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Abstand: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 24. November 2020

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Bußgelder Abstand:

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Nicht­einhal­ten des Ab­standes von einem voraus­fahren­den Fahr­zeug mit weniger als 80 km/h:25 Euroeher nicht
... mit Gefähr­dung30 Euroeher nicht
... Sachbe­schädi­gung35 EuroHier prüfen
Nicht­einhal­ten des Abstan­des von einem voraus­fahren­den Fahr­zeug in Metern mit mehr als 80 km/h:
... Ab­stand we­niger als 5/10 des hal­ben Tacho­wertes75 Euro1 PunktHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 4/10 des hal­ben Tacho­wertes100 Euro1 PunktHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 3/10 des hal­ben Tacho­wertes160 Euro1 (2 Punk­te bei mehr als 100 km/h)1 Mo­nat bei mehr als 100 km/hHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 2/10 des hal­ben Tacho­wertes240 Euro1 (2 Punk­te bei mehr als 100 km/h)2 Mo­nate bei mehr als 100 km/hHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 1/10 des hal­ben Tacho­wertes320 Euro1 (2 Punk­te bei mehr als 100 km/h)3 Mo­nate bei mehr als 100 km/hHier prüfen
Nicht­einhal­ten des Abstan­des von einem vor­aus­fahren­den Fahr­zeug in Metern mit mehr als 130 km/h:
... Ab­stand we­niger als 5/10 des hal­ben Tacho­wertes100 Euro1 PunktHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 4/10 des hal­ben Tacho­wertes180 Euro1 PunktHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 3/10 des hal­ben Tacho­wertes240 Euro2 Punk­te1 Mo­natHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 2/10 des hal­ben Tacho­wertes320 Euro2 Punk­te2 Mo­nateHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 1/10 des hal­ben Tacho­wertes400 Euro2 Punk­te3 Mo­nateHier prüfen

Bußgeldrechner Abstand

Abstandsvergehen im Straßenverkehr

Zwei Autos beim Abstandsverstoss auf einer Autobahn
Zwei Autos beim Abstandsverstoss auf einer Autobahn

Jeder Autofahrer kennt die Situation – egal ob im regulären Straßenverkehr oder auf Autobahnen – Drängler gibt es überall. Und wer kennt nicht die Situation, dass hinter einem Auto ein Fahrzeug den Mindestabstand nicht einhält und im „Idealfall“ noch die Lichthupe oder gar die Hupe betätigt. Der Mindestabstand gilt laut StVO in erster Linie zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer und jeder sollte ihn ernst nehmen, da sich der Bremsweg schließlich kongruent zur Geschwindigkeit erhöht. Wird der vorgeschriebene Abstand daher nicht eingehalten, so gefährdet der Drängler nicht nur sich selbst, sondern auch die Anderen.

Inhaltsverzeichnis

  • Bußgelder Abstand:
  • Bußgeldrechner Abstand
    • Abstandsvergehen im Straßenverkehr
    • Weiterführende Ratgeber zum Thema Abstand
    • Abstandsverstöße auf Autobahnen oder im Straßenverkehr
    • Gründe für die Mindestabstandsregelung der StVO
    • Richtlinien für die Einhaltung des Abstands
    • Tipps: Orientierung bei der Abstandsmessung
    • Abstandsmessung: Wie wird festgestellt, dass der Abstand nicht eingehalten wurde?
    • Strafmaßnahmen laut StVO:

Weiterführende Ratgeber zum Thema Abstand

  • Drängler
  • Mindestabstand
  • Sicherheitsabstand
  • Abstandsunterschreitung
  • Seitenabstand

Abstandsverstöße auf Autobahnen oder im Straßenverkehr

Die StVO hat Richtlinien zum Abstand bei gewissen Geschwindigkeiten festgelegt, die den Schutz des Fahrers sichern (Halbe-Tachowert-Regel). Sollte ein Autofahrer trotz aller Achtsamkeit zu dicht auffahren, kann er von dieser Regel Gebrauch machen, um somit den Mindestabstand wieder einzuhalten.

Für die Täter sind die Strafmaßnahmen im Bußgeldkatalog, je nach Geschwindigkeit, gravierend und es kann passieren, dass ein Fahrverbot von einer Dauer von bis zu drei Monaten ausgesprochen wird. Zudem fallen sehr hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg an.
Umgekehrt sollte man, falls man bedrängt wird nicht auf die Bremse tippen, um den Drängler abzuschrecken, da auch so Unfälle schnell entstehen können.

Laut StVO sollten nicht nur Abstände nach vorn eingehalten werden, sondern auch Sicherheitsabstände zur Seite. Hierbei muss der Autofahrer besonders achtsam auf Fahrrad- und Motorradfahrer sein, da diese während eines Überholvorgangs zur Seite ausschwenken könnten.

Gründe für die Mindestabstandsregelung der StVO

Was vielen nicht bewusst zu sein scheint, ist die Tatsache, dass ein Abstandsverstoß, sei es nach vorn oder zur Seite, eines der Hauptunfallursachen in Deutschland ist. Es gibt Dinge, die auch ein guter Fahrer nicht beeinflussen bzw. verhindern kann. Darunter fällt die eigene Selbstunterschätzung bzw. -üÜerschätzung, beispielweise bei Müdigkeit oder einer Krankheit. Oder es wird die eigene Geschwindigkeit stark unterschätzt. Zudem kann die Straße eisig, glatt oder nass sein, sodass sich der Anhalteweg, der sich aus Bremsweg und Reaktionsweg zusammensetzt, verzögert.

Diese Formel wird Fahrschülern schon in der Fahrschule beigebracht und setzt sich wie folgt zusammen:

 

(Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10) = Bremsweg (m)
Beispiele:

 

  • Bei 20 km/h beträgt der Bremsweg, unter normalen Umständen(keine nasse/rutschige Fahrbahn), 4 Meter.
  • Bei 120 km/h ist der Bremsweg schon deutlich höher. Dieser liegt nun schon bei 196 Metern.

Des Weiteren kann es bei einem Überholvorgang von Bussen passieren, dass Passanten einfach vor bzw. hinter den Bussen auftauchen und unachtsam die Straße überqueren. Hierbei muss zwingend die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden, um die Fußgänger nicht zu gefährden.
Überholt der Autofahrer einen Rad- bzw. Motorradfahrer ohne den Sicherheitsabstand einzuhalten, kann es sein, dass jener in Berührung mit dem Fahrzeug kommt, oder im schlimmsten Fall vom Fahrzeug mitgerissen wird. Um derartige Unfälle zu vermeiden, sollten PKW- und LKW-Fahrer den vorgeschriebenen Mindestabstand immer einhalten.

Richtlinien für die Einhaltung des Abstands

Abstand zur Seite (gilt beim Überholen und bei Gegenverkehr)

  • einspurige Fahrzeuge 1,5 m
  • zweispurige Fahrzeuge 1 m
  • Busse min 2 m

Abstand nach Vorne

  • Allgemein: Abstand gleich halber Tacho – bei 100 km/h also 50 m
  • innerhalb geschlossener Ortschaften: Sicherheitsabstand gleich der in 1 Sekunde gefahrenen Strecke (15 m bei 50 km)
  • außerhalb geschlossener Ortschaften gleich der in 2 Sekunden gefahrenen Strecke

Tipps: Orientierung bei der Abstandsmessung

Abstandsmessung mit Hilfe von Faustregel halber Tachowert mit Tempo 100
Abstandsmessung mit Hilfe von Faustregel halber Tachowert mit Tempo 100

Im Allgemeinen gilt folgende Regel zur Berechnung des Abstandes: Mindestabstand gleich halber Tachowert. In den meisten Fällen ist jener Wert rasch ermittelt, doch falls ein Fahrer nicht so schnell im Rechnen oder der angezeigte Wert des Tachos ungenau ist, helfen zum Beispiel außerhalb geschlossener Ortschaften die Leitpfosten, die in einem Abstand von 50 m angebracht sind.

In geschlossenen Ortschaften hilft der Trick, sich den Abstand von drei PKW-Längen vor Augen zu halten, um den Mindestabstand einzuhalten.

Alternativ zum halben Tachowert kann sich der Fahrer auch einen Punkt merken, den das vorweg fahrende Fahrzeug gerade passiert hat und dann die Sekunden zählen, bis er selber den Punkt erreicht.

Mit diesen Tipps entgeht man leicht den laut Bußgeldkatalog festgelegten Strafmaßnahmen.

Eine weitere moderne Hilfe, um den Abstandsverstoß zu umgehen, ist das schon vorab eingebaute Abstandswarnsystem. Jenes System korrigiert, wenn erwünscht (und falls ein Tempomat eingestellt wurde), automatisch den Abstand zum vorrausfahrendem Fahrzeug. Viele PKWs sind schon mit diesem Abstandswarnsystem ausgestattet. Seit 2013 ist jenes Warnsystem sogar für LKWs Pflicht.

Abstandsmessung: Wie wird festgestellt, dass der Abstand nicht eingehalten wurde?

1. Optische Abstandsmessung bzw. Laserentfernungsmessung

  • von Vorne mit einer Laserpistole

2. Abstandsmessung mit mobiler Videoüberwachung

  • Gerät in PKW (in Zivil) oder in Wohnmobilen
  • Verfolgung über eine längere Dauer

3. Abstandsmessung mit stationärer Videoüberwachung (24h)

  • meistens an Brücken, 2 Abstandsmesser
  • wird von Personen in einem Gebäude in Reichweite überwacht
  • Fernstrecke bis zu 300 Metern kann überwacht werden

Ähnlich wie bei einer Geschwindigkeitsmessung wird eine gewisse Toleranz des Abstandes abgezogen: entweder automatisch gleich bei der Messung oder erst im Nachhinein. Toleranzabzüge (0,02 s) werden vollzogen, um Komplikationen zu umgehen, denn es können immer Messfehler passieren. Folgende sind dabei möglich:

  • technische Messfehler: defekte Technik (Videokamera, Blitzer)
  • menschliches Scheitern: schlechtes Urteilsvermögen

Strafmaßnahmen laut StVO:

Im Allgemeinen gilt: Je geringer der Abstand, desto höher das Bußgeld, bzw. die Punkte oder gar das Fahrverbot, welche im Bußgeldkatalog festgelegt worden sind.

Beispiele:

  • Bei mehr als 80 km/h und bei einem Abstand von weniger als 5/10 des halben Tachowerts, wird ein Bußgeld von 75 Euro ausgesprochen und es wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
  • Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h und einem Abstand von weniger als 2/ 10 des halben Tachowertes wird ein Bußgeld von 400 Euro festgelegt, zwei Punkte eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen.

Nicht nur aufgrund der Strafmaßnahmen, sondern auch aufgrund von der erhöhten Unfallgefahr, sollte jeder Autofahrer daher stets auf den Abstand achten.

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