Der PoliScan Speed ist ein Lasermessgerät zur Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr.
Diese kommen beispielsweise auf einen Verkehrssünder zu, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Um solche Verstöße feststellen zu können, kommen Blitzer und Radarfallen zum Einsatz.
Mit dem PoliScan Speed der Firma „Vitronic“ können Temposünder erkannt werden. Diese erhalten im Anschluss einen entsprechenden Bußgeldbescheid. Doch wie funktioniert die Messung per PoliScan Speed eigentlich? Welche Messfehler können auftreten? In unserem Ratgeber klären wir Sie über das Lasermessgerät auf.
Inhaltsverzeichnis
Funktionsweise vom Lasermessgerät PoliScan Speed
Der PoliScan Speed (oft als Tower bzw. Blitzersäule zu finden) funktioniert als Laser-Blitzer. Er kann mobil oder stationär betätigt werden und dient dazu, Geschwindigkeitsüberschreitungen von Verkehrsteilnehmern aufzudecken, damit diese gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden können.
Um das Tempo eines Fahrzeugs erfassen zu können, werden per laserbasierter LIDAR-Technologie Laserstrahlen auf das fahrende Auto abgegeben. Diese werden am Wagen reflektiert. Erfolgt die Messung in einem bestimmten Messfeld, kann per Weg-Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.
Vitronic PoliScan-Speed: Fehler, Einspruch und Erfolgschancen
Eine unkorrekte Messung mit dem PoliScan Speed kann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen.
So dürfen bei PoliScan Speed beispielsweise nur die Rohdaten aus einem bestimmten Messfeld, bei welchem der Abstand zwischen Gerät und Fahrzeug 50 bis 20 Meter beträgt, in die Bildung vom Messwert (also der gefahrenen Geschwindigkeit) einfließen.
Durch das Gutachten eines Sachverständigen, welches im Rahmen eines Prozesses vor dem Amtsgericht Mannheim in Auftrag gegeben wurde, konnte nachgewiesen werden, dass im verhandelten Fall auch Daten genutzt wurden, die nicht den Vorgaben der PTB entsprachen.
Beim PoliScan Speed können Messfehler also durchaus auftreten. Weder der Hersteller noch die PTB widersprachen diesem Umstand vor Gericht. Allerdings ist in jedem individuellen Einzelfall ein Gutachten vonnöten, um etwaige Abweichungen von den Vorgaben der Bauartzulassung nachzuweisen.
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