Fehler im Bußgeldbescheid sind immer denkbar
Zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr zählen Geschwindigkeits- und Abstandsvergehen. Um Verkehrssündern auf die Spur zu kommen, stehen den Beamten diverse Mittel zur Verfügung.
Stationäre und mobile Messgeräte funktionieren jedoch nicht immer korrekt. Daher ist es prinzipiell denkbar, dass Ihnen ein fehlerhafter Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Technische Mängel sind jedoch nicht die einzige denkbare Ursache dafür, dass ein Bußgeldbescheid fehlerhaft sein kann. Auch bestimmte Formmängel können dazu führen, dass der Bescheid unwirksam wird. Betroffene sollten daher immer auch prüfen, ob im Bußgeldbescheid falsche Angaben zu finden sind. Erfahren Sie hier, unter welchen Umständen sich ein Einspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid lohnen kann.
Inhaltsverzeichnis
Der Bußgeldbescheid ist fehlerhaft: Ist das Messgerät daran schuld?
Messgeräte arbeiten mit unterschiedlichen Mitteln: Sie ermitteln ein Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit oder ein Unterschreiten des notwendigen Sicherheitsabstandes etwa durch Radar, Laser oder Lichtschranken. Diese Geräte müssen regelmäßig kontrolliert und geeicht werden, um eine korrekte Funktionsweise sicherzustellen.
Dass das eingesetzte Messgerät die Schuld daran trägt, dass ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, kann aber nicht nur daran liegen, dass es nicht geeicht wurde.
Auch müssen bestimmte Blitzer in einem speziellen Winkel aufgestellt werden, damit sie die Geschwindigkeit korrekt messen können. Ist dieser nicht vorschriftsmäßig, werden Geschwindigkeiten ebenfalls falsch vom Gerät wahrgenommen.
Mitunter kommt es auch vor, dass die Messung gestört wird, weil sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden. Eine Zuordnung des Messergebnisses ist dann unter Umständen nicht eindeutig möglich. Misst ein Gerät beispielsweise mittels Piezosensoren, kann ein beschädigter Straßenbelag die Messung beeinträchtigen. Dann wird auch der Bußgeldbescheid fehlerhaft ausfallen.
Ebenso sind menschlich bedingte Fehler denkbar. So wird eine Laserpistole etwa von einem Beamten bedient. Fehler können nicht nur aus einem falschen Winkel resultieren. Eine Ungenügende Schulung der Beamten kann außerdem zu Messfehlern führen.
Nicht jeder Formfehler führt zur Unwirksamkeit des Bescheids
Dass ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, lässt sich mitunter auch an seiner äußeren Form erkennen. Ein „falscher“ Bußgeldbescheid weist nicht alle in § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) vorgeschriebenen Bestandteile auf. Dementsprechend müssen Bußgeldbescheide grundsätzliche folgende Angaben enthalten:
- Persönliche Daten des Fahrers und des Verteidigers
- Angaben zur vorgeworfenen Tat sowie die Zeit und der Ort der Begehung
- Bußgeldvorschriften, die in diesem Fall Anwendung finden
- Benennung der Beweismittel
- Sanktionen, die gemäß Bußgeldkatalog folgen sollen
- Hinweis auf die Einspruchsfrist sowie auf mögliche nachteilige Konsequenzen eines Einspruchs
- Hinweis auf die Zahlungsfrist
- Belehrung über die Möglichkeit der Erzwingungshaft
Lohnt sich ein Einspruch?
Werden Sie beispielsweise wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, muss im entsprechenden Bußgeldbescheid aufgeführt werden, mit welchem Messgerät der Verstoß aufgezeichnet wurde.
Haben Sie den Verdacht, dass das Messergebnis fehlerhaft ist, können Sie sich bei einem Anwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat, darüber informieren, ob das entsprechende Blitzer-Modell für bestimmte Messfehler bekannt ist.
Sind Sie der Meinung, dass Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft sein könnte, ist die Verpflichtung eines Anwalts mitunter durchaus lohnenswert. Dieser kann nämlich umfassende Akteneinsicht in Ihrem Fall nehmen und so beispielsweise das Messprotokoll des Blitzers sichten. Liegt ein Messfehler vor, wird er diesen voraussichtlich hierdurch aufdecken.
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