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Abbiegen: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2020

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Bußgeld Abbiegen:

Verstoß
Buß­geld
Pkt.Fahr­verbot
Falsches Einordnen
10 €
--
... mit Gefährdung30 €--
... mit Unfall35 €--
vor dem Abbiegen andere Verkehrsteilnehmer nicht durchgelassen
40 €--
... mit Gefährdung140 €11 M
... mit Unfall170 €11 M
Abbiegen ohne Rücksicht auf Fußgänger - mit Gefährdung
140 €
11 M
... mit Unfall170 €11 M
mit LKW innerorts rechts abgebogen, ohne Schrittgeschwindigkeit einzuhalten
70 €
1-

Bußgeldrechner Abbiegen

Fahrspurwechsel: Das richtige Abbiegen

Wer an einer Kreuzung abbiegen möchte, sollte sich zuerst einen Überblick verschaffen.
Wer an einer Kreuzung abbiegen möchte, sollte sich zu erst einen Überblick verschaffen.

Wer als Fahrzeugfahrer im Straßenverkehr abbiegen möchte, muss immer Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen. Besonders auf Fußgänger und Radfahrer ist zu achten, da diese im Fall eines Unfall häufig deutlich schwerer als Autofahrer verletzt werden.

Um verbindliche Abbiege-Regeln für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, ist in der StVO das Abbiegemanöver geregelt. Diese Regeln sollten befolgt werden, wenn Fahrer einem Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot, aus dem Weg gehen möchten.

Inhaltsverzeichnis

  • Bußgeld Abbiegen:
  • Bußgeldrechner Abbiegen
  • Fahrspurwechsel: Das richtige Abbiegen
    • Regeln für ordnungsgemäßes Abbiegen
    • Vorfahrt gewähren
    • Rechtsabbiegen
    • Sonderregelung: Abbiegen bei Grünpfeil
    • Tangentiales Linksabbiegen
    • Checkliste: Abbiegen
    • Abbiegeregel: Fahrrad
      • Rechtsabbiegen mit dem Fahrrad
      • Mit dem Fahrrad nach Links abbiegen
    • Unfall durch falsches Abbiegen

Regeln für ordnungsgemäßes Abbiegen

Richtig abbiegen: Diese Regeln schreibt die StVO vor.
Richtig abbiegen: Diese Regeln schreibt die StVO vor.

Laut StVO ist beim Abbiegen Folgendes zu beachten:

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Vorfahrt gewähren

Gesetzt dem Fall ein Fahrer möchte auf einer Straße mit Gegenverkehr abbiegen, muss er diesem immer Vorfahrt gewähren – ungeachtet dessen, ob es ein Auto, Schienenfahrzeug oder ein Fahrrad ist. Zudem gilt, dass entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auch Vorfahrt haben, wenn sie selbst – von sich aus gesehen – nach rechts abbiegen möchten. Entsteht also die Situation, dass beide z. B. nach links abbiegen wollen, gilt laut StVO, dass die Fahrzeuge voreinander abbiegen müssen.

Dies gilt nicht nur an Kreuzungen, an denen keine Ampel vorzufinden ist, sondern auch an Knotenpunkten mit Lichtzeichenanlage. Wird der Verkehr mithilfe von Ampeln geregelt, müssen Kfz-Fahrer vor dem Abbiegen an der Haltelinie warten, bis die Ampel auf Grün schaltet. Bei Stoppschildern müssen Fahrer zu einer markierten Stelle auf der Fahrspur fahren (Haltelinie) und dort mindestens drei Sekunden warten.

Erst wenn der Verkehr es zulässt, darf der Fahrer abbiegen.

Das Abbiegen mit Richtungsampeln ist daher im Vergleich dazu angenehmer und der Fahrer muss gegebenenfalls nur auf Radfahrer achten, die in die gleiche Richtung abbiegen wollen.

Rechtsabbiegen

Wie Linksabbiegen ist auch Rechtsabbiegen in der StVO geregelt. Und genau wie beim Linksabbiegen gibt es auch beim Rechtsabbiegen Besonderheiten.

So müssen Fahrzeugführer damit rechnen, dass Radfahrer, Mofa-Fahrer etc. rechts an den wartenden Autos vorbei- und weiter geradeausfahren und somit ihr Vorfahrtsrecht in Anspruch nehmen. Deshalb ist es wichtig, vor dem Abbiegen nach Rechts, nach hinten zu gucken, um niemanden beim Abbiegevorgang zu gefährden. Entgegenkommende Fahrradfahrer sind allerdings genauso zu beachten.

Sonderregelung: Abbiegen bei Grünpfeil

Abbiegen bei Grünpfeil: Fahrzeug muss mindestens 3 Sekunden an der Haltelinie stehen
Abbiegen bei Grünpfeil: Fahrzeug muss mindestens 3 Sekunden an der Haltelinie stehen

An Verkehrsstellen, die mit einer Ampel versehen sind, gibt es eine Ausnahmeregelung. Gemeint ist der Sonderfall “Ampel mit grünem Blechpfeil”. Das Schild mit dem grünen Pfeil ist dabei direkt neben der Ampel angebracht. Das Schild bedeutet, dass der Fahrer auch bei einer roten Ampel abbiegen darf.

Beim Rechtsabbiegen mit einem Grünpfeil muss jedoch vor dem Manöver an der Haltelinie gehalten werden, so dass weder Kraftfahrzeuge noch überquerende Fußgänger oder Radfahrer behindert oder gefährdet werden. Hier gelten ähnliche Halteregeln wie bei einem Stoppschild. Der Fahrer muss in jedem Fall an der Haltelinie halten und mindestens drei Sekunden warten.

Es ist jedoch nicht verpflichtend, bei einer roten Ampel mit grünem Blechpfeil direkt abzubiegen. Fahrer können die Rotphase, trotz des Grünpfeils, auch einfach abwarten.

Tangentiales Linksabbiegen

Es ist vorgeschrieben, dass zwei sich gegenüberstehende, linksabbiegende Fahrzeuge voreinander abbiegen müssen. Diese Form des Linksabbiegens wird auch als das tangentiale Linksabbiegen bezeichnet.

Es gibt aber im Verkehrsrecht durchaus Situationen, in denen das nicht-tangentiale Linksabbiegen in Ausnahmefällen erlaubt und zugleich auch verpflichtend ist, nämlich wenn „die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung“ dies erfordern.

Beispiele:

  • beide Richtungsfahrbahnen sind so weit voneinander entfernt, sodass beim Voreinander-Abbiegen der Eindruck des Linksverkehrs erweckt werden würde
  • die Kreuzung ist aufgrund ihrer Bauart zu eng, um voreinander abbiegen zu können

Checkliste: Abbiegen

Das müssen Sie beim Abbiegen beachten:

✓Rechtzeitig den Blinker setzen
✓Doppelte Rückschaupflicht beachten (Rückspiegel und Schulterblick)
✓Toten Winkel berücksichtigen
✓Auf Gegenverkehr achten und diesem Vorfahrt gewähren
✓Rechtzeitig auf die Linksabbiegerspur einordnen
✓Besondere Rücksicht auf herannahende Fahrrad-, Moped und Fußgänger nehmen

Wer sich als Autofahrer an die Abbiegeregeln der StVO hält, muss sich keine Sorgen machen, dass er ein falsches Abbiegemanöver vollzieht und Bußgelder sowie Punkte riskiert. Jedoch kennen sich nicht alle Verkehrsteilnehmer mit diesen Regeln aus.

Sollte z. B. das Verhalten der anderen Kfz-Fahrer an Kreuzungen StVO-konformes Abbiegen nicht ermöglichen, sollten Sie sich vorsichtig in den Kreuzungsbereich hineintasten und den Entgegenkommenden beobachten. Erst, wenn Sie sich sicher sind, gefahrlos abbiegen zu können, sollten Sie das Manöver ausführen. Vorsicht ist also immer ratsam.

Abbiegeregel: Fahrrad

Rechtsabbiegen mit dem Fahrrad

Abbiegen mit dem Fahrrad: Auch hier gelten die Regeln der StVO.
Abbiegen mit dem Fahrrad: Auch hier gelten die Regeln der StVO.

Wer mit dem Fahrrad auf dem rechten Fahrbahnrand fährt und auch nach rechts abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, sondern kann direkt abbiegen. Befindet sich jedoch ein Fußgängerweg neben der Fahrbahn, ist auf Fußgänger zu achten, die die Straße überqueren wollen.

Mit dem Fahrrad nach Links abbiegen

Beim Überqueren der Straße nach links ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser in Richtung des Kreuzungs- oder Einmündungsbereichs folgen, um sicher links abbiegen zu können.

Unfall durch falsches Abbiegen

Ob nun Autofahrer das Blinken vergessen haben oder ihrer Rückschaupflicht nicht nachgekommen sind, die Hintergründe eines Unfall können unterschiedlich sein. Doch was passiert, wenn Sie falsch abgebogen sind und einen Unfall verursacht haben?

Das Bußgeld für einen Unfall beim Abbiegen kann 80 € betragen
Das Bußgeld für einen Unfall beim Abbiegen kann 80 € betragen

Entsteht beim Abbiegen mit dem Fahrzeug ein Verkehrsunfall und wurden dabei andere Kfz-Fahrer, Beifahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger verletzt, ist es unter anderem wichtig, Notarzt und Polizei zu alarmieren, sodass verletzte Personen schnellstmöglich versorgt werden können.

Folgendes sollten Sie im Falle eines Unfall unternehmen:

  • Notarzt (112) und Polizei alarmieren (insbesondere bei Personenschaden)
  • Unfallstelle absichern
  • Erste Hilfe leisten
Die Polizei kann am Unfallort den Sachverhalt klären und die Personalien der Unfallbeteiligten sowie der Unfallzeugen aufnehmen, damit später die Schuldfrage bestimmt werden kann.

 

Die Polizei unterscheidet übrigens zwischen:

  • Abbiegeunfall (Unfall zwischen Abbieger und Gegen- bzw. Längsverkehr auf derselben Straße)
  • Unfall beim Einbiegen in Kreuzungen (Unfall zwischen Wartepflichtigen und Vorfahrtberechtigten aus verschiedenen Straßen)

Sollten Sie falsch abgebogen sein und einen Unfall verursacht haben, müssen Sie in allen Fällen mit Bußgeldern von bis zu 170 Euro und gegebenenfalls auch mit Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot rechnen.

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