Bußgeldkatalog zur Abstandsunterschreitung
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug mit weniger als 80 km/h: | 25 Euro | eher nicht | ||
... mit Gefährdung | 30 Euro | eher nicht | ||
... Sachbeschädigung | 35 Euro | |||
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern mit mehr als 80 km/h: | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 Euro | 1 Punkt | ||
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 Punkt | ||
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 Euro | 1 (2 Punkte bei mehr als 100 km/h) | 1 Monat bei mehr als 100 km/h | |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 1 (2 Punkte bei mehr als 100 km/h) | 2 Monate bei mehr als 100 km/h | |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 1 (2 Punkte bei mehr als 100 km/h) | 3 Monate bei mehr als 100 km/h | |
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern mit mehr als 130 km/h: | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 Punkt | ||
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 Euro | 1 Punkt | ||
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 2 Punkte | 1 Monat | |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 2 Punkte | 2 Monate | |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 Euro | 2 Punkte | 3 Monate |
Abstandsunterschreitung: Rechner
Abstand unterschritten: Das ist kein Kavaliersdelikt
Abstandsverstöße zählen neben Überschreitungen der Geschwindigkeit zu den am häufigsten geahndeten Verstößen im Straßenverkehr. Ein zu geringerer Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden kann die Verkehrssicherheit zudem beträchtlich einschränken. Die Konsequenzen sind mitunter fatal. Daher ist es nicht verwunderlich, dass eine Abstandsunterschreitung insbesondere in der Kombination mit hoher Geschwindigkeit empfindliche Sanktionen mit sich bringen kann.
Dem Fahrer droht in den meisten Fällen nicht nur ein Bußgeld: Ergibt die Abstandsmessung einen besonders schwerwiegenden Verstoß, folgen bei einer Abstandsunterschreitung schnell auch Punkte in Flensburg und unter Umständen ein Fahrverbot über maximal drei Monate. Wie viel Abstand Sie mit Ihrem Fahrzeug zum Vordermann einhalten sollten und ob das Gesetz eine Strafe bei einer Abstandsunterschreitung vorsieht, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Ab wann handelt es sich um eine Abstandsunterschreitung?
Bezüglich Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Kraftomnibussen schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eindeutig vor, dass ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 m zum Vorausfahrenden eingehalten werden muss. Das gilt ab einer Geschwindigkeit über 50 km/h. Verstöße hiergegen werden gemäß Lkw-Bußgeldkatalog sanktioniert.
Entsprechende Regelungen für Pkw-Fahrer finden sich allerdings nicht im Gesetz. § 4 der StVO gibt lediglich allgemeine Regelungen bezüglich des Mindestabstands und dementsprechend auch der Abstandsunterschreitung vor:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
- – innerorts: drei Autolängen (15 m)
- – außerorts: der halbe Tachowert
Welche Sanktionen folgen auf eine Abstandsunterschreitung?
Bei einer Abstandsunterschreitung auf der Autobahn, der Landstraße oder auch innerorts handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Verstoßen Sie auf diese Weise gegen das Verkehrsrecht, entsprechen die Sanktionen daher dem Bußgeldkatalog. Als Straftat wird so ein Verstoß üblicherweise nicht eingestuft, weswegen Sie auch keine Strafe, sondern ein Bußgeld zahlen müssen.
Die Berechnungsgrundlage für Abstandsverstöße ist der halbe Tachowert. Die Sanktion des Verstoßes hängt davon ab, wie viel Prozent des halben Tachowertes der Strecke zwischen Ihnen und dem Vordermann entspricht. Entscheidend ist auch, wie schnell Sie währenddessen fahren. Beträgt die Abstandsunterschreitung mehr als 5/10 des halben Tachowertes, zahlen Sie beispielsweise 75 Euro Bußgeld, wenn Sie schneller als 80 km/h gefahren sind. Fahren Sie allerdings schneller als 130 km/h, sind es bereits 100 Euro.
Welchen Abstand Sie bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten zum Vordermann einhalten sollten und wie eine Unterschreitung jeweils sanktioniert wird, sehen Sie zusammengefasst in folgender Grafik:
FAQ: Abstandsunterschreitung
Das Gesetz gibt für Pkw-Fahrer keine Zahlen vor, aber der Abstand muss so groß sein, dass Sie auch dann noch sicher bremsen können, wenn der Vorausfahrende sein Fahrzeug plötzlich abbremst.
Ja. Die StVO legt für Lkw- und Busfahrer allerdings explizit fest, dass ab 50 km/h ein Mindestabstand von 50 m zum Vorausfahrenden einzuhalten ist.
Fahren Sie weniger als 80 km/h, zieht das in der Regel nur ein Verwarnungsgeld bis 35 Euro nach sich. Bei höheren Geschwindigkeiten können bis zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot über bis zu drei Monate folgen.
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