Aufbauseminar – Kosten, Ablauf und der Unterschied zum Fahreignungsseminar

Von Cynthia W.

Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Fahranfänger müssen sich erst beweisen – laut Verkehrsrecht zählt dazu das Absolvieren einer zweijährigen Probezeit. Wer durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) auffällig wird, muss unter Umständen an einem Aufbauseminar teilnehmen, um weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Aber nicht nur Fahranfänger können sich mit einer solchen Nachschulung konfrontiert sehen – auch Erfahrene haben die Möglichkeit, an einem Fahreignungsseminar bzw. Punkteabbauseminar teilzunehmen.

FAQ: Aufbauseminar

Wann wird ein Aufbauseminar angeordnet?

Das Aufbauseminar wird angeordnet, wenn sich ein Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße in der Probezeit geleistet hat.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar?

Der Kurs wird in vier Sitzungen zu jeweils 135 Minuten absolviert. Details dazu erfahren Sie hier.

Was kostet ein Aufbauseminar?

Die Preise variieren je Anbieter. Sie sollten mit 150 bis 400 Euro rechnen.

Was ist ein Aufbauseminar für Anfänger?

Fahranfänger müssen bei Auffälligkeit evtl. an einem Aufbauseminar teilnehmen, um weiterhin fahren zu dürfen.
Fahranfänger müssen bei Auffälligkeit evtl. an einem Aufbauseminar teilnehmen, um weiterhin fahren zu dürfen.

Wenn im Verkehrsrecht von einem Aufbauseminar gesprochen wird, ist meist die Nachschulung für Fahranfänger gemeint. Häufig steht auch die Abkürzung ASF für das Seminar. Üblicherweise wird es vom Straßenverkehrsamt angeordnet, wenn der Betroffene entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße auf sein Konto geladen hat.

Während eines solchen Seminars steht das Fahrverhalten der Teilnehmer im Fokus: Mithilfe einer Beobachtungsfahrt und vier Sitzungen soll dabei ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr aufgebaut werden, während die bisherigen mangelhaften Verhaltensweisen im Straßenverkehr reflektiert und abgebaut werden sollen. Absolviert werden kann das Aufbauseminar in einer Fahrschule mit der entsprechenden Lizenz.

Wer muss zum ASF-Kurs?

Die Anordnung zum Aufbauseminar kommt per Post.
Die Anordnung zum Aufbauseminar kommt per Post.

Ob jemand zum Aufbauseminar muss, entscheidet das Straßenverkehrsamt. Eine schriftliche Anordnung wird dann an den Betroffenen per Post versendet.

Bei bestimmten Fahranfängerverstößen ist die Anordnung einer solchen Nachschulung vorgeschrieben – der Führerschein kann ansonsten bei einer Weigerung entzogen werden.

Die Verstöße gegen die StVO in der Probezeit sind je nach Schwere in zwei Gruppen eingeteilt.

A-Verstöße sind schwere Verstöße gegen die StVO. Wird auch nur einer begangen, wird normalerweise ein Aufbauseminar angeordnet.

Das können u.a. sein:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung (dabei können je nach Höhe der km/h, um welche die Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, auch Bußgelder und/oder Punkte verhängt werden)
  • Handy beim Fahren
  • Alkohol am Steuer
  • Vorfahrtsregeln missachtet
  • Abstandsverstöße
  • Falsches Überholen

Ein B-Verstoß stellt hingegen einen weniger schweren Verstoß dar. Erst bei zwei B-Verstößen erfolgt in der Regel die Anordnung für ein Aufbauseminar, damit der Führerschein nicht entzogen wird.

Dazu können u.a. gehören:

Aufbauseminar: Dauer und Ablauf

Das Aufbauseminar beinhaltet eine Beobachtungsfahrt mit mehreren Teilnehmern.
Das Aufbauseminar beinhaltet eine Beobachtungsfahrt mit mehreren Teilnehmern.

Eine solche Nachschulung besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Während die Sitzungen circa 135 Minuten einnehmen, umfasst die Fahrt eine halbe Stunde.

All diese Programmpunkte werden üblicherweise innerhalb von zwei bis vier Wochen erledigt. Die Zahl der Teilnehmer bewegt sich dabei etwa zwischen sechs und zwölf Fahrern.

  • 1. Sitzung: Die Teilnehmer stellen sich vor und erklären, aufgrund welcher Verstöße sie zum Aufbauseminar müssen. Der Zweck und weitere Verlauf des ASF wird geklärt.
  • Beobachtungsfahrt: Mit zwei anderen Teilnehmern wird eine halbe Stunde gefahren und das Verhalten des Fahrers beobachtet sowie anschließend ausgewertet.
  • 2. Sitzung: Die Teilnehmer erzählen von ihrer Beobachtungsfahrt, von eigenen Erfahrungen im Straßenverkehr und beraten sich über das richtige Verhalten in gefährlichen Situationen.
  • 3. Sitzung: Der bisherige Lernprozess wird besprochen, genauso wie das Thema Alkohol am Steuer.
  • 4. Sitzung: Es erfolgt ein Rückblick auf das Aufbauseminar und der Ausblick auf die weitere Probezeit.

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol

Nach § 36 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss für Fahranfänger, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wurden, neben einer möglichen MPU eine besondere Nachschulung angeordnet werden – auch, wenn sie noch andere Verstöße begangen haben. Es unterscheidet sich von einem „normalen“ Aufbauseminar in der Probezeit durch einen anderen Ablauf sowie der Bearbeitung anderer Themen.

So gibt es hier zwar keine Beobachtungsfahrt, dafür aber auch vier Treffen (ein Vorgespräch und drei Sitzungen à 180 Minuten). Zudem gibt die Fahrschule für dieses Aufbauseminar Aufgaben, welche die Betroffenen zwischen den Sitzungen bearbeiten müssen – ansonsten entzieht das Straßenverkehrsamt den Führerschein. Die Nachschulung nimmt hier ebenfalls insgesamt etwa zwei bis vier Wochen ein. Auch die Entwicklung geeigneter Verhaltensmuster, welche Trinkgewohnheiten verändern und Rückfälle verhindern sollen, stehen im Fokus des Seminars.

Bezüglich des Themenschwerpunktes wird logischerweise in diesem Aufbauseminar verstärkt auf Alkohol und die Wirkung anderer Rauschmittel eingegangen.

Aufbauseminare für erfahrene Fahrzeugführer

Beim Punkteabbauseminar steht der Führerschein - anders beim Aufbauseminar für Fahranfänger - nicht auf dem Spiel.
Beim Punkteabbauseminar steht der Führerschein – anders beim Aufbauseminar für Fahranfänger – nicht auf dem Spiel.

Ähnliche Nachschulungen gibt es jedoch auch für Verkehrsteilnehmer, die bereits mehrere Jahre auf den Straßen unterwegs sind – das Fahreignungsseminar bzw. das Punkteabbauseminar. Anders als beim ASF steht der Führerschein bei diesem Aufbauseminar nicht auf dem Spiel. Stattdessen ist die Teilnahme jedem freigestellt.

Wer teilnimmt, kann durch das Aufbauseminar seine Punkte in Flensburg verringern – in der Regel kann jedoch nur ein Punkt durch ein Seminar abgebaut werden, und diese Methode kommt für jeden auch nur einmal in fünf Jahren in Frage.

Ein freiwilliges Fahreignungsseminar kann ab einem Punktestand von vier bis fünf Punkten in Anspruch genommen werden. Auch Fahrer, die bereits sechs oder sieben Punkte angerechnet bekamen, können an solch einem Kurs teilnehmen. In diesem Fall können Sie jedoch keine Punkte loswerden.

Was bis Mai 2014 Aufbauseminar für Punkteauffällige hieß, wurde dann durch das Fahreignungsseminar ersetzt.

Ein Fahreignungsseminar umfasst insgesamt vier Sitzungen und besteht aus zwei Teilen. Der verkehrspsychologische Teil umfasst jeweils 75-minütige Sitzungen, die im Abstand von mindestens drei Wochen wahrgenommen werden müssen. Der zweite Teil beinhaltet verkehrspädagogische Maßnahmen. Diese Sitzungen dauern in der Regel 90 Minuten. Dabei ist die Reihenfolge, in der diese Teile beim Punkteabbauseminar absolviert werden, nicht vorgeschrieben – die Teilnehmer können sie nach Wunsch auch parallel ableisten.

Teilnahme an einem Aufbauseminar: die Kosten

Die Kosten für ein Aufbauseminar oder für ein Punkteabbauseminar richten sich nach der jeweiligen Fahrschule, welche die Nachschulung anbietet. Daher können die zu zahlenden Beträge erheblich voneinander abweichen. Daher kann an der einen Fahrschule ein Aufbauseminar für Fahranfänger 150 Euro kosten, während ein anderer Anbieter für die Sitzungen plus Probefahrt bis zu 500 Euro haben möchte.

Der Durchschnittspreis bewegt sich jedoch um die 200 Euro für eine solche Nachschulung. Die Kosten können daher an mehreren Fahrschulen verglichen werden. Aber Achtung: Zu viel Zeit sollten sich Betroffene nicht nehmen. Machen sie die Teilnahme an einem Seminar abhängig von den Kosten beim Aufbauseminar, kann der Führerschein entzogen werden – zumindest, wenn dabei die von der Straßenverkehrsamt gesetzte Frist missachtet wird – anders als beim Punkteabbauseminar.

Wie teuer ist ein besonderes Aufbauseminar?

Was kostet ein Aufbauseminar? Das bestimmt die jeweilige Fahrschule selbst.
Was kostet ein Aufbauseminar? Das bestimmt die jeweilige Fahrschule selbst.

Für ein besonderes Aufbauseminar sind die Kosten mit denen eines normalen ASF zu vergleichen. Da dieses Seminar jedoch mit erhöhtem Aufwand verbunden ist (zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche) kann es hier auch etwas teurer werden.

Dabei sollte bedacht werden, dass zu den Kosten für ein besonderes Aufbauseminar, wie auch für ein normales ASF, immer auch noch das jeweilige Bußgeld hinzukommt. Wie hoch das ausfällt, können Sie in der entsprechenden Bußgeldtabelle nachlesen.

Kosten für das Punkteabbauseminar

Bei dem Fahreignungsseminar können sich Teilnehmer etwas mehr Zeit bei der Auswahl der Fahrschule lassen. Schließlich gelten keine vom Straßenverkehrsamt gesetzten Fristen, die es für solch ein Punkteabbauseminar einzuhalten gilt.

Auch hier gibt es keinen festgesetzten Preis. Jede Fahrschule hat die Freiheit, die Kosten für ihr Seminar selbst festzulegen. Diese können zwischen 200 und 600 Euro betragen.

Kann ich ein Aufbauseminar umgehen?

Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist prinzipiell freiwillig. Bei einem AFS-Kurs sieht das schon anders aus. Diese Teilnahme ist verpflichtend.

Wenn das Straßenverkehrsamt dieses Seminar anordnet, setzt es im Normalfall auch eine Frist, in der es absolviert werden muss. Dann kann die Boykottierung dieser Nachschulung den Führerschein kosten, denn das Amt ist befugt, bei Nicht-Einhaltung der Frist die Fahrerlaubnis einzuziehen. Daran führt kein Weg vorbei.

Erst, wenn der Fahranfänger schlussendlich doch den Nachweis für die Teilnahme erbringt, bekommt er seinen Schein wieder.

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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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