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B-Verstoß: Was in der Probezeit hierbei gilt

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 21. November 2020

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Bußgeldtabelle: B-Verstoß

be­gang­ener B-Ver­stoßBußgeldPunkte
Termin der Haupt­unter­such­ung über­zieh­en (mehr als zwei bis maxi­mal vier Mo­na­te)15 €keine
Ter­min der Haupt­unter­such­ung über­zieh­en (vier bis maxi­mal acht Mo­na­te)25 €keine
Fahr­en ohne Licht60 €1
Unzu­reich­ende Ladungs­sicher­ung60 €1
... mit Gefährdung75 €1
Unter­schrei­tung der Min­dest­profil­tiefe60 €1

Kategorisierung von Verstößen während der Probezeit

Sie befinden sich in der Probezeit? Vergehen werden während dieser als A- oder B-Verstoß eingestuft.

Sie befinden sich in der Probezeit? Vergehen werden während dieser als A- oder B-Verstoß eingestuft.

Der Erwerb des Führerscheins bedeutet Unabhängigkeit und Verantwortung gleichermaßen. Einerseits sind Besitzer einer gültigen Fahrerlaubnis unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln und können ihren Alltag daher flexibler planen. Andererseits gibt es eine ganze Reihe an Pflichten, denen Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr nachkommen müssen.

Um zu gewährleisten, dass sie den komplexen Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen sind, haben sich Fahranfänger in der Probezeit zunächst zu beweisen. Während dieses zweijährigen Zeitraums stehen betreffende Personen unter strenger Beobachtung. Der Fokus liegt dabei auf der Einhaltung geltender Verkehrsregeln und Vergehen werden als A- oder B-Verstoß eingestuft. Was genau mit B-Verstoß gemeint ist, welche Verkehrsverstöße als solcher eingestuft werden können und wann wie sanktioniert wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • Bußgeldtabelle: B-Verstoß
  • Kategorisierung von Verstößen während der Probezeit
  • Was verbirgt sich hinter dem sogenannten B-Verstoß?
    • Zwei B-Verstöße während der Probezeit: Droht ein Aufbauseminar?

Was verbirgt sich hinter dem sogenannten B-Verstoß?

Wer sich während der Probezeit eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu Schulden kommen lässt, der begeht je nach Schwere der Tat entweder einen A- oder B-Verstoß. Hintergrund ist das Zwei-Kategorien-System, welches in diesem Zusammenhang angewendet wird.

Wann ein Vergehen welcher Kategorie zugeordnet wird, ist in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten.

Damit Sie einen ersten Eindruck bekommen, was als B-Verstoß gewertet wird, sind nachfolgend einige Beispiele aufgelistet:

  • Termin der Hauptuntersuchung überziehen: Ist der TÜV bereits mehr als zwei, allerdings maximal seit vier Monaten überfällig, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Dieses erhöht sich auf 25 Euro, wenn die Hauptuntersuchung (HU) für das Auto oder ein anderes Kfz um mehr als vier bis maximal acht Monate überschritten wurde. 60 Euro können Fahranfängern in Rechnung gestellt werden, die auch nach über acht Monaten noch nicht zur Hauptuntersuchung erschienen sind. Außerdem droht in diesem Fall ein Punkt in Flensburg für den begangenen B-Verstoß.
  • Fahren ohne Licht: Sorgen Nebel, Regen oder Schnee für schlechte Lichtverhältnisse, muss die Autobeleuchtung (hier: Abblendlicht) auch tagsüber eingeschaltet sein. Wer diese Regelung missachtet, dem kann dieses Fehlverhalten als B-Verstoß zur Last gelegt werden. Es droht betreffenden Personen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
  • Unzureichende Ladungssicherung: In § 22 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgeschrieben, dass Verkehrsteilnehmer für eine ausreichende Sicherung der von ihnen transportierten Ladung Sorge tragen müssen. Selbst im Falle einer Vollbremsung darf die Fracht nicht verrutschen, umfallen oder hin- und herrollen. Ferner machen Sie sich auch dem genannten B-Verstoß schuldig, wenn Ladung von Ihrem Fahrzeug herabfällt oder durch die unzureichend gesicherten Gegenstände Lärm verursacht wird. Halten sich Fahrzeugführer nicht daran, droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und zusätzlich erhöht sich deren Punktekonto um einen Punkt. Kommt es aufgrund der falsch oder nicht gesicherten Ladung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, können 75 Euro als Bußgeld in Rechnung gestellt werden.
  • Unterschreitung der Mindestprofiltiefe bei Reifen: 1,6 mm beträgt die gesetzlich festgelegte Mindesprofiltiefe von Reifen. Wer hingegen mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, bewegt sich im Bereich der B-Verstöße und kann entsprechend dem Bußgeldkatalog sanktioniert werden. In der Regel kommt es in diesem Fall zu einem Bußgeld von 60 Euro und der Eintragung eines Punktes in Flensburg.

Zwei B-Verstöße während der Probezeit: Droht ein Aufbauseminar?

Zwei B-Verstöße entsprechen laut Gesetz einem A-Verstoß. Umfangreichere Sanktionen sind die Folge.

Zwei B-Verstöße entsprechen laut Gesetz einem A-Verstoß. Umfangreichere Sanktionen sind die Folge.

Sie haben einen B-Verstoß in der Probezeit begangen? Handelt es sich dabei um ein einmaliges Vergehen im Verkehrsraum, haben Fahranfänger im Allgemeinen keine zusätzlichen Konsequenzen zu befürchten.

Lassen Sie sich jedoch während der Probezeit zwei B-Verstöße zu Schulden kommen, dann wird die Addition beider Delikte vorgenommen.

Gemäß des Zwei-Kategorien-Systems, welches für Fahranfänger gilt, ist es nämlich zulässig, dass zwei B-Verstößen als ein A-Verstoß gewertet werden. Dieser hat dann weitreichende Folgen für Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis erst neu erworben haben. Wird Führerscheinneulingen ein A-Verstoß zur Last gelegt, kann die Probezeit um zwei Jahre verlängert werden.

In der Praxis bedeutet dies für Fahranfänger eine insgesamt vierjährige Probezeit. Zusätzlich ist für betreffende Personen die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend. Zwischen 250 und 400 Euro sind für die Maßnahme in der Regel fällig. Für die Kosten der stattfindenden Beratung müssen Fahranfänger selbst aufkommen.

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