreffenden Schreiben entnehmen. Im Normalfall beträgt sie zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids.
Nun haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder, Sie beauftragen einen Anwalt, oder Sie nehmen die Sache selbst in die Hand und verfassen eine entsprechende Antwort, in der Sie der zuständigen Bußgeldstelle Ihren Einspruch erklären und diesen auch begründen. Es muss also eine fundierte Grundlage existieren, damit der Einspruch auch gültig ist.
Meist ist es jedoch vernünftiger, einen Anwalt einzuschalten, der Ihnen auch bei weiteren Folgen zur Seite steht. Durch Ihren Widerspruch sind Bußgeldbescheid und Gebühren nicht rechtskräftig und das verhängte Bußgeld inklusive Bußgeldbescheid-Gebühren sollten Sie erst zahlen, wenn eine schlussendliche Entscheidung getroffen wurde.
Wie geht es danach weiter?
Nachdem Ihr Einspruch bei der zuständigen Behörde eingegangen ist, gibt es ein Zwischenverfahren, in dem geprüft wird, ob alle Richtlinien sowie die vorgegebene Frist eingehalten wurden. Trifft dies nicht zu, ist der Bußgeldbescheid plus Gebühren rechtskräftig und Ihr Widerspruch wird abgelehnt.
Sollten Sie alle formalen Richtlinien befolgt haben, wird die Behörde entscheiden, ob die Bußgeldbescheid-Gebühren gegen Sie bestehen bleiben. Im Normalfall werden Sie an dieser Stelle aufgefordert, sich zu verteidigen. Dies können Sie mit dem Hinweis auf nachlässige oder falsche Messverfahren, neue Zeugen oder Einsprüche gegen das Beweisfoto tun.
Nach einer erneuten Überprüfung Ihrer Angaben muss die Verwaltungsbehörde nochmals entscheiden, ob der Bußgeldbescheid und die Gebühren aufrechterhalten wird. In diesem Fall übernimmt der Staatsanwalt alles weitere. Lassen Sie sich dadurch jedoch nicht verunsichern, dies gehört zum normalen Ablauf. Abschließend ist es möglich, dass der Fall vor dem zuständigen Amtsgericht landet. Egal, welche Entscheidung dort getroffen wird, sie ist rechtskräftig und bindend.
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