Was ist die Geschwindigkeitsmessung mit Induktionsschleifen?
Die Induktionsmessung wird nicht selten im Straßenverkehr verwendet.
In Deutschland gibt es zahlreiche Optionen, eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu überprüfen. Mehrere verschiedene Methoden sind mittlerweile für die Polizei in steter Benutzung. Neben Lichtschranken-Blitzern oder Videonachfahrsystemen gibt es auch die Geschwindigkeitskontrolle durch Induktionsmessung und Piezomessung.
Bei dieser Art der Sensoren von Blitzern ist das Messgerät für das Auge des Fahrers unsichtbar und unter der Fahrbahndecke montiert, somit während einer Fahrt unauffällig und nicht erkennbar für die Verkehrsteilnehmer.
Wie genau die Induktionsmessung und Piezomessung funktioniert und ob Messfehler bei diesem Verfahren üblich sind, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Die Funktionsweise von Piezomessung und Induktionsmessung
Die Piezomessung funktioniert wie die Induktionsmessung.
Bei der Geschwindigkeitskontrolle durch Induktionsmessung wird unter der Fahrbahn eine Induktionsschleife positioniert. Hierbei sind Sensoren integriert, welche aktiv werden, wenn ein Auto darüber fährt.
Durch diesen Druck wird auf der ersten Messstelle ein Stromfluss in Richtung der zweiten Messstelle gesendet. Da sich daraufhin das Magnetfeld verändert, kann dadurch die Stromumkehr und die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges berechnet werden.
Die Piezomessung ist der Induktionsmessung sehr ähnlich. Hierbei werden ebenfalls Sensoren, sogenannte Piezosensoren, unterhalb der Fahrbahndecke verlegt. Durch den Druck eines Fahrzeugs ändert sich die elektrische Spannung und durch diese Veränderung können die Piezosensoren die Geschwindigkeit des Autos errechnen.
Gibt es Messfehler bei der Induktionsmessung oder der Piezomessung?
Bei diesen Verfahren der Geschwindigkeitsmessungen kann es Fehler geben, sofern die Gerätschaften nicht auf dem neuesten Stand sind und einige Erneuerungen außer Acht gelassen werden.
Daher sollten Fahrer überprüfen, ob dies tatsächlich der Fall ist und gegebenenfalls Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Auch wenn der Straßenbelag porös ist und nicht mehr eben, muss die Fahrbahn ausgebessert werden. Ansonsten ist das Ergebnis der Messung verfälscht.
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