Schmerzensgeld: Ein Anwalt hat Erfahrung
Anspruch auf Schmerzensgeld? Ein Rechtsanwalt kann die Höhe einschätzen.
Wenn es in Folge eines Verkehrsunfalles zu körperlichen oder seelischen Schäden kommt, steht dem unschuldigen Unfallopfer in aller Regel Schmerzensgeld zu.
Dies geht aus Paragraph 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches hervor.
Hier wird jedem ein “billige Entschädigung in Geld” zugesprochen, der Opfer einer “Verletzung des Körpers [oder] der Gesundheit” geworden ist. Das Wort “billig” muss hier juristisch verstanden werden und bedeutet soviel wie “gerecht”.
Doch da es sich hierbei um einen immateriellen, subjektiv empfundenen Schaden handelt, ist es entsprechend schwierig, zu ermitteln, welche Geldsumme diese Verletzung gerecht kompensieren kann. Es entstehen nach einem Unfall deshalb gerade bei der Höhe des Anspruchs auf Schmerzensgeld die häufigsten Streitigkeiten.
Wir beleuchten im Folgenden, wie ein Rechtsanwalt für Schmerzensgeld Sie bei der Durchsetzung solcher Forderungen unterstützen kann – und zwar vor Gericht als auch außergerichtlich!
Inhaltsverzeichnis
Muss Schmerzensgeld immer mit Rechtsanwalt gefordert werden?
Prinzipiell können Sie auch ohne Anwalt Schmerzensgeld einfordern. Insofern die Schuldfrage klar ist und Ihre Forderung der Einschätzung der Haftpflichtversicherung des Schuldigen entsprechen, ist eine schnelle und unkomplizierte Einigung mit dem Institut sicher denkbar.
Nicht verzagen! Ein Rechtsanwalt für Schmerzensgeld kann Sie beim Prozess unterstützen.
Allerdings kommt es dazu in der Regel nicht. Wenden Sie sich mit der Forderung nach Schmerzensgeld an die Versicherung, wird Ihnen diese den Anspruch entweder gänzlich versagen oder einen vergleichsweise geringen Betrag anbieten.
Es ist ratsam, mit dem versicherungsseitigen Vorschlag zu einem Anwalt für Schadensersatz und Schmerzensgeld zu gehen und ihm diesen vorzulegen. Der Rechtsanwalt wird das Angebot zum überprüfen und Sie gegebenenfalls darauf hinweisen, dass Ihnen voraussichtlich mehr Schmerzensgeld zusteht.
Er betrachtet hierfür beispielsweise eine Schmerzensgeldtabelle. Hier werden vergangene Urteile über die Höhe von Schmerzensgeld bei verschiedenen Verletzungen aufgelistet. Das Schmerzensgeld wird zwar stets neu ermittelt und kein Verkehrsunfall gleicht dem anderen. Jedoch handelt es sich hier um eine gute Orientierungenshilfe.
In einem solchen Fall stünde nach gescheiterten Verhandlungen mit der Versicherung eine Klage auf Schmerzensgeld an. Ein Anwalt ist hier unbedingt ratsam, jedoch nicht in jedem Fall Pflicht.
In Deutschland besteht in Zivilprozessen vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang. Prozesse um Schmerzensgeld bis 5.000 Euro werden hier verhandelt. Alle Forderungen, die höher liegen, müssen beim Landgericht beantragt werden. Hier geht nichts ohne Anwalt.
Außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung: Ein Anwalt ist immer hilfreich
Doch zu einer Klage vor dem zuständigen Gericht sollte es tatsächlich erst kommen, wenn die Fronten auf beiden Seiten verhärtet sind. Zunächst wird ein Anwalt versuchen, das Schmerzensgeld außergerichtlich für Sie zu erwirken. Ein Brief von einem Profi kann an dieser Stelle schon Wunder wirken.
Die Haftpflichtversicherung sieht einem Schmerzensgeldprozess oftmals ungern entgegen, da sie in den meisten Fällen ohnehin Schmerzensgeld wird zahlen müssen.
Hinzu kommen die Anwaltskosten (die eigenen und die Kosten Ihres Anwaltes, denn auch diese muss der Schädiger übernehmen) sowie die Gerichtskosten. Für Sie als Unfallopfer ist ein Prozess vor allem stressig und verzögert den Zeitpunkt, zu welchem das Schmerzensgeld schließlich ausgezahlt wird.
Ein Anwalt für Schadensersatz und Schmerzensgeld vertritt Sie nach einem Verkehrsunfall.
Sollte es jedoch zu keiner Einigung kommen, achtet ein Anwalt für Schmerzensgeld schon bei der Klageschrift darauf, dass alle Formulierungen stimmen. Bei einem ohne Anwalt aufgesetzten Schreiben, können sich schon hier Ungenauigkeiten einschleichen. Das Schmerzensgeld kann allein dadurch geringer ausfallen.
Fazit: Wann geht es ohne Anwalt für Schmerzensgeld, wann nicht?
Es lässt sich sagen, dass bei kleineren Summen und klarer Sachlage die Angebote der Versicherungen in der Regel akzeptabel sein können. Trotzdem sollte eine gewisse Routine mit juristischen Vorgängen vorhanden sein, bevor ein solches Angebot akzeptiert wird. Für einen Prozess vor dem Gericht ist ein Anwalt für Schmerzensgeld prinzipiell zu empfehlen, wenn auch nicht immer gesetzlich vorgeschrieben.
Ronald meint
“Kein Unfall gleicht dem anderen” – wohl wahr!
Ich hatte heute vormittag einen vergleichsweise geringen Blechschaden, nach einem Auffahrunfall. Als Mitinsassen hatte ich meine Exfrau und unsere 23-jährige Tochter im Fahrzeug zu sitzen. Nach dem uns unser Hintermann “geküßt” hatte, schrien meine beiden “Damen” erschreckt durch den lauten Rumms und sie weinten, ohne daß ich sie zunächst beruhigen konnte. Nun könnte man von “Zicken” sprechen, wäre da nicht etwas gewesen, was diese Reaktionen verständlich macht.
Es war im verg. Herbst, den 05. Oktober 2017, als wir drei notgedrungen auf einer Allee, am östl. Stadtrand Berlins, unterwegs waren. An jenem Tage wütete der Orkan “XAVIER”.
Mit unvermittelter Brachialgewalt krachte ein riesiger Ast auf das Dach unseres Autos, zerschlug die Frontscheibe und knickte das Dach, rechtsmittig ein. Meine Ex, die vorn saß, bekam diesen Schlag ins Gesicht und blutete stark. Die nachfolgende Feuerwehr brachte beide ins Unfallklinikum. Seit jenem Ereignis haben beide Angst, in ein Auto einzusteigen.
Seelisch schon länger angeschlagen, wurde meine Exfrau letztes Jahr, August, aus dem Flughafenbetrieb, wegen “Burn out” herausgenommen und wartet auf ihre Kur. Unsere Tochter mußte ihr Studium auf diesen April verlagern, da sie in psychotherapeutischer Dauerbehandlung ist.
Beide sind durch den damaligen Unfall traumatisiert und mit dem heutigen Rumms traten die (verdrängten) Erinnerungen sofort wieder ins Bewußtsein. Als psychologischer Laie kann ich nicht ermessen, ob es dadurch zu einer Traumaverstärkung gekommen ist und inwieweit sie sich, denn so vorhanden, auf das weitere Leben der beiden Frauen auswirken kann…
Meine Frage ist nun: Gibt es nach § 253 BGB einen Rechtsanspruch, für evtl. auftrendende, seelische Folgeschäden, Schmerzensgeld einzufordern?
Freundliche Grüße, R.
Bussgeldtabelle.org meint
Hallo,
in Ihrem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Dieser kann Sie umfassend beraten und auf Ihre Fragen eingehen.
Das Team von bussgeldtabelle.org