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A-Verstoß in der Probezeit: Was bedeutet das eigentlich?

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 25. Dezember 2020

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A-Verstoß – In der Probezeit werden Verstöße kategorisiert

TatMaßnahme­
A-Verstöße in der Probezeit
Einmaliger A-VerstoßProbezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht­ am Aufbauseminar­
A-Verstoß in der ProbezeitverlängerungVerwarnung­ & Teilnahmeempfehlung­ an verkehrspsychologischer­ Beratung
Erneuter A-Verstoß in der ProbezeitverlängerungFahrerlaubnisentzug­
A-Verstoß mit Drogen und AlkoholTeilnahmepflicht­ an einem besonderen Aufbauseminar­ für Fahranfänger­

Unabhängigkeit, Flexibilität, Fahrspaß – ist der Führerschein frisch erworben, gibt es bei Fahranfängern Grund zur Freude. Endlich sind diese nicht mehr auf das Eltern-Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und können ihre Freizeit flexibler gestalten.

Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegender Tatbestand.
Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegender Tatbestand.

Fahranfänger müssen sich jedoch innerhalb einer zweijährigen Probezeit erst bewähren. In diesem Zeitraum werden Verstöße gegen die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bzw. des Straßenverkehrsrechts strenger geahndet und es kann schneller zum Führerscheinentzug kommen. Zwei Kategorien von Regelmissachtungen werden während der Probezeit unterschieden:

  • A-Verstoß (schwerwiegender Tatbestand)
  • B-Verstoß (weniger schwerwiegender Tatbestand)

Inhaltsverzeichnis

  • A-Verstoß – In der Probezeit werden Verstöße kategorisiert
    • Probezeit: Was als A-Verstoß gewertet wird
  • Kommt es beim Führerschein auf Probe wegen einem A-Verstoß zur Verlängerung der Probezeit?
  • Zwei A-Verstöße in der Probezeit: Welche Konsequenzen drohen?

Probezeit: Was als A-Verstoß gewertet wird

In der Fahrerlaubnis-Verordnung sind der A-Verstoß und der B-Verstoß geregelt.
In der Fahrerlaubnis-Verordnung sind der A-Verstoß und der B-Verstoß geregelt.

Um die Unterscheidung zwischen den Kategorien A und B zu verstehen, lohnt der Blick in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Hier ist genau definiert, was gemäß Verkehrsrecht als A-Verstoß gilt und wann eine Ordnungswidrigkeit der Kategorie B gegeben ist:

Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a STVG)

A. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen

1. Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben

1.1 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch
[…]
B. Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

1. Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben

1.1 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch

Neben der allgemeinen Definition werden auch konkrete Beispiele für beide Sachverhalte genannt. So liegt gemäß FeV ein A-Verstoß unter anderem dann vor, wenn es sich um die Missachtung des Rechtsfahrgebotes handelt. Konkret ist im Gesetz vom Nichteinhalten von Rechtsfahrgeboten in Kurven, an Kuppen oder beim Überholtwerden die Rede. Zu den Sanktionen gehört neben einem Bußgeld von 80 Euro auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung zählt ab 21 km/h zu schnell zu einem A-Verstoß.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung zählt ab 21 km/h zu schnell zu einem A-Verstoß.

Ferner begehen Fahranfänger auch dann einen A-Verstoß, wenn diese sich der Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig machen. Vorausgesetzt, das ausgeschilderte Tempolimit wurde um 21 km/h oder mehr überschritten. Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg sind die Konsequenzen.

Neben den bereits genannten Beispielen für A-Verstöße, handelt es sich auch bei Abstandsvergehen um einen sogenannten A-Verstoß. Wer weniger als 5/10 des eigenen Tachowertes Abstand zwischen seinem und dem vorausfahrenden Fahrzeug lässt, dem droht innerorts ein Bußgeld im Umfang von 80 Euro. Außerorts beträgt dieses beim gleichen Vergehen 10 Euro weniger. Ein Punkt in Flensburg droht hingegen in beiden Fällen.

Da vor allem bei Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen Alkohol häufig ein Thema ist, sollten sich Fahranfänger ebenfalls bewusst sein, dass auch Alkoholkonsum am Steuer in der Probezeit als A-Verstoß gewertet wird bzw. je nach Promillewert sogar als Straftat. Wer nach dem Feiern und einigen Bier- oder Sektgläsern das Auto nicht stehen lässt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie ein Verkehrspunkt in Flensburg. Hintergrund ist, dass für Probezeit-Fahrer und Fahranfänger bis 21 Jahren die 0,0-Promillegrenze gilt, die mit einem absoluten Alkoholverbot gleichzusetzen ist.

Kommt es beim Führerschein auf Probe wegen einem A-Verstoß zur Verlängerung der Probezeit?

Sie fragen sich, was mit den sogenannten Probezeitmaßnahmen bei A-Verstößen überhaupt gemeint ist? Da es sich bei dieser Kategorie um ein schwerwiegendes Verkehrsvergehen handelt, verlängert sich die Probezeit im Rahmen eines A-Verstoßes um zwei Jahre. Insgesamt beträgt diese somit nicht mehr nur zwei, sondern vier Jahre.
Bei einem A-Verstoß verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Bei einem A-Verstoß verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Ferner wird Ihnen die Teilnahme an einem Aufbauseminar auferlegt, für dessen Kosten Sie selbst aufkommen müssen.

Dahinter verbirgt sich einfach gesagt eine Nachschulung, die in einer dafür lizensierten Fahrschule abzuhalten ist. Folgende Bestandteile enthält das Aufbauseminar in der Regel:

  • vier Theorie-Sitzungen (zu jeweils 135 Minuten)
  • eine Fahrt unter Beobachtung (mindestens 30 Minuten lang)

Nach erfolgreichem Absolvieren des Seminars wird Teilnehmern ein entsprechender Nachweis erstellt. Bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ist das genannte Dokument vorzulegen.

Zwei A-Verstöße in der Probezeit: Welche Konsequenzen drohen?

Kommt es innerhalb der verlängerten Probezeit erneut zu einem A-Verstoß, dann erfolgt eine schriftliche Verwarnung durch die Führerscheinstelle. Die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wird in diesem Fall außerdem empfohlen. Dabei handelt es sich jedoch um eine freiwillige Empfehlung, weshalb die Entscheidung beim Verkehrssünder selbst liegt.

Leisten sich Probezeit-Kandidaten allerdings noch einen weiteren A-Verstoß, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis, der mit einer zusätzlichen Sperrfrist von sechs Monaten einhergeht. Frühestens drei Monate bevor diese abläuft, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen.
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