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Aufbauseminar für Fahranfänger, wegen Alkoholkonsum oder zum Punkteabbau

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 21. November 2020

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Wenn das Aufbauseminar als Nachschulung gefordert wird

Ein Aufbauseminar droht auch Führerschein-Inhaber, deren Probezeit bereits abgeschlossen ist.

Ein Aufbauseminar kann auch Führerschein-Inhaber betreffen, deren Probezeit bereits abgeschlossen ist.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, dessen Fahrverhalten steht unter strenger Beobachtung. Schließlich müssen Führerschein-Neulinge erst unter Beweis stellen, dass Sie den Anforderungen im Straßenverkehr gewachsen sind. Ein Aufbauseminar in der Probezeit droht unter anderem dann, wenn die geltenden Regeln zur Vorfahrt missachtet werden.

Kann es auch vorkommen, dass zu einer solchen Nachschulung Führerschein-Besitzer vorgeladen werden, die nicht mehr in der Probezeit sind? Ja, denn es gibt auch ein Aufbauseminar für Führerschein-Inhaber, deren Probezeit bereits abgeschlossen ist. Hierzu kann es kommen, wenn beispielsweise Punkte in Flensburg abgebaut werden sollen. Was bei der Führerschein-Nachschulung auf Fahranfänger und andere Verkehrsteilnehmer jeweils zukommt und welche Kosten ein Aufbauseminar in etwa verursacht, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Was verbirgt sich hinter dem Aufbauseminar für Probezeitkandidaten?

“Was ist ein Aufbauseminar?” Nicht selten fragen sich das Verkehrsteilnehmer, da es verschiedene Varianten der Nachschulung gibt, die je nach Einzelfall in Erwägung gezogen werden können. Vielen ist vermutlich das ASF-Seminar für Führerschein-Neulinge geläufig, welches während der Probezeit bei bestimmten Verkehrsvergehen auferlegt wird.

Dieses spezielle Aufbauseminar für Fahranfänger muss beleget werden, wenn Fahrzeugführer während der Probezeit entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen. Hintergrund ist das Zwei-Kategorien-System, nach welchem das Fehlverhalten von Probezeitkandidaten im Straßenverkehr in weniger schwerwiegende und schwere Verstöße unterteilt wird. Unter anderem gelten folgende Verkehrsdelikte als A-Verstoß und ziehen deshalb ein Aufbauseminar in der Fahrschule nach sich:

  • Unfallflucht
  • Verstoß gegen die Promillegrenze
  • Handy am Steuer

Da auch zwei B-Verstöße zu einem Aufbauseminar führen, haben wir Ihnen im Folgenden auch einige Beispiele für Verstöße dieser Kategorie zusammengefasst:

  • Überziehung der Hauptuntersuchung
  • Abgefahrene Reifen
  • Parken auf der Autobahn
Ein ASF-Seminar muss bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen belegt werden

Ein ASF-Seminar muss bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen belegt werden.

Innerhalb einer bestimmten Frist, die von der zuständigen Behörde festgelegt wird, müssen Fahranfänger dann an einem Aufbauseminar teilnehmen. In der Regel beträgt diese etwa acht Wochen.

In der Seminarsitzung werden Fehler im Fahrverhalten aufgezeigt und es wird besprochen wie diese zukünftig vermieden werden können.

Wer entgegen der Vorschrift die Teilnahme verweigert, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Dessen Gültigkeit erlischt erst, wenn der Nachweis über den Besuch des Aufbauseminares vorgelegt wird.

Aufbauseminar als Fahreignungsseminar (FES) für Verkehrsteilnehmer außerhalb der Probezeit

Für bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten sind nicht nur Bußgeld und Fahrverbot als Sanktionen vorgeschrieben, sondern zusätzlich Punkte in Flensburg. Um Fahrzeugführern die Chance zu geben, den Punktestand des eigenen Kontos im Fahreignungsregister zu reduzieren, kann einmal während fünf Jahren ein Aufbauseminar für Punkteauffällige im Sinne eines Punkteabbauseminares besucht werden.

Nach erfolgreichem Besuch der genannten Sitzung gilt ein Punkt als abgebaut. Voraussetzung für die freiwillige Teilnahme ist jedoch, dass Sie nicht bereits mehr als maximal fünf Strafpunkte angesammelt haben.

Liegt Ihr Punktestand nämlich zwischen sechs und sieben Punkten, erfolgt eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung und Sie sind verpflichtet ein Aufbauseminar zu besuchen. Punkte abbauen können Sie in diesem Fall jedoch nicht mehr. Befinden sich acht Punkte auf Ihrem Konto, dann ist dieses voll und es kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol

Ein verpflichtendes Aufbauseminar folgt bei Alkohol und Drogenkonsum.

Ein verpflichtendes Aufbauseminar folgt bei Alkohol und Drogenkonsum.

Als besondere Aufbauseminare gelten solche Nachschulungen, die wegen Alkohol und Drogenkonsum absolviert werden müssen.

Es handelt sich hierbei nicht um ein freiwilliges Aufbauseminar, sondern eine verbindliche Pflichtveranstaltung. Gesetzlich verankert ist die genannte Maßnahme in § 36 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Bei einer Fahrschule kann dieses Aufbauseminar nicht belegt werden, sondern nur bei zertifizierten Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen. Gemeinsam mit diesen werden im Rahmen des Seminars Strategien erarbeitet, um weitere Verkehrsverstöße zu vermeiden. Unter anderem wird Kursteilnehmern verdeutlicht, welche Wirkung Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit haben und wo die Ursachen für eigenes Fehlverhalten zu finden sind.

Wessen Blutalkoholwert bei einer Polizeikontrolle mehr als 1,6 Promille beträgt oder wem neben Alkohol auch Drogen nachgewiesen werden können, der muss sich unter Umständen, zur Wiedererlangung vom Führerschein, neben dem Aufbauseminar, auch einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen. Daher bedeutet ein besonderes Aufbauseminar oft zusätzliche Kosten, die Betroffene übernehmen müssen.

Teilnahme am Aufbauseminar: Welche Kosten sind zu begleichen?

Was kostet ein Aufbauseminar? Diese Frage stellen sich betroffene Fahranfänger häufig. In jedem Fall müssen sowohl Fahranfänger als auch andere Verkehrsteilnehmer, denen einen Nachschulung für den Führerschein droht, die Kosten aus eigener Tasche begleichen. Wer an einem ASF teilnehmen muss, ist hinsichtlich der zu entrichtenden Kosten von der Preisgestaltung der jeweiligen Fahrschule abhängig.

Diese kann die Preise grundsätzlich selbst festlegen. Daher ist es keine Seltenheit, wenn die Gebühren für Kursteilnehmer mitunter zwischen 250 und 500 Euro liegen. Noch nicht eingerechnet sind hierin das gemäß Bußgeldkatalog fällige Bußgeld sowie eine einmalige Verwaltungsgebühr von 25 bis 30 Euro. Beide Kostenpunkte sind der verantwortlichen Behörde zu übermitteln. Beim Aufbauseminar für Fahranfänger sind die Kosten, welche bewältigt werden müssen, also nicht immer gleich.

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