
Der Leivtec XV2 ist ein Lasermessgerät.
Wird ein Verkehrsverstoß festgestellt, erhält der Beschuldigte in der Regel einen Bußgeldbescheid. Diesem kann er entnehmen, welche Beweismittel die Grundlage für den Vorwurf der Behörde bilden. Häufig findet sich dabei die Angabe: Leivtec XV2.
Dabei handelt es sich um ein Lasermessgerät der Leivtec Verkehrstechnik GmbH. Doch wie funktioniert dieser Laser eigentlich? Ein Blitzer ist von diesem zu unterscheiden, da keine Kamera ausgelöst wird. Über mögliche Fehlerquellen des Leivtec XV2 klären wir Sie im nachfolgenden Ratgeber auf.
Inhaltsverzeichnis
Lasermessgerät Leivtec XV2: Funktionsweise und Zuverlässigkeit
Das Lasermessgerät Leivtec XV2 wird zur Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr genutzt. Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um eine Kamera, mit deren Hilfe die Messung durchgeführt wird. Es ist also ein mobiles Gerät und wird nicht stationär verbaut.
Hier löst der Laser allerdings keinen Blitzer aus, die Dokumentation der Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgt durch eine Videokamera und das entsprechend aufgenommene Material.
Die Messwertbildung erfolgt beim Leivtec XV2 über das Aussenden von Infrarotstrahlen, welche den Abstand zwischen Gerät und Fahrzeug messen. In einem definierten Messfeld kann dann per Weg-Zeit-Berechnung das Tempo bestimmt werden.
Geschwindigkeit ermitteln per Lasermessung: Welche Fehler können auftreten?

Bei einer Messung mit dem Leivtec XV2 kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründet sein.
So kann das Gerät beispielsweise inkorrekt benutzt worden sein oder die Eichung fand nicht ordnungsgemäß statt. Eine weitere Fehlerquelle ergibt sich, wenn mehrere Fahrzeuge im Messbereich fuhren.
Es kann sich also lohnen, die Geschwindigkeitsmessung mit dem Leivtec XV2 zu überprüfen und gegebenenfalls einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
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