Die Erweiterung des Klasse-B-Führerscheins kann Vorteile haben
Mit einem Führerschein der Klasse B sind Verkehrsteilnehmer in der Regel recht flexibel unterwegs. Sie können PKW bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t fahren, Anhänger bis zu 750 kg ziehen und Fahrzeuge aus den Klassen AM und L führen. Soll es allerdings ein schnelleres Motorrad sein, muss üblicherweise eine weitere Fahrerlaubnis her. In Bezug auf leichte Motorräder besteht jetzt die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 zu erwerben. Doch was genau ist mit dem B196-Führerschein erlaubt?
Wie Sie in den Führerschein die B196 eintragen lassen können, welchen Kosten auf Sie zukommen und ob ein B196-Führerschein im Ausland gültig ist, betrachten wir im nachfolgenden Ratgeber näher. Des Weiteren erläutern wir, welche Voraussetzungen Sie für die Eintragung der Schlüsselnummer erfüllen müssen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: B196-Führerschein
Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse B bereits seit mindestens fünf Jahren besitzen und 25 Jahre alt sind, dürfen Sie die notwendige Schulung absolvieren. Schließen Sie diese erfolgreich ab, wird die Schlüsselnummer eingetragen und Sie können Krafträder der Klasse A1 fahren.
Nein. Sie müssen für den B196 jedoch eine Fahrschule besuchen und die vorgeschriebenen praktischen und theoretischen Stunden absolvieren. Mehr zum Besuch der Fahrschule für den B196 erfahren Sie hier.
Beim B196-Führerschein fallen Kosten für die Eintragen und die vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten an. Wie sich die Kosten zusammensetzen und ob es regionale Unterschied gibt, lesen Sie hier.
Video: B196-Führerschein
B196: Was ist mit der Eintragung möglich?
Mit einer B196-Eintragung dürfen Sie bestimmte Motorräder fahren, ohne die eigentliche Fahrerlaubnis für diese erwerben zu müssen. Grundsätzlich umfasst die Eintragung der Schlüsselzahl Krafträder, die unter die Klasse A1 fallen. § 6b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert, welche das sind:
Klasse A1:
– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Klassen A1 und B196 nicht gleichgestellt sind. Mit dem B196 dürfen Sie Motorrad fahren, allerdings erst ab einem höheren Mindestalter und eine Erweiterung auf die höheren Motorradführerscheine A2 oder A ist nicht möglich. Sollen diese später hinzukommen, ist eine komplette Motorradausbildung bei einer Fahrschule notwendig, was beim Besitz der Klasse A1 nicht der Fall ist.
Auch für die Eintragung von B196 sind bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen Interessierte mindestens 25 Jahre alt sein und ihren Führerschein der Klasse B bereits fünf Jahre besitzen. Zwar sind theoretische und praktische Stunden in einer Fahrschule vorgeschrieben und bei der Beantragung nachzuweisen, eine Prüfung ist jedoch nicht abzulegen. Auch ein Sehtest oder ein erneuter Erste-Hilfe-Kurs sind nicht notwendig.
Einige Fahrschulen bieten für die Eintragung von B196 einen Intensivkurs an. In einem solchen B196-Schnellkurs können die notwendigen Stunden in kürzerer Zeit absolviert werden. Es steht Ihnen frei, ob Sie sich Zeit lassen oder die die Stunden in wenigen Tagen nehmen. Zwischen der Absolvierung und der Eintragung dürfen allerdings höchstens 12 Monate liegen. Wichtig ist, dass Sie erst nach der Eintragung mit den entsprechenden Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Sie dürfen nicht allein mit der B196-Bescheinigung fahren. Ohne eine Eintragung gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis.
B196 richtig beantragen: Das ist wichtig
Haben Sie die Fahrstunden absolviert, reichen Sie die Teilnahmebescheinigung gemeinsam mit dem Antrag zur Eintragung von B196 bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes ein. Wichtig ist, dass Sie persönlich erscheinen, da eine Unterschrift notwendig ist. Darüber hinaus ist ein neues biometrisches Passbild abzugeben.
Zum Nachweis Ihrer Person müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen. Auch eine Kopie Ihres Führerscheins ist für den Antrag notwendig.
B196-Führerschein: Diese Kosten fallen durchschnittlich an
Die Eintragung von B196 in den Führerschein geht mit einigen Kosten einher. Für den Antrag bei der zuständigen Behörde sowie dessen Bearbeitung fallen in der Regel Gebühren zwischen 23 und 45 Euro an. Regional kann diese Gebühr eventuell auch höher ausfallen.
Darüber hinaus sind auch für die Fahrstunden Kosten einzuplanen. Diese liegen im Preis je nach Fahrschule und Region unterschiedlich hoch. Durchschnittlich müssen Sie bei einem B196-Führerschein mit einer Spanne zwischen 600 und 900 Euro rechnen. Damit liegt die Erweiterung immer noch deutlich unter den Kosten für einen Motorradführerschein. Planen Sie allerdings in Zukunft eine Erweiterung auf eine höhere Motorradklasse, sollten Sie darüber nachdenken, sich die Eintragung für den B196-Führerschein zu sparen und gleich die Motorradausbildung zur absolvieren.
Ist die B196-Eintragung im Ausland gültig?
Möchten Sie mit einem B196-Führerschein Motorräder im Ausland fahren, sieht es leider schlecht aus. Denn diese Eintragung ist eine nationale Regelung und somit in anderen Ländern nicht gültig. Das bedeutet, Sie können die betreffenden Fahrzeuge nur innerhalb Deutschlands fahren und müssen in der Regel im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 sein, damit dies auch im Ausland möglich ist.
Informieren Sie sich am besten vor einer Reise über die geltenden Regelungen und welche Fahrerlaubnis zum Führen von Motorrädern verlangt wird. Fahren Sie dennoch mit dem B196-Füherschein Fahrzeuge, für die eine andere Fahrerlaubnis erforderlich ist, kann das im Ausland nicht nur teuer werden, sondern auch als Straftat gelten.
Quellen und weiterführende Links
Bildnachweise: depositphotos.com/@ DeepGreen (Vorschaubild)
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