Wo dürfen Blitzer aufgestellt werden?
Blitzer aufstellen: Es gibt Vorschriften, wer ein Messgerät aufstellen darf.
Messgeräte, welche im allgemeinen Sprachgebrauch gerne als Blitzer bezeichnet werden, dienen dazu, die Geschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zu messen.
Durch die Geschwindigkeitsüberwachung und die Kontrolle soll mehr Sicherheit auf den Straßen existieren.
Aufgrund der Maßnahmen von erteilten Bußgeldern, sollen sich Fahrer mehr an das vorgegebene Tempolimit halten. Sobald Sie als Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, löst das Messgerät aus.
Doch dürfen Polizisten oder die jeweiligen Kommunen überall und jederzeit Blitzer aufstellen oder sind Vorschriften diesbezüglich vonnöten?
Ob jeder einen Starenkasten aufstellen darf oder ob es nur einen bestimmten Personenkreis erlaubt ist, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber. Ebenfalls erhalten Sie wichtige Informationen, an welchen Stellen das Blitzer-Aufstellen tatsächlich möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
Richtlinien zur Messgeräteaufstellung
Wo genau ein Blitzer aufzustellen ist, ist nicht in jedem deutschen Bundesland gleich. Die Vorgaben dafür sind je nach Bundesland unterschiedlich. Üblich ist es jedoch, dass bei viel befahrenen Straßen und Stellen mit einer hohen Gefahrenwahrscheinlichkeit (beispielsweise Landstraßen) sich häufiger Blitzer finden lassen.
Einen Starenkasten dürfen Polizisten aufstellen. Privatpersonen nicht.
Um einer Massenkarambolage und weiteren Unfälle vorzubeugen, sind Messgeräte zwar an den Gefahrenstellen postiert, allerdings ebenfalls mit ausreichend Abstand zu den Schildern, da ein abruptes Bremsen zu verhindern ist.
Durch eine zu plötzliche Anpassung der Geschwindigkeit durch ruckartiges Bremsen sind ansonsten Auffahrunfälle sehr wahrscheinlich. Aus diesem Grund ist ein Blitzer im gebührenden Abstand zum Verkehrsschild aufzustellen.
Wer darf einen Blitzer aufstellen?
Ein Blitzer ist nur von der Polizei oder den kommunalen Behörden aufzustellen. Auch offiziell von der Stadtverwaltung beauftragte Unternehmen dürfen die Messgeräte an Stellen positionieren.
Eine Blitzerattrappe auf dem eigenen Grund ist zwar möglich, hat allerdings keine Bedeutung oder Aussagekraft verglichen mit einem richtigen und öffentlich bestellten Messgerät.
Tania meint
Hallo, ich wurde am Ende einer 30iger Zone, ca. 15m vor dem 50iger Schild, Fussgängerampel ausgeschaltete um 22.30h geblitzt. Durch den Blitz wurde ich so stark geblendet, dass ich fast in den Gegenverkehr gefahren bin, Glück gehabt. Der Wagen wurde am Seitenstreifen geparkt.
Nachdem ich angehalten habe ist mir aufgefallen, dass in dem Geschwindigkeitsmesswagen keine Person anwesend war. Ist die mobile rechtmäßig Aufgestellt worden und ist es rechtskräftig wenn keine Person in dem Wagen anwesend ist?
Mit freundlichen Grüßen T.