Das Lasermessgerät LAVEG wird wegen seiner Form häufig als Fernglas bezeichnet.
Wird gegen die Vorschriften verstoßen, erwarten den Verkehrssünder Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Diese können aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot bestehen. Um diese verhängen zu können, muss ein Geschwindigkeitsverstoß erst einmal erkannt werden.
Hierfür werden Lasermessgeräte genutzt. Eines davon ist das LAVEG (Laser-Verkehrsgeschwindigkeits-Messgerät). Doch wie funktioniert diese Form der Geschwindigkeitsüberwachung eigentlich? Können Messfehler auftreten? Unser Ratgeber geht diesen Fragen auf den Grund.
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert der Laser LAVEG?
Der Laser LAVEG wird von Polizeibeamten mobil zur Geschwindigkeitsmessung genutzt. Er fungiert dabei quasi als Fernglas und wird oft als „Laserpistole“ bezeichnet. Das Gerät sendet dabei Infrarotimpulse an das zu messende Fahrzeug aus.
Diese werden am Wagen reflektiert und vom LAVEG erneut erfasst. Per Weg-Zeit-Berechnung durch das Gerät kann dann die gefahrene Geschwindigkeit abgelesen werden. Diese erscheint auf dem Display und kann von den Beamten abgelesen werden.
Somit ist es möglich, den Temposünder direkt aus dem Verkehr zu ziehen und ihn mit seinem Verstoß zu konfrontieren.
LAVEG: Fehlerquellen beim Lasermessgerät
Bei Messungen mit dem LAVEG können Messfehler auftreten.
Während des gesamten Vorgangs muss das Fahrzeug nämlich an einem fixen Punkt angestrahlt werden. Weiterhin können Fehler bei der Anfertigung vom Messprotokoll durch die Polizeibeamten auftreten.
Wird Ihnen also eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen und eine Messung mit dem Blitzer LAVEG dient als Beweismittel, kann es sich lohnen, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dazu können Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht fachkundig beraten lassen.
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