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Beleuchtung am Auto: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 20. November 2020

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Bußgelder: Autobeleuchtung

VerstoßBußgeld
Licht nicht vorschriftsmäßig genutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Licht in verdecktem oder beschmutztem Zustand genutzt20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Sachbeschädigung35 €
Nur mit Standlicht oder auf einer ausreichend beleuchteten Straße mit Fernlicht gefahren10 €
... mit Gefährdung15 €
... mit Sachbeschädigung35 €
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichbehinderung
... innerorts25 €
... außerorts60 € + 1 Punkt
Ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren10 €
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet20 €
... mit Sachbeschädigung35 €
Blinker nicht ordnungsgemäß genutzt10 €
Warnblinkanlage missbraucht5 €
Hupe oder Lichthupe missbruacht5 €
... mit Belästigung10 €
Unerlaubte Schallzeichen genutzt10 €
Nebelscheinwerfer missbräuchlich genutzt20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Sachbeschädigung35 €
mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte gefahren, obwohl die Sicht nicht beeinträchtigt war20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Sachbeschädigung35 €

Bußgeldrechner zur Autobeleuchtung

Fahrzeugbeleuchtung

In diesem Ratgeber gehen wir auf die Kfz-Beleuchtung ein und erklären, wann welche Beleuchtung genutzt werden muss. Im Straßenverkehr spielen die Beleuchtung und die Warnzeichen eine wichtige Rolle.

Sie sorgen dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer das Kfz sehen und dass der Autofahrer auch selbst genug sieht. Daher muss die am Auto befindliche Beleuchtung ordnungsgemäß genutzt werden und funktionstüchtig sein, ansonsten drohen Bußgelder und andere Sanktionen.

Inhaltsverzeichnis

  • Bußgelder: Autobeleuchtung
  • Bußgeldrechner zur Autobeleuchtung
  • Fahrzeugbeleuchtung
    • Beleuchtung am Auto: Wann muss welches Licht eingeschaltet werden?
      • Warnzeichen mittels Pkw-Beleuchtung

Pkw Standardbeleuchtung nach vorn

Infos zum Thema Licht und Beleuchtung am Kfz hier.

Infos zum Thema Licht und Beleuchtung am Kfz hier.

  • Abblendlicht: Diese Autobeleuchtung leuchtet die Fahrbahn aus und sorgt dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer das Auto sehen. Ein Abblendlicht ist so eingestellt, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.
  • Standlicht: Dieses am Auto befindliche Licht muss zusammen mit den Abblendlicht oder Fernlicht eingeschaltet sein. Es dient zur Sicherung, falls eine andere Beleuchtung (Abblend- bzw. Fernlicht) am Auto ausfällt. Sollte also eine Autobeleuchtung ausfallen, können zumindest noch die Umrisse des Pkws wahrgenommen werden. Ansonsten erfüllt das Standlicht seinen eigentlichen Zweck in der Beleuchtung eines stehenden Fahrzeugs. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Licht nach vorne um einiges schwächer leuchtet als das Abblendlicht.
  • Fernlicht: Diese Autobeleuchtung befindet sich am Kfz neben dem Abblendlicht und ist vorgeschrieben. Es wird genutzt um in die Ferne zu leuchten, und darf daher nur eingeschaltet werden, wenn keine Fahrzeuge entgegen kommen, da diese sonst geblendet werden.
  • ggf. Parklicht: Bei diesem Kfz-Leuchtmittel handelt es sich um ein Beleuchtung, welche sich auch bei abgezogenem Zündschlüssel betätigen lässt. Dieses Licht leuchtet allerdings einseitig.
  • ggf. Nebelscheinwerfer: Diese Autobeleuchtung befindet sich tiefer als die anderen Lichter am Wagen. Es handelt sich dabei um eine speziell ausgebildete Streuscheibe. Ist die Sicht beispielsweise durch Nebel oder Schneefall eingeschränkt, soll diese Autobeleuchtung eine Selbstblendung verhindern.
  • ggf. Kurvenlicht: Bei dieser Autobeleuchtung handelt es sich um ein Zusatzlicht, über welches nicht jeder Pkw standardmäßig verfügt. Dieses geht automatisch an, wenn eine Kurve mit einer Geschwindigkeit von unter 40 km/h eingeleitet wird oder der Blinker betätigt wird. Es beleuchtet den Fahrbahnrand asynchron zur Fahrbahnseite und soll das Sichtfeld bei Dunkelheit erweitern. In der Regel ist diese Autobeleuchtung mit dem Nebelscheinwerfer verbaut.
  • ggf. Weitstrahler: Dies ist ein zusätzliches Fernlicht.
  • ggf. Tagfahrlicht: Diese Autobeleuchtung schaltet sich automatisch an, wenn die Zündung eingeschaltet wird. Schaltet sich die Hauptbeleuchtung ein, schaltet sich dieses Licht aus. Dadurch wird das Licht am Auto nur bei Tageslicht genutzt. Dieses Licht soll auch bei Tageslicht am Auto leuchten, um beispielsweise in einer schattigen Stelle besser gesehen zu werden. Die Lichtleistung ist allerdings deutlich geringer als beim Abblendlicht.
  • Fahrtrichtungsanzeiger: Diese Autobeleuchtung leuchtet in orangener Farbe und wird umgangssprachlich „Blinker“ genannt. Es soll den anderen Verkehrsteilnehmern anzeigen, in welche Richtung eine Fahrtrichtungsänderung vorgenommen wird.
Es empfiehlt sich am Kfz das Licht auch tagsüber anzuschalten.

Es empfiehlt sich am Kfz das Licht auch tagsüber anzuschalten.

Beleuchtung am Auto nach hinten (Rückleuchten)

  • zwei rote Schlussleuchten
  • zwei rote Bremsleuchten, welche deutlich stärker leuchten als die Schlussleuchten
  • zwei Blinker
  • zwei Rückstrahler in Rot, welche einfallendes Licht reflektieren
  • Beleuchtung am Kennzeichen
  • eine oder zwei Nebelschlussleuchte(n) in Rot mit einer 40-fach stärkeren Beleuchtung als die normale Schlussleuchte.
  • eine oder zwei Rückfahrscheinwerfer in Weiß, welche nur beim Rückwärtsfahren zu sehen sind, um anzuzeigen, dass sich das Fahrzeug rückwärts bewegt.

Beleuchtung am Auto: Wann muss welches Licht eingeschaltet werden?

Grundsätzlich muss die Beleuchtung bzw. die LED-Lichter bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht angeschaltet werden (§ 17 Abs. 1 StVO). Aber auch in einem Tunnel, bei Regen oder Nebel ist die Beleuchtung zu betätigen.

Tipp für den Gebrauch von Nebelschlussleuchten: Diese darf erst betätigt werden, wenn die Sichtweite unter 50 Metern beträgt. Die Leitpfosten am Straßenrand bieten hier eine Orientierung, denn sie sind 50 Meter auseinander aufgestellt.

Warnzeichen mittels Pkw-Beleuchtung

Die Warnblinkanlage darf ausschließlich bei Gefahr genutzt werden. Sie soll dabei helfen, andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahrensituation aufmerksam zu machen. Hierbei gelten Pannen oder beispielsweise ein Stauende als gefährliche Situation.

Die Lichthupe darf als Warnzeichen genutzt werden, wenn sich der Fahrer selbst oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sieht.

In aller Regel  handelt es sich bei den verbauten Leuchten um LED-Lichter.

Lichtpflicht in Deutschland: Gesetzlich gibt es in Deutschland keine Pflicht bei Tageslicht mit Licht zu fahren, es wird allerdings empfohlen. Vermindert sich allerdings die Sicht, durch Dunkelheit, Dämmerung, Regen oder anderes, ist eine Beleuchtung vom Auto verpflichtend.

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