Ein Lasermessgerät wird eingesetzt, um Temposündern auf die Schliche zu kommen.
Um diese Sanktionen aussprechen zu können, muss ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erst einmal erkannt und von der Bußgeldstelle verfolgt werden. Dazu kommen Blitzer und Lasermessgeräte zum Einsatz.
Eines davon ist der Leivtec XV3. Doch wie funktioniert dieses Messgerät eigentlich? Und können dabei Messfehler auftreten, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen? Unser Ratgeber liefert die Antworten.
Inhaltsverzeichnis
Funktionsweise vom Messgerät Leivtec XV3
Die Leivtec Verkehrstechnik GmbH stellt Geräte her, mit denen die Geschwindigkeit im Straßenverkehr gemessen und somit überwacht werden kann. Der Leivtec XV3 ist ein mobiles Lasermessgerät, welches von den Polizeibeamten per Hand bedient werden kann.
Der gesamte Messvorgang wird dabei durch eine Kamera dokumentiert. Das Gerät sendet Laserstrahlen in Richtung des Fahrzeugs aus. Diese werden dann vom Wagen reflektiert. Fährt das Auto weiter, kann per Weg-Zeit-Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit mit dem Leivtec XV3 ermittelt werden.
Leivtec XV3: Können Messfehler auftreten?
Bei einer Messung mit dem Leivtec XV3 kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Einzelfall Sinn ergeben.
Um von einem standardisierten Messverfahren sprechen zu können, müssen die Vorgaben der PTB-Bauartzulassung eingehalten werden. Beim Leivtec XV3 gilt beispielsweise die Regel, dass das Kabel zwischen Rechner- und Bedieneinheit nicht länger als drei Meter sein darf.
Dieser Vorgabe für den Leivtec XV3 wurde allerdings nicht immer entsprochen, sodass auch längere Kabel zum Einsatz kamen bzw. kommen können. Ein Gericht entschied, dass dann grundsätzlich 20 Prozent Toleranz abgezogen werden können.
Steht auf dem Bußgeldbescheid also eine Messung vom Leivtec XV3 als Beweismittel, kann es sich lohnen, zu überprüfen, inwiefern ein Einspruch sinnvoll erscheint. Dieser kann bei der Bußgeldstelle schriftlich eingelegt werden.
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