Bußgelder zum Verstoß „Alkohol am Steuer“
Verstoß Bußgeld (€)
Punkte
Fahrverbot Lohnt ein Einspruch?
In der Probezeit gegen 0-Promillegrenze verstoßen 250 1
Verstoß gegen die 0,5- Promillegrenze beim ersten Mal
500
2
1 Monat
Verstoß gegen die 0,5- Promillegrenze beim zweiten Mal
1.000 2
3 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss*
3
*Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Bußgeldrechner für Alkoholverstöße
Alkohol trinken: Am Steuer nie eine gute Idee aber auch verboten?
Bier zu trinken beim Autofahren kommt wahrscheinlich den meisten im Hinblick auf die Promillegrenze nicht wirklich in den Sinn. Nicht nur die zu befürchtenden Sanktionen spielen hierbei eine Rolle, auch das Bewusstsein, dass eine Trunkenheitsfahrt im schlimmsten Fall Leben kosten kann, hält die Mehrheit davon ab. Allerdings liegt die Promillegrenze in Deutschland bei 0,5 und ein Bier liegt darunter. Ist also Alkoholkonsum am Steuer doch erlaubt oder wird dieser auch geahndet?
Was theoretisch in Deutschland möglich ist, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind und für wen ein Bier zu trinken, am Steuer ernsthafte Konsequenzen haben kann, betrachtet der nachfolgenden Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Fragen zum Alkoholkonsum am Steuer
Rechtlich ist es in Deutschland nicht untersagt, Alkohol auch während der Fahrt zu trinken. Sofern die Promillegrenze beachtet wird, ist Alkoholkonsum am Steuer keine Ordnungswidrigkeit.
Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren. Das bedeutet, dass Alkohol am Steuer zu trinken für die Fahrer ausgeschlossen ist und Folgen hat.
Missachten Verkehrsteilnehmer das Alkoholverbot oder verstoßen sie gegen die Promillegrenze, müssen sie mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten rechnen. Welche Sanktionen drohen können, zeigt die Tabelle hier.
Alkohol trinken während der Fahrt: Welche Regelungen gibt es hier?
Alkoholkonsum am Steuer ist gesetzlich in Deutschland nicht ausdrücklich verboten. In der Theorie bedeutet das, solange Verkehrsteilnehmer die Promillegrenze beachten, darf man am Steuer ein Bier trinken oder die Piccolo-Flasche aufmachen. Da Menschen jedoch unterschiedlich auf Alkohol reagieren, können schon geringe Mengen das Reaktionsvermögen beeinflussen und somit auch die Fahrtüchtigkeit vermindern.
Auch wenn die Promillegrenze in Deutschland bei 0,5 liegt, drohen Konsequenzen bereits ab Werten von 0,3. Das ist dann der Fall, wenn Fahrer auffällig im Verkehr unterwegs sind oder es zu einem Unfall kam. Wird dann beispielsweise die offene Bierflasche entdeckt, ist der Alkoholtest in der Regel nicht zu vermeiden. Das gilt auch, wenn die Beamten in der Situation einen Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt haben.
Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt allerdings ein striktes Alkoholverbot. Für sie steht also der Alkoholkonsum am Steuer überhaupt nicht zur Diskussion. Werden Sie mit einem offenen Bier oder anderen alkoholhaltigen Getränkten hinterm Steuer erwischt, hat das Folgen. Neben Bußgeldern, Punkten auch einem eventuellen Fahrverbot, hat ein solcher Verstoß auch Einfluss auf die Probezeit. Diese verlängert sich dann um zwei weitere Jahre.
Konsequenzen bei Alkoholkonsum am Steuer
Unter Alkoholeinfluss Auto zu fahren, ist alleine schon aus Gründen der Verkehrssicherheit keine gute Idee. Auch wenn es nur ein Bier sein soll, viele können die Reaktion auf Alkohol und den Einfluss auf das Verkehrsgeschehen nicht richtig einschätzen. Trinken sie dann doch zu viel, unterscheiden sich die Sanktionen nicht von denen, die ein Alkoholgenuss vor der Fahrt mit sich bringt.
Ein Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze hat ein Bußgeld von mindestens 500 Euro zur Folge, Hinzu kommen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Lag eine Gefahrdung vor werden drei Punkte eingetragen und Fahrer müssen dann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Zudem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Gleiches Gilt bei Promillewerten ab 1,1, da es sich hierbei um eine Straftat handelt.
Missachten Fahrer die Null-Promillegrenze, fällt bei Werten bis 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro an. Ein Punkt wird ebenfalls eingetragen.
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