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Bußgeldbescheid fehlerhaft: Was bedeutet das für Sie?

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 21. November 2020

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Fehler im Bußgeldbescheid sind immer denkbar

Fehler im Bußgeldbescheid können unter anderem in seiner äußeren Form zu finden sein.
Fehler im Bußgeldbescheid können unter anderem in seiner äußeren Form zu finden sein.

Zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr zählen Geschwindigkeits- und Abstandsvergehen. Um Verkehrssündern auf die Spur zu kommen, stehen den Beamten diverse Mittel zur Verfügung.

Stationäre und mobile Messgeräte funktionieren jedoch nicht immer korrekt. Daher ist es prinzipiell denkbar, dass Ihnen ein fehlerhafter Bußgeldbescheid zugestellt wird.

Technische Mängel sind jedoch nicht die einzige denkbare Ursache dafür, dass ein Bußgeldbescheid fehlerhaft sein kann. Auch bestimmte Formmängel können dazu führen, dass der Bescheid unwirksam wird. Betroffene sollten daher immer auch prüfen, ob im Bußgeldbescheid falsche Angaben zu finden sind. Erfahren Sie hier, unter welchen Umständen sich ein Einspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid lohnen kann.

Inhaltsverzeichnis

  • Fehler im Bußgeldbescheid sind immer denkbar
    • Der Bußgeldbescheid ist fehlerhaft: Ist das Messgerät daran schuld?
    • Nicht jeder Formfehler führt zur Unwirksamkeit des Bescheids
    • Lohnt sich ein Einspruch?

Der Bußgeldbescheid ist fehlerhaft: Ist das Messgerät daran schuld?

Messgeräte arbeiten mit unterschiedlichen Mitteln: Sie ermitteln ein Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit oder ein Unterschreiten des notwendigen Sicherheitsabstandes etwa durch Radar, Laser oder Lichtschranken. Diese Geräte müssen regelmäßig kontrolliert und geeicht werden, um eine korrekte Funktionsweise sicherzustellen.

Dass ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, kann an einem falschen Messergebnis eines Blitzers liegen.
Dass ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, kann an einem falschen Messergebnis eines Blitzers liegen.

Dass das eingesetzte Messgerät die Schuld daran trägt, dass ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, kann aber nicht nur daran liegen, dass es nicht geeicht wurde.

Auch müssen bestimmte Blitzer in einem speziellen Winkel aufgestellt werden, damit sie die Geschwindigkeit korrekt messen können. Ist dieser nicht vorschriftsmäßig, werden Geschwindigkeiten ebenfalls falsch vom Gerät wahrgenommen.

Mitunter kommt es auch vor, dass die Messung gestört wird, weil sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden. Eine Zuordnung des Messergebnisses ist dann unter Umständen nicht eindeutig möglich. Misst ein Gerät beispielsweise mittels Piezosensoren, kann ein beschädigter Straßenbelag die Messung beeinträchtigen. Dann wird auch der Bußgeldbescheid fehlerhaft ausfallen.

Ebenso sind menschlich bedingte Fehler denkbar. So wird eine Laserpistole etwa von einem Beamten bedient. Fehler können nicht nur aus einem falschen Winkel resultieren. Eine Ungenügende Schulung der Beamten kann außerdem zu Messfehlern führen.

Um etwaige Messfehler auszugleichen, wird vom eigentlichen Messergebnis immer eine bestimmte Toleranz zugunsten des Fahrers abgezogen. In den meisten Fällen beträgt diese 3 km/h bzw. 3 %, beim Einsatz von Videonachfahrsystemen werden in der Regel 5 km/h bzw. 5 % Toleranz gewährt.

Nicht jeder Formfehler führt zur Unwirksamkeit des Bescheids

Weist ein Bußgeldbescheid Ihren Namen falsch aus, kann das zu seiner Unwirksamkeit führen.
Weist ein Bußgeldbescheid Ihren Namen falsch aus, kann das zu seiner Unwirksamkeit führen.

Dass ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, lässt sich mitunter auch an seiner äußeren Form erkennen. Ein „falscher“ Bußgeldbescheid weist nicht alle in § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) vorgeschriebenen Bestandteile auf. Dementsprechend müssen Bußgeldbescheide grundsätzliche folgende Angaben enthalten:

  • Persönliche Daten des Fahrers und des Verteidigers
  • Angaben zur vorgeworfenen Tat sowie die Zeit und der Ort der Begehung
  • Bußgeldvorschriften, die in diesem Fall Anwendung finden
  • Benennung der Beweismittel
  • Sanktionen, die gemäß Bußgeldkatalog folgen sollen
  • Hinweis auf die Einspruchsfrist sowie auf mögliche nachteilige Konsequenzen eines Einspruchs
  • Hinweis auf die Zahlungsfrist
  • Belehrung über die Möglichkeit der Erzwingungshaft
Mitunter kann das Fehlen bereits eines einzigen Punktes dazu führen, dass der Bußgeldbescheid nicht nur fehlerhaft, sondern auch unwirksam ist. Das ist allerdings nicht der Fall, wenn trotzdem klar ersichtlich ist, auf welchen Fahrer und auf welche Tat sich der Bescheid bezieht.

Lohnt sich ein Einspruch?

Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs erhöhen.
Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs erhöhen.

Werden Sie beispielsweise wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, muss im entsprechenden Bußgeldbescheid aufgeführt werden, mit welchem Messgerät der Verstoß aufgezeichnet wurde.

Haben Sie den Verdacht, dass das Messergebnis fehlerhaft ist, können Sie sich bei einem Anwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat, darüber informieren, ob das entsprechende Blitzer-Modell für bestimmte Messfehler bekannt ist.

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft sein könnte, ist die Verpflichtung eines Anwalts mitunter durchaus lohnenswert. Dieser kann nämlich umfassende Akteneinsicht in Ihrem Fall nehmen und so beispielsweise das Messprotokoll des Blitzers sichten. Liegt ein Messfehler vor, wird er diesen voraussichtlich hierdurch aufdecken.

Einspruch können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides bei der zuständigen Behörde einlegen. Das Bußgeldverfahren auf diese Weise zu verlängern, lohnt sich in der Regel nur dann, wenn hohe Kosten in Form von Bußgeldern, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot drohen.
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