Bußgeldtabelle: B-Verstoß
begangener B-Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Termin der Hauptuntersuchung überziehen (mehr als zwei bis maximal vier Monate) | 15 € | keine |
Termin der Hauptuntersuchung überziehen (vier bis maximal acht Monate) | 25 € | keine |
Fahren ohne Licht | 60 € | 1 |
Unzureichende Ladungssicherung | 60 € | 1 |
... mit Gefährdung | 75 € | 1 |
Unterschreitung der Mindestprofiltiefe | 60 € | 1 |
Kategorisierung von Verstößen während der Probezeit
Sie befinden sich in der Probezeit? Vergehen werden während dieser als A- oder B-Verstoß eingestuft.
Um zu gewährleisten, dass sie den komplexen Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen sind, haben sich Fahranfänger in der Probezeit zunächst zu beweisen. Während dieses zweijährigen Zeitraums stehen betreffende Personen unter strenger Beobachtung. Der Fokus liegt dabei auf der Einhaltung geltender Verkehrsregeln und Vergehen werden als A- oder B-Verstoß eingestuft. Was genau mit B-Verstoß gemeint ist, welche Verkehrsverstöße als solcher eingestuft werden können und wann wie sanktioniert wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Was verbirgt sich hinter dem sogenannten B-Verstoß?
Wer sich während der Probezeit eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu Schulden kommen lässt, der begeht je nach Schwere der Tat entweder einen A- oder B-Verstoß. Hintergrund ist das Zwei-Kategorien-System, welches in diesem Zusammenhang angewendet wird.
Damit Sie einen ersten Eindruck bekommen, was als B-Verstoß gewertet wird, sind nachfolgend einige Beispiele aufgelistet:
- Termin der Hauptuntersuchung überziehen: Ist der TÜV bereits mehr als zwei, allerdings maximal seit vier Monaten überfällig, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Dieses erhöht sich auf 25 Euro, wenn die Hauptuntersuchung (HU) für das Auto oder ein anderes Kfz um mehr als vier bis maximal acht Monate überschritten wurde. 60 Euro können Fahranfängern in Rechnung gestellt werden, die auch nach über acht Monaten noch nicht zur Hauptuntersuchung erschienen sind. Außerdem droht in diesem Fall ein Punkt in Flensburg für den begangenen B-Verstoß.
- Fahren ohne Licht: Sorgen Nebel, Regen oder Schnee für schlechte Lichtverhältnisse, muss die Autobeleuchtung (hier: Abblendlicht) auch tagsüber eingeschaltet sein. Wer diese Regelung missachtet, dem kann dieses Fehlverhalten als B-Verstoß zur Last gelegt werden. Es droht betreffenden Personen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
- Unzureichende Ladungssicherung: In § 22 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgeschrieben, dass Verkehrsteilnehmer für eine ausreichende Sicherung der von ihnen transportierten Ladung Sorge tragen müssen. Selbst im Falle einer Vollbremsung darf die Fracht nicht verrutschen, umfallen oder hin- und herrollen. Ferner machen Sie sich auch dem genannten B-Verstoß schuldig, wenn Ladung von Ihrem Fahrzeug herabfällt oder durch die unzureichend gesicherten Gegenstände Lärm verursacht wird. Halten sich Fahrzeugführer nicht daran, droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und zusätzlich erhöht sich deren Punktekonto um einen Punkt. Kommt es aufgrund der falsch oder nicht gesicherten Ladung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, können 75 Euro als Bußgeld in Rechnung gestellt werden.
- Unterschreitung der Mindestprofiltiefe bei Reifen: 1,6 mm beträgt die gesetzlich festgelegte Mindesprofiltiefe von Reifen. Wer hingegen mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, bewegt sich im Bereich der B-Verstöße und kann entsprechend dem Bußgeldkatalog sanktioniert werden. In der Regel kommt es in diesem Fall zu einem Bußgeld von 60 Euro und der Eintragung eines Punktes in Flensburg.
Zwei B-Verstöße während der Probezeit: Droht ein Aufbauseminar?
Zwei B-Verstöße entsprechen laut Gesetz einem A-Verstoß. Umfangreichere Sanktionen sind die Folge.
Lassen Sie sich jedoch während der Probezeit zwei B-Verstöße zu Schulden kommen, dann wird die Addition beider Delikte vorgenommen.
In der Praxis bedeutet dies für Fahranfänger eine insgesamt vierjährige Probezeit. Zusätzlich ist für betreffende Personen die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend. Zwischen 250 und 400 Euro sind für die Maßnahme in der Regel fällig. Für die Kosten der stattfindenden Beratung müssen Fahranfänger selbst aufkommen.
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