Wie die Kontrolle bei Verkehrsverstößen abläuft
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann auf verschiedenste Weise stattfinden. Jeden Tag gibt es neben Geschwindigkeitsüberschreitungen auch Verstöße gegen das Verbot, am Steuer zu telefonieren oder die Nichtbeachtung einer roten Ampel.
Die Verkehrsüberwachung dient dazu, das Unfallrisiko zu senken.
Um allen Verkehrsteilnehmern mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu bieten und das Unfallrisiko zu minimieren, gibt es die Verkehrsüberwachung (VÜ).
Wie die Verkehrsbehörden und die Polizei eine kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) durchführen, was Sie über die Überwachung des ruhenden Verkehrs wissen sollten und was eine mobile Verkehrsüberwachung ist, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Die häufigsten Maßnahmen der Verkehrsüberwachung
Am weitesten verbreitet und bekannt sind die Messgeräte für die Verkehrsüberwachung, umgangssprachlich auch als Blitzer bekannt. Für die mobile und stationäre Verkehrsüberwachung gibt es unterschiedliche Messmethoden.
Ob es sich dabei um Videonachfahrsysteme handelt, bei denen mittels einer Verkehrsüberwachungskamera der Verkehrssünder von der Polizei verfolgt und aufgezeichnet wird oder um Lichtschranken-Blitzer.
Verschiedene Arten der Kontrolle: Das Beispiel „ruhender Verkehr“
Neben dem fließenden Verkehr gibt es andere Verstöße, die einer Überwachung unterliegen. Auch im ruhenden Verkehr werden Verstöße von Fahrern begangen werden. Das falsche Halten und Parken und generelle Abstellen von Fahrzeugen an falschen Orten zählt dazu.
Ist private Verkehrsüberwachung erlaubt?
Bekannt sind die Geräte für die stationäre Verkehrsüberwachung.
Da die Verkehrsüberwachung in Deutschland vom Staat übernommen wird, dürfen Privatpersonen keine Blitzer auf den öffentlichen Straßen aufstellen und die Kontrolle in die eigene Hand nehmen.
Auch private Unternehmen dürfen dies nicht tun. Wenn allerdings private Firmen vom Staat beauftragt werden oder Gemeinden einen Blitzer kaufen, ist dies zulässig. Je nach Bundesland kann die Regelung diesbezüglich allerdings auch anders ausfallen.
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