Bußgeld 30-Zone:
Dieser Bußgeldtabelle können Sie die Sanktionen für Tempoverstöße entnehmen, welche seit Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 gelten. Welche Bußgelder vor der Novelle ausgesprochen wurden, können Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung nachlesen.
Bußgeldrechner 30-Zone
Zu schnell in einer 30er Zone?
30er Zonen finden sich vorwiegende vor Schulen oder Kindergärten und wurden 1983 erstmals in Buxtehude (Niedersachsen) eingeführt.
Da sich die Tempo-30-Zonen in der Stadt bewährt gemacht haben, hat das Parlament in Deutschland bestimmt, dass auch andere Ortschaften innerorts Teile der 50er in eine 30er Zone umwandeln.
Später schlossen sich auch andere Länder an und führten die Tempodrosselung auf den Straßen durch ein Schild mit einer 30er Zone ein. Ganz vorn dabei waren Österreich und die Schweiz.
Warum 30er Zonen?
Heute ist die Tempo-30-Zone in § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Darin ist festgehalten, dass eine 30er Zone nur innerhalb geschlossener Ortschaften errichtet werden darf. Dafür geeignet sind insbesondere Wohngebiete und andere Bereiche wie Straßen, die einen hohen Fußgänger- und Fahrradverkehr aufweisen.
In erster Linie sollen Tempo-30-Zonen aber drei wichtige Aufgaben erfüllen:
- Durch die Tempodrosselung, soll die 30er Zone eine erhöhte Verkehrssicherheit gewährleisten
- Die Tempo-30-Zone reduziert Emissionen: Abgase und Lärm sehen sich durch diese langsame Geschwindigkeit reduziert
- Die ersten beiden Punkte vereinen sich in Punkt drei, denn durch die 30er Zone erfolgt eine Verbesserung der Lebensqualität für die jeweilige Wohngegend bzw. den jeweiligen Bereich
Eine Tempo-30-Zone soll einen Autofahrer aufhorchen lassen, weil hier das Gefahrenpotenzial sehr hoch ist. Gerade vor Schulen oder Kindergärten halten sich Kinder – also Schutzbefohlene – auf, weshalb hier besonders auf die Geschwindigkeit zu achten ist und daher das Bußgeld in einer 30er Zone hoch ausfällt.
In der 30er Zone geblitzt – Was nun?
Viele Fahrer neigen dazu, 50 km/h in der 30er Zone zu fahren, weil sie in der Regel aus einer 50er Zone kommen, das Schild nicht sehen oder ihr Tempo einfach nicht drosseln. Doch das kann fatal sein, denn damit überschreiten sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit und werden eventuell in der Tempo-30-Zone geblitzt.
Wenn ein Fahrer allerdings in einer 30er Zone zu schnell unterwegs war, dann hat er mit denselben Bußgeldern zu rechnen, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts laut Bußgeldkatalog mit sich bringt. Ein Fahrer, der zum Beispiel mit 50 km/h in der Tempo-30-Zone erwischt wird, zahlt daher ein Bußgeld von 70 Euro.
Der Gesetzgeber unterscheidet in Deutschland jedoch nicht zwischen Tempo-30-Zone und Tempo-50-Zone und somit kennt der Bußgeldkatalog die 30er Zone nicht im Speziellen und beinhaltet daher auch keine spezifischen Ahndungen für einen Autofahrer, der in der 30er Zone zu schnell unterwegs war.
So drohen also genauso für jemanden, der geblitzt wird, in der 30er Zone Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie unter Umständen ein Fahrverbot. Die genauen Strafen dazu finden Sie in der Tabelle oben.
Wiederholt in der Tempo-30-Zone zu schnell
Bei einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30erZone gelten ebenfalls dieselben Reglungen, die der Bußgeldkatalog laut Anordnung der StVO bei Geschwindigkeitsverstößen innerorts kennt. Somit bringt der Blitzer in der 30er Zone laut Bußgeldkatalog identische Strafen mit sich, welche auch in der 50er Zone lauern würden.
So kann ein Verkehrssünder, der wiederholt in der Tempo-30-Zone mit 60 km/h geblitzt wurde, damit rechnen, dass er ein zusätzliches Fahrverbot erhält.. Geblitzt zu werden in der Tempo-30-Zone kann also durchaus hart bestraft werden.
Denn es gilt, wer zweimal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h oder mehr geblitzt wird in der 30er Zone, der zählt als Wiederholungstäter und wird neben Bußgeld und eventuellen Punkten in Flensburg mit einem Fahrverbot bestraft. Daher sollten Autofahrer achtsam sein, um nicht wiederholt geblitzt in die Tempo-30-Zone zu geraten und damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Ob diese Regelung seit Einführung der StVO-Novelle im April 2020 noch besteht, ist bis dato unklar.
Parken in der 30er Zone
Das Parken in der 30er Zone ist grundsätzlich nicht verboten. Zu beachten sind stets die geltenden Verbote beim Parken und Halten. Zum Beispiel sollte ihr Pkw die Begrenzungslinien bei Parkplätzen oder in Parkbuchten nicht überragen. Um Bußgelder zu vermeiden, ist es ratsam, die Schilder als Zeichen für eventuelle Halte- und Parkverbote zu erkennen.
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