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Alkohol in der Probezeit: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 23. November 2020

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Bußgelder für Alkohol am Steuer:

Ver­stoßBuß­geld (€)
Punk­te
Fahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
In der Pro­be­­zeit ge­gen 0-Pro­mille­gren­ze ver­stoß­en2501
Hier prüfen
Ver­stoß ge­gen die 0,5- Pro­mille­gren­ze beim ers­ten Mal
500
2
1 Mo­nat
Hier prüfen
Ver­stoß ge­gen die 0,5- Pro­mille­gren­ze beim zwei­ten Mal

1.0002
3 Mona­teHier prüfen
Stra­ßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alko­hol­einfluss*
3Hier prüfen
*Ent­zug der Fahr­er­laub­nis, Frei­heits­strafe oder Geld­stra­fe

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Besonderheiten während der Probezeit

Frischer Führerschein? In der Probezeit kann Alkohol am Steuer dazu führen, dass er Ihnen entzogen wird.
Frischer Führerschein? In der Probezeit kann Alkohol am Steuer dazu führen, dass er Ihnen entzogen wird.

Fahranfänger stehen während der Probezeit unter besonderer Beobachtung. Da sie zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs noch über sehr wenig praktische Erfahrung im Straßenverkehr verfügen, soll die Probezeit in erster Linie der Verkehrserziehung dienen.

Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog existieren außerdem zwei Kategorien, in die besonders schwere Verstöße von Fahranfängern eingeteilt werden: A-Verstöße und B-Verstöße. Während der Probezeit gilt etwa Alkohol am Steuer als A-Verstoß.

Vergehen gegen das Verkehrsrecht werden besonders streng geahndet, wenn der Führerschein noch frisch ist. So soll etwa die Risikobereitschaft im Straßenverkehr minimiert werden, die junge Fahrer häufig aufweisen. Probezeitmaßnahmen, die auf A- und B-Verstöße folgen, stellen gewissermaßen weniger eine Strafe als vielmehr eine Vorsorge dar, denn riskantes Verhalten gefährdet nicht nur den jungen Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Ein Beispiel für so ein Verhalten ist das Fahren unter Alkoholeinfluss. Welche Auswirkungen kann Alkohol am Steuer in der Probezeit haben? 

Inhaltsverzeichnis

  • Bußgelder für Alkohol am Steuer:
  • Besonderheiten während der Probezeit
    • Trunkenheit am Steuer während der Probezeit: ein A-Verstoß
    • Alkohol am Steuer bedingt Probezeitmaßnahmen
      • Mehrmals Alkohol in der Probezeit – und nun?
      • MPU wegen Alkohol in der Probezeit

Trunkenheit am Steuer während der Probezeit: ein A-Verstoß

Während der Probezeit stellt Alkohol am Steuer einen A-Verstoß dar, also eine schwerwiegende Zuwiderhandlung.
Während der Probezeit stellt Alkohol am Steuer einen A-Verstoß dar, also eine schwerwiegende Zuwiderhandlung.

Anlage 12 zu § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert den A-Verstoß während der Probezeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Begeht ein Fahranfänger einen solchen, beeinträchtigt er die Verkehrssicherheit massiv.

Anders als B-Verstöße werden A-Verstöße häufig im fließenden Verkehr begangen, woraus sich ein noch höheres Gefahrenpotenzial ergibt. Nicht verwunderlich ist es also, dass während der Probezeit Alkohol am Steuer als besonders schwerwiegender Verstoß gilt, denn auch auf kurzen Strecken erhöht sich das Unfallrisiko deutlich, wenn der Fahrer Alkohol konsumiert hat.

Ein A-Verstoß wie Alkohol in der Probezeit wird wie ein Vergehen erfahrener Autofahrer auch mit einem Bußgeld und Nebenstrafen geahndet. Ein Fahranfänger muss eine Geldbuße von 250 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg, wenn er erstmals gegen die Null-Promille-Grenze verstößt. Ob ein Fahrverbot verhängt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Handelt es sich allerdings um eine Wiederholungstat mit Gefährdung des Verkehrs, können ein variables Bußgeld, bis zu drei Punkte und ein Fahrverbot folgen. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich.

In besonders schwerwiegenden Fällen von wiederholtem Fahren mit Alkohol in der Probezeit können dem Täter sogar Geld- oder Freiheitsstrafen auferlegt werden.

Alkohol am Steuer bedingt Probezeitmaßnahmen

Für Alkohol gilt in der Probezeit eine Null-Promille-Grenze im Straßenverkehr.
Für Alkohol gilt in der Probezeit eine Null-Promille-Grenze im Straßenverkehr.

Ein A-Verstoß in der Probezeit wie Alkohol am Steuer zieht immer auch Konsequenzen außerhalb des Bußgeldkatalogs nach sich. So kann während der Probezeit auch der Führerschein durch Alkohol in Gefahr gebracht werden.

Nach einem Verstoß dieser Art wird zunächst die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert. Diese Maßnahme findet einmalig statt – bei einem weiteren A-Verstoß wegen Alkohol in der Probezeit wird sie also nicht noch einmal verlängert, sondern beträgt längstens vier Jahre.

Trinken Sie während der Probezeit Alkohol und treten danach eine Fahrt an, müssen Sie zur Nachschulung an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen. Für Alkohol- und Drogenverstöße gibt es ein besonderes Seminar. Nach einem Vorgespräch mit einem Verkehrspsychologen finden drei Gruppensitzungen statt, an denen der Alkoholsünder teilnehmen muss, um das Seminar erfolgreich abzuschließen.

Nachdem das Seminar angeordnet wurde, haben Sie acht Wochen Zeit, um es abzuschließen. Eine Prüfung gibt es nicht, lediglich die Teilnahme ist erforderlich. Hierfür müssen Sie allerdings mit Ausgaben von einigen hundert Euro rechnen. Können Sie der zuständigen Behörde nach Ablauf der Frist keine Teilnahmebescheinigung vorlegen, wird Ihnen der Führerschein auf Probe wegen der Alkohol-Fahrt entzogen.

Mehrmals Alkohol in der Probezeit – und nun?

Alkohol am Steuer kann in der Probezeit schnell zu deren Verlängerung führen.
Alkohol am Steuer kann in der Probezeit schnell zu deren Verlängerung führen.

Wenn Sie in der verlängerten Probezeit erneut gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, begehen Sie wieder einen A-Verstoß. Auf diesen folgt zunächst eine Verwarnung und die Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Ziel dieser ist, dass Sie bisherige Mängel in Ihrem Verhalten erkennen und Ihre Einstellung dahingehend ändern. Gewissermaßen soll Ihnen danach gar nicht mehr in den Sinn kommen, Ihre Probezeit durch Alkohol am Steuer zu gefährden.

Fallen Sie nach dem insgesamt zweiten A-Verstoß noch einmal durch Alkohol während der Probezeit auf, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. In diesem Fall müssen Sie eine sechsmonatige Sperrfrist abwarten, bevor Sie den Führerschein wiederbekommen können. Beantragen können Sie das frühestens drei Monate vor Ablauf der Frist. Zuvor müssen Sie jedoch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) hinter sich bringen.

Trinken Sie während der Probezeit Alkohol und fahren unter dessen Einfluss, kann sich das auch auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Werden Sie während der Trunkenheitsfahrt in einen Unfall verwickelt, zahlt Ihre Versicherung möglicherweise nicht oder nur teilweise. Waren Sie Verursacher des Unfalls, kommt in der Regel eine prozentuale Kürzung der Versicherungsleistung auf Sie zu.

MPU wegen Alkohol in der Probezeit

Trunkenheit am Steuer: In der Probezeit können Sie bei einem Unfall Ihren Versicherungsschutz verlieren.
Trunkenheit am Steuer: In der Probezeit können Sie bei einem Unfall Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Hat die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU angeordnet, können Sie sich frei entscheiden, an welcher der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung Sie diese absolvieren wollen.

Da die Kosten für das Gutachten deutschlandweit einheitlich sind, hat die Entscheidung für eine bestimmte Begutachtungsstelle keinen Einfluss auf Ihren Geldbeutel. Sind Sie während der Probezeit mit Alkohol am Steuer aufgefallen und müssen die MPU aus diesem Grund besuchen, kommen zunächst Kosten in Höhe von 402,22 € auf Sie zu.

Damit sind allerdings nicht alle Ausgaben abgedeckt. Grundsätzlich steht es Ihnen zwar frei, sich eigenständig auf die MPU vorzubereiten. Eine verkehrsspychologische Beratung ist zwar kostenpflichtig, wird Sie aber dabei unterstützen, sich intensiv mit Ihrem Verhalten auseinanderzusetzen. In der Regel sollten zehn solcher Beratungsstunden eine ausreichende Grundlage für das Bestehen der MPU schaffen. Weitere Kosten, die auf Sie zukommen, wenn der Grund der MPU Alkohol in der Probezeit ist, sind diejenigen für Blut-, Urin- und / oder Haaranalysen.

Eine MPU ohne ausreichende Vorbereitung zu bestehen, ist in den meisten Fällen nicht möglich. Sparen Sie daher nicht am falschen Ende und verzichten etwa auf entsprechende Vorbereitungskurse.
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